fly wrote:
On 02/06/12 22:27, Frank Huebner wrote:

Einen Radweg zu kennzeichnen z.B. um den Autoverkehr flüssiger zu
machen, ist demnach nicht mehr erlaubt. Die Behörden haben das viele
Jahre ignoriert, bis es zu einem Grundsatzurteil kam. Und somit müssen
einige Radwegeschilder wieder abgebaut werden. Ohne Schild ist das
Radfahren auf diesem Weg dann verboten und sollte m.E. nach auch so
getagged werden.

Ist das so ?

Nein.

Ja, es gibt keine Benutzungspflicht ohne blaue Schilder, aber verbietet dass
auch die Benutzung ? Vorallem wenn die Markierungen noch vorhanden sind und auch
kein anderes Schild aufgestellt wurde.

Richtig. Es gibt in Deutschland das Konstrukt "anderer Radweg" bzw. "Radweg ohne Benutzungspflicht" Das sind i.d.R. baulich gekennzeichnete Teilwege (z.B. rotes Pflaster) ohne blaues Schild. Radfahrer dürfen sie benutzen, müssen aber nicht. vgl. z.B. <https://de.wikipedia.org/wiki/Radverkehrsanlage> und <http://www.adfc-weyhe.de/radwege/andereradwege.php>

Im konkreten Fall ist die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 auf 30 km/h
runtergesetzt wurden -> keine Radwege.  Der Weg verläuft parallel zur Straße ist
aber durch senkrechte Parkplätze von der Straße getrennt.

womit eine Benutzungspflicht (blaues Schild) nicht angeordnet werden darf, ein baulich angelegter / erkennbarer Sonderweg aber von Fahrradfahrern genutzt werden darf.

Gruß
Susanne


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