Hallo Boris, 
Am Sat, 14 Jul 2007 12:27:03 +0200 schrieb Boris Kirkorowicz:
> Hallo,
> zunächst einmal möchte ich mich im Namen sicherlich der Mehrheit hier
> für die teils dümmlichen Anwürfe einiger Übereifriger entschuldigen -das
> ist nicht typisch für die Gemeinde und auch nicht für diese Mailingliste.
> 
> 
> Am 13.07.2007 17:58 schrieb [EMAIL PROTECTED]:
>> Leider musste ich nach dem Installieren feststellen, dass die
>> Lizensbedingungen in Englisch ist. Ich kann nichts annehmen, was ich
>> nicht lesen kann.
> 
> Soweit ist das sicher richtig; wobei das die Frage aufwirft, ob
> englische Vertragstexte im deutschen Rechtsraum überhaupt Rechtswirkung
> entfalten. Normalerweise ist es so, dass nur Verträge Wirkung entfalten,
> die üblicherweise auch verstanden werden können. Bei Entwicklern kann
> man sicherlich voraussetzen, dass sie über ausreichende englische
> Sprachkenntnisse verfügen; bei Anwendern ist das sicher nicht so, woraus
> ich ableite, dass ein ausschließlich englischer Lizenztext für reine
> Anwender hierzulande vollkommen wirkungslos sein müsste -aber ich bin
> kein Jurist.

Es ist eher so, dass die deutsche Übersetzung der (L)GPL nicht 
gültig ist. Der englische Text hingegen ist, soweit er mit 
deutschem Gesetz vereinbar ist, da nicht alles in der (L)GPL für 
das deutsche Urheber- und Verwertungsrecht gilt, der Gültige. 

Mag jetzt vereinfacht sein, aber so hat es mir eine Freundin, die 
Jura mit eben diesem Schwerpunkt studiert erklärt. 

Insofern würde ein deutscher Lizentext das Verständnis erleichtern 
aber im Zweifel ungültiger als der englische Text sein. 

Daher wurde bei (L)GPL auch viel Wert darauf gelegt, den Text 
übersetzbar zu machen und sie damit mehr an das deutsche Urheber 
und Verwertungsrecht anpassbar. 
 

> Bedingungen gibt es erst bei der Weitergabe und der Weiterentwicklung,
> bei denen grob gesagt der Quelltext mitgegeben und die unveränderte
> Lizenz übernommen werden müssen. Das heißt nur -aber wer in der Lage
> ist, das Programm weiterzuentwickeln, weiß das sicher ohnehin- dass man
> nicht einfach ein paar Änderungen vornehmen und dann das Gesamtwerk als
> das eigene ausgeben und verkaufen darf. Stattdessen muss man die
> Änderungen unter dieselbe Lizenz stellen, wenn man es weitergibt, was
> den (dann veränderten) Quelltext einschließt. 

Nein. Der LGPL fehlt die "virale" Klausel der GPL. Du darfst LGPL 
Code in ein rein kommerzielles Produkt einbauen, du musst lediglich 
die veränderten LGP Abschnitte/Teile des Quellcode zur Verfügung 
stellen - alles andere kann closed source sein. Paralles hat ja 
auch nicht den gesamten Quellcode offen gelegt, sondern nur den von 
Wine. 

Gruß
Eric

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