Am 17. Mai 2011 16:19 schrieb M∡rtin Koppenhoefer <dieterdre...@gmail.com>:
> Am 17. Mai 2011 14:30 schrieb Falk Zscheile <falk.zsche...@googlemail.com>:
>> Das ist aber eine Karte und da darf man wegen Urheberrecht etc. nicht
>> einfach abzeichnen. Verordnungen haben den Vorteil, dass aus ihnen der
>> Inhalt ohne weiteres entnommen werden kann ... Deshalb muss man sich
>> da keinen Kopf um rechtliche Beschränkungen etc. machen. Für die
>> Karten im Anhang einer Verordnung gilt das leider auch nicht ohne
>> weiteres.
>
>
> dagegen sollte man auch mal vorm Verfassungsgericht (oder
> Bundesverwaltungsgericht?) klagen: wenn man die Verordnung ohne die
> Karte nicht verstehen kann, dann sollte die Karte doch auch gemeinfrei
> sein, während wenn es auch ohne Karte ginge (z.B. Koordinatenliste),
> dann können sie die Karte auch weglassen.
>

Das Problem ist für die Klarheit und Verständlichkeit der Norm nicht
die Karte in der Anlage. Um den Zweck der Verordnung gerecht zu werden
ist es völlig ausreichend, dass du die Grenze als eingezeichnete Linie
auf der Karte erkennen kannst.

Unser Problem dabei ist, dass wir die eingezeichnete Linie auf der
Karte irgendwie in ein für uns lesbares digitales Format bekommen
müssen. Dafür sehe ich aber keine Norm, die uns dabei weiterhelfen
könnte. Einen Anspruch auf möglichst leicht weiter zu verwertende
Daten gibt es (soweit ich weiß) nicht. Und dass die Grenzdaten
problemlos in einer OSM-Datenbank landen können ist nicht Aufgabe
einer Naturschutzverordnung. Es hindert dich niemand daran, dich in
das Amt zu begeben, dir dort die hinterlegte Karte zeigen zu lassen
und daraus Koordinaten oder Notizen über den Verlauf der Grenze zu
gewinnen. Von einem Gang vor die Gerichte würde ich daher abraten.

Gruß, Falk

_______________________________________________
Talk-de mailing list
Talk-de@openstreetmap.org
http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de

Reply via email to