Am 13. Januar 2012 14:17 schrieb Frederik Ramm <frede...@remote.org>:
> On 01/13/12 13:46, Martin Koppenhoefer wrote:
>>
>> Stimmt, alternativ kann man auch die Steuernummer angeben (macht
>> praktisch niemand):
>> http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__14.html
>> §14, (4) Eine Rechnung muss folgende Angaben enthalten: 2. die dem
>> leistenden Unternehmer vom Finanzamt erteilte Steuernummer oder die
>> ihm vom Bundeszentralamt für Steuern erteilte
>> Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
>
>
> Korinthen kacken kann ich auch. Zu diesem Gesetz gibt es eine
> Durchfuehrungsverordnung, und in deren Paragraph 33 steht
> (http://www.gesetze-im-internet.de/ustdv_1980/__33.html), das bei Betraegen
> unter 150 Euro gar keine Steuernummer angegeben werden muss.


Interessant, das war mir nicht bekannt. In Deutschland ist das dann
wohl (theoretisch) so. Praktisch habe ich allerdings bei meinem
letzten Aufenthalt keinen Kassenzettel bekommen, der die USt.ID nicht
enthalten hat. In Italien gibt es diese Einschränkung übrigens nicht,
da muss auch bei kleinsten Beträgen immer ein Kassenzettel mit
gültiger IVA (USt.ID) ausgehändigt werden, den der Kunde auch nach
Verlassen des Ladens mitführen muss (sonst drohen sowohl der Käufer
als auch dem Verkäufer Strafen wegen Steuerhinterziehung bzw.
Begünstigung derselben).


> nein, denn der Marktleiter bleibt oft gleich, selbst wenn der Laden das
> Label aendert ;)


na gut, wenn man gerne Marktleiter taggen wollte (ggf. auch aus
Gründen der Privacy nicht angebracht), dann ist die Handynummer sicher
geeigneter. Ich halte da niemanden ab, habe aber selbst kein solches
Interesse.

Gruß Martin

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