Am 17. Mai 2011 16:19 schrieb M∡rtin Koppenhoefer <dieterdre...@gmail.com>:
> Am 17. Mai 2011 14:30 schrieb Falk Zscheile <falk.zsche...@googlemail.com>:
>> Das ist aber eine Karte und da darf man wegen Urheberrecht etc. nicht
>> einfach abzeichnen. Verordnungen haben den Vorteil, dass aus ihnen der
>> Inhalt ohne weiteres entnommen werden kann ... Deshalb muss man sich
>> da keinen Kopf um rechtliche Beschränkungen etc. machen. Für die
>> Karten im Anhang einer Verordnung gilt das leider auch nicht ohne
>> weiteres.
>
>
> dagegen sollte man auch mal vorm Verfassungsgericht (oder
> Bundesverwaltungsgericht?) klagen: wenn man die Verordnung ohne die
> Karte nicht verstehen kann, dann sollte die Karte doch auch gemeinfrei
> sein, während wenn es auch ohne Karte ginge (z.B. Koordinatenliste),
> dann können sie die Karte auch weglassen.
>

OT:
Wirklicher Unfug findet sich meiner Meinung nach in dieser Verordnung:

http://mv.juris.de/mv/SORuegenNatSchGV_MV_P4.htm

Die Dort angegebenen Koordinaten liegen mit Sicherheit nicht an der
Stelle, wo sich das der Verordnungsgeber vorgestellt hat :-)

_______________________________________________
Talk-de mailing list
Talk-de@openstreetmap.org
http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de

Antwort per Email an