Am 17. Mai 2011 16:19 schrieb M∡rtin Koppenhoefer <dieterdre...@gmail.com>: > Am 17. Mai 2011 14:30 schrieb Falk Zscheile <falk.zsche...@googlemail.com>: >> Das ist aber eine Karte und da darf man wegen Urheberrecht etc. nicht >> einfach abzeichnen. Verordnungen haben den Vorteil, dass aus ihnen der >> Inhalt ohne weiteres entnommen werden kann ... Deshalb muss man sich >> da keinen Kopf um rechtliche Beschränkungen etc. machen. Für die >> Karten im Anhang einer Verordnung gilt das leider auch nicht ohne >> weiteres. > > > dagegen sollte man auch mal vorm Verfassungsgericht (oder > Bundesverwaltungsgericht?) klagen: wenn man die Verordnung ohne die > Karte nicht verstehen kann, dann sollte die Karte doch auch gemeinfrei > sein, während wenn es auch ohne Karte ginge (z.B. Koordinatenliste), > dann können sie die Karte auch weglassen. >
OT: Wirklicher Unfug findet sich meiner Meinung nach in dieser Verordnung: http://mv.juris.de/mv/SORuegenNatSchGV_MV_P4.htm Die Dort angegebenen Koordinaten liegen mit Sicherheit nicht an der Stelle, wo sich das der Verordnungsgeber vorgestellt hat :-) _______________________________________________ Talk-de mailing list Talk-de@openstreetmap.org http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de