[Pressemeldungen] Zahl des Monats: 88 Prozent der deutschen Nord- und Ostsee droht das Schicksal als Industriepark

2021-05-05 Diskussionsfäden Presse

NABU-PRESSEMITTEILUNG | 5. Mai 2021

Umwelt/Meeresschutz
Zahl des Monats: 88 Prozent der deutschen Nord- und Ostsee droht das
Schicksal als Industriepark
Neue marine Raumordnung zementiert massive Übernutzung der Meere

Berlin – 88 Prozent: Mehr als vier Fünftel der deutschen
ausschließlichen Wirtschaftszone in Nord- und Ostsee, der sogenannten
200-Seemeilenzone, sollen für industrielle Interessen wie Schifffahrt,
Windenergie oder Rohstoffabbau reserviert werden. So sieht es der
Entwurf des Bundesinnenministeriums zur marinen Raumordnung vor, der
noch in diesem Sommer vom Bundeskabinett beschlossen werden soll. In den
verbleibenden 12 Prozent der Fläche darf darüber hinaus gefischt
werden.
Aus NABU-Sicht werden sämtliche Wirtschaftsinteressen zu Lasten des
Meeresschutzes im Prozess der Raumordnung privilegiert, Verpflichtungen
der EU-Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie ignoriert. Schon heute geht es
den Meeren vor unserer Haustür schlecht. Nicht einmal in Schutzgebieten
gibt es nutzungsfreie Zonen. Deutschland fehlt ein Kompass in der
Meerespolitik, eine nachhaltige Strategie für die Zukunft der Nord- und
Ostsee.
Gegen den Ausverkauf von Nord- und Ostsee hat der NABU eine Petition
gestartet. Bereits mehr als 32.000 Menschen haben unterzeichnet. 
Petition: https://mitmachen.nabu.de/de/meeresschutz




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[Pressemeldungen] Gemeinsame Pressemitteilung: NABU und BSW definieren Solarpark-Standards

2021-05-05 Diskussionsfäden Presse

 
  
GEMEINSAME PRESSEMITTEILUNG VON BUNDESVERBAND SOLARWIRTSCHAFT UND
NATURSCHUTZBUND DEUTSCHLAND 


05.05.2021   

 
  
NABU und BSW definieren Solarpark-Standards

  

 
  
Der Naturschutzbund Deutschland (NABU) und der Bundesverband 
Solarwirtschaft (BSW) haben sich auf Kriterien für naturverträgliche
Photovoltaik- 
Freiflächenanlagen verständigt – ,Win-Win-Lösungen‘ für Natur- und
Klimaschutz 
angestrebt

  

 
  
Berlin, 5. Mai 2021 – Als saubere und kosteneffiziente Technologie zur
Stromerzeugung ist die 
Photovoltaik ein unverzichtbarer Eckpfeiler zur Umsetzung der
Klimaziele. Da der Bedarf an 
Solarstrom in den kommenden Jahren deutlich steigen wird, ist neben
einem stärkeren Ausbau 
der Photovoltaik-Anlagen auf Dächern auch der Ausbau von ebenerdig
errichteten PV-Frei- 
flächenanlagen unerlässlich. Um den Schutz des Bodens, der Flora und
Fauna sowie ihrer Le- 
bensräume weiterhin mit der Energie- und Nahrungsmittelproduktion in
Einklang zu bringen, 
haben NABU und BSW neue Kriterien für naturverträgliche Solarparks
erarbeitet.

  

 
  
Diesen zufolge könne nach intensiver Vornutzung zwischen den
Modulreihen einer PV-Anlage 
neuer Lebensraum für gefährdete Pflanzen und Tiere geschaffen werden.
Werde hier durch 
die Anlagenwartung die zunehmende Verbuschung gestoppt, könnten
Lebensräume für bo- 
denbrütende Vögel und Offenlandhabitate für Flora und Fauna erhalten
werden. Gezielte An- 
pflanzungen könnten diese extensiven Flächen ökologisch aufwerten und
Synergieeffekte zwi- 
schen PV-Freiflächenanlagen und Naturschutz erzielen.  

 
  

  

 
  
"Mit den gemeinsam entwickelten Mindeststandards für Solarparks zeigen
wir, dass Natur- und  

 
  
Artenschutz unmittelbar voneinander profitieren können,“ sagt
NABU-Bundesgeschäftsführer 
Leif Miller. Dies bringe nicht nur Punkte für den Artenschutz, sondern
auch für die Akzeptanz 
von Solarparks in der Bevölkerung.


 
 Den Kriterien von NABU und BSW entsprechend sollte der
Gesamtversiegelungsgrad einer PV- 
FFA inklusive aller Gebäudeteile fünf Prozent der Fläche nicht
überschreiten und die Installation der 
Modulreihen so gewählt werden, dass eine ausreichende Versickerung der
Niederschläge si- 
chergestellt werde. Vor allem bei großen Anlagen müsse zudem darauf
geachtet werden, dass 
große Säuger wie Rotwild ausreichende Querungsmöglichkeiten bekämen und
die Korridore 
nicht direkt an einer Straße oder einem Schienenweg endeten.  



 
  
Auch BSW-Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig freut sich über das
gemeinsame Papier: „Ein 
beschleunigter Solartechnik-Ausbau ist unvermeidbar. Vermeidbar aber
ist bei guter Standort- 
wahl und Planung, dass dieser zu Lasten wichtiger anderer
gesellschaftIicher Anliegen geht. 
Wir wollen Win-Win-Lösungen für Natur- und Klimaschutz. Eine Einhaltung
der Qualitätskrite- 
rien wird Konflikte vermeiden und kann anstehende Genehmigungsverfahren
vereinfachen 
und beschleunigen.“ Bereits im Jahr 2005 hatte die Solarbranche
gemeinsam mit dem NABU 
erste Leitplanken für naturverträgliche Solarparks definiert.  



 
  
Das gemeinsame Papier steht hier
(
https://www.solarwirtschaft.de/wp-content/uploads/2021/04/210428_NABU-BSW-Papier-1.pdf)
 
(
https://www.solarwirtschaft.de/wp-content/uploads/2021/04/210428_NABU-BSW-Papier-1.pdf)
zum kostenlosen Download bereit.


Für Rückfragen:


Pressekontakt NABU: 
Tina Mieritz, Referentin für Energiepolitik und Klimaschutz, 
E-Mail: tina.mier...@nabu.de


Pressekontakt BSW: 
Nike Marquardt, Pressereferentin,
E-Mail: marqua...@bsw-solar.de


Der NABU (Naturschutzbund Deutschland) hat mehr als 820.000 Mitglieder
und Fördernde ist seit über 100 Jahren im praktischen Naturschutz vor
Ort aktiv, um die Vielfalt der heimischen 
Tier- und Pflanzenwelt zu erhalten. Von Fehmarn bis zum Bodensee laden
80 NABU-Zentren zum Natur erleben ein.


Der BSW – Bundesverband Solarwirtschaft e. V. vertritt als
Wirtschaftsverband die Interessen von rund 1.000 Solar- und
Speicherunternehmen in Deutschland und in wichtigen Exportmärkten.  






  



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[Pressemeldungen] Sozialveträgliche Mobilitätswende nicht länger aufschieben

2021-05-04 Diskussionsfäden Presse

GEMEINSAME PRESSEMITTEILUNG | 4. MAI 2021
__
Umwelt/Verkehr
Sozialverträgliche Mobilitätswende nicht länger aufschieben
Bündnis diskutiert mit Kanzleramt über Forderungen zum Verkehr der
Zukunft 
__
Berlin - Ein Zusammenschluss aus Gewerkschaften, Sozial- und
Umweltverbänden und der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD)
beschäftigt sich mit Unterstützung der Stiftung Mercator mit der Frage,
wie unsere Mobilität in Zukunft aussehen soll. Klimakonform und sozial
gerecht - auf 53 Seiten beschreiben die Beteiligten ihre gemeinsame
Vorschläge (Downlod PDF
(
https://www.nabu.de/imperia/md/nabu/images/umwelt/verkehr/broschuere_buendnis_sozialvertr__gliche_mobilit__tswende.pdf)
). Diese Handlungsempfehlungen von DGB, IG Metall, ver.di, SoVD, VdK,
AWO, VCD, BUND, EKD und NABU übergeben Vertreterinnen und Vertreter des
Bündnisses heute im Rahmen eines Arbeitsgesprächs an das
Bundeskanzleramt.
Daseinsvorsorge, Lebensqualität und Gesundheit, Mobilitätswirtschaft
und ein allgemeiner Kulturwandel sind die vier Handlungsfelder. Alle
Beteiligten haben unterschiedliche Ansätze in Bezug auf den
Verkehrssektor. Das vorhandene Potenzial für den Klimaschutz ist immens.
Seit drei Jahrzehnten fehlt jedoch der politische Wille,
Treibhausgasemmissionen einzusparen. Antworten werden auch in anderen
Bereichen dringend gesucht. Gesundheit und Lebensqualität leiden unter
Schadstoff- und Lärmemissionen sowie unter der Flächenkonkurrenz. Nicht
alle Menschen in Deutschland haben gleichberechtigt Zugang zur
Mobilität, Sparmaßnahmen im öffentlichen Nahverkehr führen zu
schlechten Arbeitsbedingungen und auch die Automobilwirtschaft steht vor
erheblichen Umbrüchen.
Vom Dialog mit dem Kanzleramt erwarten sich die Initiatoren ein
entschlosseneres Handeln der jetzigen, aber auch der kommenden
Bundesregierung. Dabei versteht sich das Bündnis als Anlaufstelle für
die Gestaltung der Mobilitätswende. Das aktuelle Urteil des
Bundesverfassungsgerichts zum deutschen Klimaschutzgesetz - wonach die
Bundesregierung zu viele Lasten in die Zukunft verschiebt -
unterstreicht die Dringlichkeit des Ansinnens. Denn sonst sind die
Möglichkeiten, mobil zu sein wie die Freiheitsrechte bedroht.
Hintergrundmaterial: Pressemitteilung mit Zitaten der Verbände
(
https://www.nabu.de/presse/pressemitteilungen/index.php?popup=true=31242=presseservice)

Papier "Wie wir das Klima schützen und eine sozial gerechte
Mobilitätswende umsetzen können
(
https://www.nabu.de/imperia/md/nabu/images/umwelt/verkehr/broschuere_buendnis_sozialvertr__gliche_mobilit__tswende.pdf)
"




Hinweis: Diese Pressemitteilung wird von mehreren Pressestellen
versendet. Mehrfachsendungen bitten wir daher zu entschuldigen.

Mit mehr als 820.000 Mitgliedern und Fördernden ist der 1899 gegründete
NABU der mitgliederstärkste Umweltverband Deutschlands. Der NABU
engagiert sich für den Erhalt der Lebensraum- und Artenvielfalt, den
Klimaschutz sowie die Nachhaltigkeit der Land-, Wald- und
Wasserwirtschaft. Zu den zentralen NABU-Anliegen gehören auch die
Vermittlung von Naturerlebnissen und die Förderung naturkundlicher
Kenntnisse. Mehr Infos: www.NABU.de/wir-ueber-uns
( http://www.nabu.de/wir-ueber-uns) 
Weitere Infos& Pressefotos: www.NABU.de/presse

Für Rückfragen:
Daniel Rieger, Teamleiter Verkehrspolitik
Tel. +49 (0)30.284 984-1927
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[Pressemeldungen] Zitat BMn Christine Lambrecht zum heutigen Kabinettsbeschluss der Verordnung zur Regelung von Erleichterungen und Ausnahmen von Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von C

2021-05-04 Diskussionsfäden Presse


Sehr geehrte Damen und Herren,



bitte beachten Sie folgendes Zitat von Bundesjustizministerin Christine 
Lambrecht zum heutigen Kabinettsbeschluss der Verordnung zur Regelung von 
Erleichterungen und Ausnahmen von Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der 
Verbreitung von COVID-19:



"Rechtsstaatliche Grundsätze gelten nicht nur in Schönwetterzeiten, sondern 
sind gerade in Krisenzeiten besonders wichtig. Darauf habe ich immer 
hingewiesen. Wir mussten in der Coronakrise die Grundrechte einschränken, um 
Leben und Gesundheit zu schützen. Dies war für mich als Justizministerin 
überaus schmerzhaft.



Ich habe aber auch immer gesagt: Die Grundrechte müssen wieder zur Entfaltung 
kommen, sobald die Begründung für ihre Einschränkung nicht mehr besteht. Wenn 
das Risiko einer Virusübertragung bei vollständig Geimpften und Genesenen stark 
vermindert ist, muss das bei den Maßnahmen berücksichtigt werden. Dies haben 
wir jetzt umgesetzt.



Wir haben uns in der Bundesregierung innerhalb kürzester Zeit auf diese 
Verordnung einigen können. Damit senden wir ein wichtiges Signal und 
ermöglichen Bundestag und Bundesrat eine zügige Befassung.



Mit der beschlossenen Verordnung wollen wir den Menschen Antworten darauf 
geben, welche Freiheiten sie nach einer vollständigen Impfung oder nach einer 
Genesung wieder ausüben können:



Geimpfte und Genesene brauchen keinen negativen Test mehr, wenn sie zum 
Beispiel einkaufen gehen oder zum Friseur wollen oder einen botanischen Garten 
besuchen.



Wer geimpft oder genesen ist, kann sich im privaten Rahmen ohne Einschränkungen 
treffen.

Ausgangsbeschränkungen gelten nicht mehr für geimpfte und genesene Personen.



Der Erfolg der Impfungen bedeutet nicht, dass wir achtlos werden dürfen. Die 
Pandemie ist noch nicht überstanden und ein individuelles Restrisiko besteht 
auch bei geimpften und genesenen Personen. Deshalb ist es richtig, dass wir 
schrittweise vorgehen.



Ganz wichtig ist aber: Die Impfung weist uns den Weg aus der Pandemie. Die 
Impfungen nehmen jetzt endlich richtig Fahrt auf. Die Hoffnung auf einen 
wirksamen Schutz gegen das Corona-Virus wird damit für immer mehr Menschen zur 
Realität. Sinkende Infektionszahlen und immer mehr Geimpfte machen mich 
zuversichtlich, dass wir zügig zu weiteren Öffnungsschritten kommen können."



Zum Hintergrund:



Die Bundesregierung hat heute im Umlaufverfahren die von der Bundesministerin 
der Justiz und für Verbraucherschutz sowie dem Bundesminister für Gesundheit 
vorgelegte Verordnung zur Regelung von Erleichterungen und Ausnahmen von 
Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 
(COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung - SchAusnahmV) beschlossen.



Die Regelung in § 28c Infektionsschutzgesetz (IfSG) sieht vor, dass die 
Bundesregierung inzidenzunabhängig ermächtigt wird, durch Rechtsverordnung 
Erleichterungen oder Ausnahmen von Geboten und Verboten für Personen zu regeln, 
bei denen von einer Immunisierung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 auszugehen 
ist oder die ein negatives Testergebnis auf eine Infektion mit dem Coronavirus 
SARS-CoV-2 vorlegen können.



Mit den zunehmenden wissenschaftlichen Belegen, dass von geimpften und 
genesenen Personen eine erheblich geringere Ansteckungsgefahr ausgeht, können 
Erleichterungen für diese Personengruppen vorsehen.



Die heute beschlossene Verordnung sieht daher insbesondere vor, dass



- geimpfte und genesene Personen hinsichtlich bereits bestehender Ausnahmen von 
Schutzmaßnahmen mit Personen gleichgestellt werden, die negativ auf eine 
Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 getestet sind. Daher entfällt für 
geimpfte und genesene Personen ein negatives Testergebnis als 
Zugangsvoraussetzung etwa zum Friseur,



- Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen nicht mehr für geimpfte und genesene 
Personen gelten und dass



- Gebote zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung und Abstandsgebote für geimpfte, 
genesene und getestete Personen von den Erleichterungen und Ausnahmen unberührt 
bleiben. Geimpfte, genesene und getestete Personen müssen also weiterhin eine 
Mund-Nasen-Bedeckung tragen und Abstandsgebote einhalten.



Die Verordnung benötigt die Zustimmung des Deutschen Bundestages und des 
Bundesrates.



Die Verordnung kann unter folgender Adresse abgerufen werden:



https://bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/Dokumente/Verordnungsentwurf_Corona-Impfung.html


___
Mit freundlichen Grüßen
Ihr

Bundesministerium der Justiz und
für Verbraucherschutz
Pressereferat

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[Pressemeldungen] Zitat Opferbeauftragter Edgar Franke zur politisch motivierten Kriminalität 2020

2021-05-04 Diskussionsfäden Presse
Sehr geehrte Damen und Herren,

zu den Zahlen zur politisch motivierten Kriminalität 2020 erklärt der 
Opferbeauftragte der Bundesregierung, Prof. Dr. Edgar Franke, MdB:

„Hinter den beschämenden Zahlen extremistischer Taten stehen Schicksale. So 
viele Menschen wie nie zuvor in der jüngeren Geschichte der Bundesrepublik 
wurden Opfer menschenfeindlicher Attacken. Jede dieser Gewalttaten verursacht 
unfassbares Leid, Angst und Verunsicherung. Die Blutspur des rechtsextremen 
Terrors reichte im vergangenen Jahr bis zu dem entsetzlichen Anschlag in Hanau.

Wir brauchen mehr Empathie und Solidarität für die Betroffenen von Hass und 
Gewalt. Das gilt für alle staatlichen Institutionen, auf allen Ebenen. Wer 
Opfer einer Gewalttat wurde, braucht sensible und unbürokratische 
Unterstützung. Deshalb bauen wir das Hilfenetz für die Opfer von Anschlägen 
immer weiter aus, in enger Abstimmung mit den Ländern. Die Prävention und den 
gesellschaftlichen Zusammenhalt müssen wir deutlich stärken. Dafür brauchen wir 
endlich das Gesetz zur Förderung der wehrhaften Demokratie.“

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Mit freundlichen Grüßen
Ihr

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[Pressemeldungen] Zitat BMn Christine Lambrecht zur politisch motivierten Kriminalität 2020

2021-05-04 Diskussionsfäden Presse
Sehr geehrte Damen und Herren,

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht erklärt zu den heute vorgestellten 
Zahlen zur politisch motivierten Kriminalität 2020:


"Extremistische Straftaten sind auf einem überaus besorgniserregenden und 
bitteren Höchststand. Rechtsextreme Gewalt ist die größte Bedrohung für unsere 
Gesellschaft. Das Ausmaß und die Brutalität antisemitischer und rassistischer 
Taten ist eine Schande für unser Land. Hass, Hetze und Verschwörungsideologien 
führen zu einem gefährlichen Klima der Gewalt - in der Coronakrise noch stärker 
als zuvor.



Die Angriffe auf politisch engagierte Bürgerinnen und Bürger sind eine ernste 
Gefahr für die Demokratie. Wir dürfen nicht zulassen, dass sich Menschen 
zurückziehen, die jeden Tag für unsere Gesellschaft den Kopf hinhalten, weil 
sie sich und ihre Familie vor Anfeindungen schützen wollen.



Der Rechtsstaat muss mit aller Entschiedenheit handeln und diese Straftaten mit 
Nachdruck verfolgen. Die deutlichen Strafverschärfungen, die wir mit dem Gesetz 
gegen Rechtsextremismus und Hasskriminalität vorgenommen haben, müssen jetzt  
konsequent durchgesetzt werden. Und: Wir brauchen mehr Solidarität und 
Unterstützung für die Betroffenen. Wir stehen an der Seite all derer, die 
angegriffen werden.



Wichtig ist, dass wir jetzt schnellstens die Maßnahmen umsetzen, die wir gegen 
Menschenfeindlichkeit und für den gesellschaftlichen Zusammenhalt in der 
Bundesregierung beschlossen haben. Die Union muss endlich aufhören, zu zögern 
und zu bremsen. Das gilt für die Grundgesetzänderung zur Ersetzung des 
überkommenen "Rasse"-Begriffs genauso wie für das Gesetz zur Förderung der 
wehrhaften Demokratie. Wir sind in der Verantwortung, Menschen vor Ausgrenzung 
und Rassismus zu schützen.



Auch der Linksextremismus hat deutlich zugenommen. Erst am Wochenende haben wir 
massive Ausschreitungen beim 1. Mai in Berlin gesehen. Die linksextremistische 
Gewalt verurteile ich scharf. Die zahlreichen Gesetzesänderungen zur Bekämpfung 
von Hass und Hetze, die wir beschlossen haben, richten sich gegen jede Form von 
Extremismus."

___
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[Pressemeldungen] [pte] Umweltschutz: Gutes Storytelling hat Nachteile

2021-05-03 Diskussionsfäden Greenhouse Infopool Mika Latuschek
Pressetext Austria (pte)
http://www.pressetext.com/news/20210428004

Umweltschutz: Gutes Storytelling hat Nachteile

Konservative reagieren laut aktueller Studie offenbar schlecht auf emotionale 
Geschichten

Von Thomas Pichler

Baltimore (pte/28.04.2021/06:15) Storytelling mit emotionalen Geschichten statt 
trockene wissenschaftliche Fakten: So lassen sich Menschen eher dazu bewegen, 
etwas für die Umwelt und gegen den Klimawandel zu tun. Das zeigt eine im 
Journal "One Earth" erschienene Studie. Allerdings hat die Sache einen Haken: 
Wenngleich der Ansatz bei Liberalen gut funktioniert, kann gutes Storytelling 
Konservative sogar vergraulen - und ist daher vielleicht gar nicht der beste 
Ansatz, um für Umweltschutz zu kommunizieren.

Offene Türen bei Liberalen

Menschen, die eine mitreißende Geschichte über Umweltverschmutzung gehört 
hatten, in der ein Mann starb, gaben laut Studie dann mehr für 
umweltfreundliche Produkte aus, als wenn sie einfach nur wissenschaftliche 
Fakten über Wasserverschmutzung hörten. Allerdings war die Mehrheit der Leute 
in der Studie demokratisch geprägt, also eher liberal - und bei solchen 
Menschen rennt man mit gutem Storytelling zu Umweltthemen wohl offene Türen 
ein, sagt Studien-Mitautor Paul J. Ferraro, Experte für Umweltpolitik an der 
Johns Hopkins University.[1]

"Bei jenen, die nicht ohnehin schon zu Umweltmaßnahmen tendieren, machen Storys 
die Dinge womöglich schlimmer", warnt aber Ferraro. Dafür spricht ein 
Experiment mit gut 1.200 Teilnehmern, das das Team bei einem 
landwirtschaftlichen Event in Delaware durchgeführt hat. Um den Menschen die 
Problematik der Nährstoffbelastung näherzubringen, bekamen diese entweder ein 
Video mit wissenschaftlichen Fakten gezeigt oder aber die Geschichte eines 
Mannes, der nach dem Verzehr kontaminierter Schalentiere gestorben war. Dann 
bot das Team günstige Produkte an, um negative Folgen von Regenwasserabfluss im 
eigenen Garten zu minimieren.

Eine tiefe Kluft tut sich auf

Insgesamt waren die Studienteilnehmer nach der Story vom Verstorbenen eher 
bereit, dafür Geld auszugeben. Allerdings lag das daran, dass Liberale um 17 
Prozent eher die Produkte kaufen wollten. Konservative dagegen wollten 14 
Prozent weniger ausgeben. Die emotionale Geschichte war in deren Fall also eher 
schlecht, um den Willen zu persönlichem Einsatz für den Umweltschutz zu fördern.

Diese Kluft sei für ihn überraschend gewesen, so Ferraro. Denn bei Themen wie 
Energiesparen beobachte er normalerweise kaum Verhaltensunterschiede zwischen 
Demokraten und Republikanern. Die Forscher hoffen also, dass ihre Erkenntnisse 
weitere Arbeiten dazu anregen, wie Klimawandel und Umweltprobleme am besten 
kommuniziert werden sollte und warum bestimmte Storys offenbar nur Liberale 
positiv ansprechen.

[1] https://releases.jhu.edu/2021/04/26/what-spurs-people


° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° 

Ende der weitergeleiteten Nachricht. Alle Rechte bei den AutorInnen. 
Unverlangte und doppelte Zusendungen bitte ich zu entschuldigen! 
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[Pressemeldungen] Zitat BMn Christine Lambrecht zu den von Russland verhängten Einreisesperren

2021-05-03 Diskussionsfäden Presse
Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte beachten Sie folgendes Zitat von Bundesjustizministerin Christine 
Lambrecht zu den von Russland verhängten Einreisesperren:


"Die russische Führung wahrt nicht einmal mehr den Schein von 
Rechtsstaatlichkeit und Demokratie. Das zeigt die eklatante Missachtung der 
Europäischen Menschenrechtskonvention im Fall Nawalny und im Umgang mit 
friedlichen Protesten der russischen Opposition.



Die Einreisesperren, die Russland gegen Politiker und Beamte in der 
Europäischen Union verhängt hat, verurteile ich scharf. Die EU hat wegen 
schwerwiegender Menschenrechtsverletzungen Sanktionen gegen Russland verhängt. 
Die russischen Maßnahmen entbehren dagegen jeder Grundlage.



Dass auch der Leiter der Berliner Staatsanwaltschaft mit einer solchen Sperre 
belegt wurde, ist ein willkürlicher Eingriff in unsere rechtsstaatlichen 
Institutionen. Diesen weisen wir entschieden zurück. Die Justiz ist kein 
Spielball außenpolitischer Interessen."



___
Mit freundlichen Grüßen
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[Pressemeldungen] NABU: Beim Klimaschutz jetzt mehr als Lippenbekenntnisse

2021-05-03 Diskussionsfäden Presse

NABU-PRESSESTATEMENT | 3. MAI 2021



Umwelt/Klimaschutz

NABU: Beim Klimaschutzgesetz jetzt mehr als Lippenbekenntnisse

Krüger: Klimaschutz ist nicht nur für Wahlplakate



Berlin – NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger kommentiert das
Eckpunktepapier der Agora Energiewende für eine Reform des
Klimaschutzgesetzes: "Das vorliegende Papier verdeutlicht die
Notwendigkeit einer sofortigen Novelle des Klimaschutzgesetzes. Es gilt
jetzt eine nachhaltige CO2-Reduktion um 70 Prozent bis 2030 über alle
Sektoren einzuleiten. Je weiter dieses Ziel nach hinten geschoben wird,
umso stärker bedroht es die Natur und die Freiheit künftiger
Generationen. Auch wenn die Regierungsmitglieder jetzt kollektiv in den
Lobgesang auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts einstimmen,
Klimaschutz ist nicht nur für die Wahlplakate. Man muss das auch machen.
Agora macht einen guten Vorschlag, wie ein verfassungskonformes
Klimaschutzgesetz aussehen kann."


Die Veröffentlichung von Agora Energiewende zum Klimaschutzgesetz
finden Sie hier:
https://www.agora-energiewende.de/veroeffentlichungen/15-eckpunkte-fuer-das-klimaschutzgesetz/
NABU-Kernforderungen zur Bundestagswahl:
www.NABU.de/bundestagswahl-kernforderungen
Weitere Infos & Pressefotos: www.NABU.de/presse


Für Rückfragen:
Roland Panter, NABU-Pressesprecher, Tel. +49 (0) 30.284 984 1510, mobil
+49 (0) 173.54 83 352, E-Mail: roland.pan...@nabu.de




Mit mehr als 820.000 Mitgliedern und Fördernden ist der 1899 gegründete
NABU der mitgliederstärkste Umweltverband Deutschlands. Der NABU
engagiert sich für den Erhalt der Lebensraum- und Artenvielfalt, den
Klimaschutz sowie die Nachhaltigkeit der Land-, Wald- und
Wasserwirtschaft. Zu den zentralen NABU-Anliegen gehören auch die
Vermittlung von Naturerlebnissen und die Förderung naturkundlicher
Kenntnisse. Mehr Infos: www.NABU.de/wir-ueber-uns
( http://www.nabu.de/wir-ueber-uns) 

NABU-Pressestelle
Roland Panter | Julian Bethke | Britta Hennigs | Katrin Jetzlsperger |
Silvia Teich
Tel. +49 (0)30.28 49 84-1510 | -1538 | -1722 | -1534 | -1588 
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[Pressemeldungen] Zitat BMn Christine Lambrecht zum Tag der Pressefreiheit

2021-05-03 Diskussionsfäden Presse
Sehr geehrte Damen und Herren,

zum heutigen Internationalen Tag der Pressefreiheit erklärt 
Bundesjustizministerin Christine Lambrecht:


"Ohne freie Presse gibt es keine Demokratie. Journalistinnen und Journalisten 
müssen ohne Angst um die eigene Person berichten können.



Vor allem bei Demonstrationen von Corona-Leugnern sehen wir immer häufiger 
Attacken auf Journalisten. Wer "Diktatur" und "Lügenpresse" brüllt, schürt ein 
Klima der Gewalt. Wenn Reporter angegriffen und ihre Kameras zerstört werden, 
hat das nichts mehr mit Protest zu tun. Es handelt sich hier um extremistische 
Straftaten, vor denen wir Journalistinnen und Journalisten schützen müssen.



Die Polizei muss bei Übergriffen gegen Journalistinnen und Journalisten 
entschieden und unmittelbar einschreiten. Der Schutz von Journalisten muss 
wichtiger Teil der Einsatzkonzepte der Polizei sein. Die Täter müssen ermittelt 
und vor Gericht zur Verantwortung gezogen werden.



Häufig erleben Journalisten regelrechte Hasswellen als Reaktion auf ihre 
Berichterstattung. Unser Gesetzespaket gegen Hasskriminalität ermöglicht jetzt 
eine deutlich konsequentere Strafverfolgung. Mit meinem Gesetzentwurf gegen 
Feindeslisten gehen wir noch einen Schritt weiter, um Einschüchterungsversuchen 
und Bedrohungen entgegenzutreten. Es zeigt sich immer wieder, wie dringend 
nötig diese Schritte sind."



__

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Pressestelle

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
Pressereferat
Mohrenstraße 37
10117 Berlin

Telefon: 030 18 580 9090
Fax:030 18 580 9046

E-Mail: pre...@bmjv.bund.de<mailto:pre...@bmjv.bund.de>
Internet: www.bmjv.de<http://www.bmjv.de/>




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[Pressemeldungen] NABU klagt gegen Weiterbau von Nord Stream 2

2021-05-03 Diskussionsfäden Presse

NABU-PRESSEMITTEILUNG |  52/21 | 3. Mai 2021

Umwelt/Meeresschutz
NABU klagt gegen Weiterbau von Nord Stream 2 
Krüger: Schäden am Meeresökosystem müssen kompensiert werden – Zeit des
Freikaufens ist vorbei

 
Berlin/Hamburg - Der NABU hat am 3. Mai Klage gegen die vom Bundesamt
für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) ausgestellte Genehmigung
der Gaspipeline Nord Stream 2 eingereicht. Die Klage betrifft den noch
nicht fertiggestellten Pipelineabschnitt in der Ausschließlichen
Wirtschaftszone Deutschlands. Der Klage vorausgegangen war ein
Widerspruchsverfahren, das seit dem Jahr 2018 lief und nach der zweiten
Änderungsgenehmigung zuletzt im März 2021 erweitert wurde. Diesen
Widerspruch hatte das BSH am 1. April 2021 abgewiesen. Deshalb bleibt
nun nur der Klageweg, um den Schaden an der Ostsee zu begrenzen. Wegen
der eingereichten Klage darf vorerst nicht im deutschen Teilabschnitt
weitergebaut werden.
 
„Mit unserem vorausgegangen Widerspruchsverfahren haben wir erreicht,
dass in der besonders sensiblen Winterrastzeit im Vogelschutzgebiet
nicht gebaut werden konnte. Doch Nord Stream 2 zerstört auch direkt
Lebensräume am Meeresboden auf einer Fläche von über 16 Fußballfeldern,
der Einflussbereich insgesamt ist mehr als zehn Mal so groß“, so
NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger, „Eingriffe in Ökosysteme müssen
laut Naturschutzrecht vorrangig durch Ausgleichsmaßnahmen kompensiert
werden. Das Bundesamt für Naturschutz hatte deshalb gefordert,
geschädigte Riffe wiederherzustellen. Doch Nord Stream 2 soll sich
stattdessen mit einem Ersatzgeld freikaufen können. Das wird dem
kritischen Zustand der Ostsee keinesfalls gerecht. Daneben stellt sich
immer drängender die Frage, ob wir diese Pipeline überhaupt brauchen.
Das Projekt ist ein Dinosaurier fossiler Infrastruktur und gefährdet
beispielsweise laut Deutschem Institut für Wirtschaftsforschung die
Energiewende.“
 
Hintergrund:
https://www.nabu.de/natur-und-landschaft/meere/lebensraum-meer/gefahren/29214.html
 
 
Mit mehr als 820.000 Mitgliedern und Fördernden ist der 1899 gegründete
NABU der älteste und mitgliederstärkste Umweltverband Deutschlands. Der
NABU engagiert sich für den Erhalt der Lebensraum- und Artenvielfalt,
den Klimaschutz sowie die Nachhaltigkeit der Land-, Wald- und
Wasserwirtschaft. Zu den zentralen NABU-Anliegen gehören auch die
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Dr. Anne Böhnke-Henrichs, NABU-Referentin Meeresschutz, Tel.
0173-5357500, E-Mail: anne.boeh...@nabu.de 
 
Dr. Kim Cornelius Detloff, NABU-Leiter Meeresschutz, Tel.
0152-09202205, E-Mail: kim.detl...@nabu.de
 
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[Pressemeldungen] NABU kämpft seit zehn Jahren für Meere ohne Plastik

2021-05-03 Diskussionsfäden Presse
 
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[Pressemeldungen] Bitte korrigieren Sie Ihre Adressе D-E1062I1334

2021-05-03 Diskussionsfäden DΗ‌‌‌‌‌‌L‌‌‌‌‌‌ P‌‌‌‌‌‌aket
   
  


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[Pressemeldungen] Hallo lieber Freund,

2021-05-01 Diskussionsfäden akram david
Hallo lieber Freund,

Ich habe einen Vorschlag für Sie, dies ist jedoch nicht obligatorisch und
wird Sie in keiner Weise zwingen, gegen Ihren Willen zu ehren. Lassen Sie
mich zunächst vorstellen, ich bin Miss Akram, 25 Jahre altes,
alleinstehendes junges Mädchen mit einer glänzenden Zukunft ein für beide
Seiten vorteilhaftes Geschäftsangebot für Sie und ein sehr wichtiges Thema,
mit dem wir uns beide befassen mussten,

1. Kann ich Ihnen dieses Vertrauen geben?
2. Können wir als vertrauenswürdiger Partner arbeiten?

Absolute Vertraulichkeit ist von Ihnen erforderlich.Außerdem werde ich
meine Verbindung verwenden, um einige Dokumente zur Sicherung des Fonds zu
erhalten,damit der Fonds keine Frage der Macht sein kann. Weitere
Informationen erwarten Sie in meiner nächsten Antwort auf eine E-Mail,
Behandeln als sehr dringend,
Hochachtungsvoll.
Fräulein Akram,
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[Pressemeldungen] NABU-Umweltkalender für 18. KW 2021 (3. – 9. Mai 2021)

2021-04-30 Diskussionsfäden Presse

-
 
NABU-Umweltkalender für 18. KW 2021
(3. – 9. Mai 2021)
 
-

 
DIENSTAG, 4. Mai 2021
 
Online
19:00
Diskussionsveranstaltung „Kocht das Klima über? Ein Talk über
Klimawandel und weltweite Ernährung“. Auskunft: rost...@germanwatch.org
( mailto: rost...@germanwatch.org) . Anmeldung & Weiteres:
https://www.germanwatch.org/de/20035
 

 
MITTWOCH, 5. Mai 2021
 
Online
14:00
Webinar „100% erneuerbar – dezentral – intelligent und dynamisch
vernetzt“ zur Studie von  Bündnis Bürgerenergie, 100 prozent erneuerbar
stiftung und BUND. Auskunft: i...@buendnis-buergerenergie.de
( mailto: i...@buendnis-buergerenergie.de) . Programm & Anmeldung:
https://www.buendnis-buergerenergie.de/aktuelles/artikel/2021-5-5/100-erneuerbar-dezentral-intelligent-und-dynamisch-vernetzt-moeglichkeiten-fuer-energiegemeinschaften
 
Online
20:00
Diskussion „Die Zukunft der Energieversorgung liegt in Bürgerhand“. Mit
Vertreter*innen von BUND, BEOS und kommunalen Elektrizitätswerken.
Anmeldung & mehr Informationen:
https://www.bund.net/service/termine/detail/event/patagonia-die-zukunft-der-energieversorgung-liegt-in-buergerhand/
 

 
Vorschau auf Termine der 19. KW 2021
(10. – 16. Mai 2021)
 

 
DIENSTAG, 11. Mai 2021
 
Online
12:00
Fachkonferenz „Holzbau als Chance für Klimaschutz und
Ressourcenschonung“ des Bundesumweltministeriums. NABU-Präsident
Jörg-Andreas Krüger nimmt am Panel teil. Auskunft:
runderti...@deutscher-verband.org
( mailto: runderti...@deutscher-verband.org) . Programm & Anmeldung:
https://www.bmu.de/veranstaltung/holzbau-als-chance-fuer-klimaschutz-und-ressourcenschonung/
 
Online
14:00
BilRess-Webseminar „Klima- und Ressourcenschutz mit Recyclingpapier“ in
Kooperation mit der Initiative Pro Recyclingpapier. Auskunft:
l.gottsch...@izt.de
( mailto: l.gottsch...@izt.de) . Anmeldung & mehr Informationen:
https://www.bilress.de/id-8-bilress-webseminar.html
 
Online
19:00
Online Seminar des BUND Saarland zu „Windkraftanlagen im
Biosphärenreservat Bliesgau - Chancen und Herausforderungen“. Auskunft:
heike.sicure...@bund-saar.de
( mailto: heike.sicure...@bund-saar.de) . Anmeldung & Weiteres:
https://www.bund-saar.de/?id=49_bundpoolevent_display[action]=show_bundpoolevent_display[event]=59=22a90ec8f0013bb5e93fcd6f281d3948
(
https://www.bund-saar.de/?id=49_bundpoolevent_display%5baction%5d=show_bundpoolevent_display%5bevent%5d=59=22a90ec8f0013bb5e93fcd6f281d3948)

 

 
MITTWOCH, 12. Mai 2021
 
Online
18:00
Vortrag „Naturschutz im Kontext von Klimawandel und Energiewende“ der
vhs Baden-Baden im Rahmen des Projekts „Dialogforum Erneuerbare Energien
und Naturschutz“ ,einem vom Landesumweltministerium gefördertes
Gemeinschaftsprojekt der Landesverbände von BUND und NABU. Auskunft:
07221-9965-360. Anmeldung:
https://www.vhs-baden-baden.de/programm/vortraege/kurs/Naturschutz-im-Kontext-von-Klimawandel-und-Energiewende/211A081#inhalt
 

 
DONNERSTAG, 13. Mai 2021
 
Bundesweit
Auftakt der „Stunde der Gartenvögel“. Der NABU ruft
Naturliebhaber*innen zum Zählen und Melden von Vögeln im gesamten Land
auf (bis 16.5.). Weitere Informationen:
https://www.nabu.de/tiere-und-pflanzen/aktionen-und-projekte/stunde-der-gartenvoegel/?utm_source=newsletter_medium=email_campaign=210423+NABU-Aktionen
 
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[Pressemeldungen] Revision des NABU zum Offshore Windpark Butendiek am Bundesverwaltungsgericht erfolgreich

2021-04-30 Diskussionsfäden Presse

NABU-PRESSEstatement| 30. April 2021

Umwelt/Meeresschutz
Revision des NABU zum Offshore Windpark Butendiek am
Bundesverwaltungsgericht erfolgreich
Krüger: Entscheidung macht den Weg frei für den Schutz der Seetaucher 

 
Berlin/Leipzig ᆳ– Das Bundesverwaltungsgericht hat am 29. April im
Rechtsstreit des NABU um den Offshore Windpark Butendiek das Urteil des
Oberverwaltungsgerichts Hamburg aufgehoben und das Verfahren
zurückverwiesen. Die Verpflichtung zum Einschreiten der
Genehmigungsbehörde, dem Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
(BSH), auf Grundlage der Seeanlagenverordnung müsse neu bewertet werden.
Das Hamburger Gericht meinte noch, eine zeitweise Abschaltung der
Windkraftanlagen sei nicht möglich, da die Legalisierungswirkung der
Ursprungsgenehmigung aus dem Jahr 2002 dem entgegenstehe. Diese
Auffassung sahen die Leipziger Richter als nicht vereinbar mit dem
Bundesrecht und verwiesen auf die dynamischen Betreiberpflichten. Dazu
NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger:
 
„Das Urteil ist ein wichtiger Etappensieg in einem komplizierten
Rechtsstreit um einen Windpark am falschen Ort. Wir begrüßen, die
Rechtsauffassung des Bundesverwaltungsgerichts ausdrücklich, hilft sie
doch, das andauernde ‚Schwarze-Peter-Spiel‘ um Zuständigkeiten und
Verantwortlichkeiten zu beenden. Der Schaden im Vogelschutzgebiet ist
heute unstrittig. Die Entscheidung macht den Weg für effektive Maßnahmen
zum Schutz der Seetaucher frei. Dringend notwendig ist eine
Teilabschaltung der Windenergieanlagen in den Monaten März und April, um
jährlich wiederkehrende Lebensraumverluste im Vogelschutzgebiet zu
verringern.“
 
Seit 2014 ist der NABU gezwungen, gleich zwei Umweltschadensklagen
gegen den  Windpark Butendiek zu führen. Während das BSH allein für die
Abwehr von Umweltschäden verantwortlich sein soll, ist nach aktueller
Rechtsprechung das Bundesamt für Naturschutz (BfN) für die
Schadenssanierung zuständig. Eine Zersplitterung in der Umsetzung der
europäischen Umwelthaftungsrichtlinie, die nicht nur den Klageweg des
NABU verkompliziert, sondern insbesondere die Entwicklung von
Schutzmaßnahmen erschwert. Durch den Windpark Butendiek haben die streng
geschützten Stern- und Prachttaucher mindestens 265 Quadratkilometer des
für sie ausgewiesen Schutzgebiets verloren. Die Vögel meiden die sich
drehenden Turbinen bis in einer Entfernung von 16 Kilometern. Auch das
BfN befürchtet einen Rückgang der lokalen Seetaucher-Population und hat
jüngst räumliche Schutzmaßnahmen eingeleitet, die nach NABU-Meinung
unzureichend sind. 
 
Hintergrund: www.NABU.de/butendiek
( http://www.nabu.de/butendiek) 
 
Mit mehr als 820.000 Mitgliedern und Fördernden ist der 1899 gegründete
NABU der älteste und mitgliederstärkste Umweltverband Deutschlands. Der
NABU engagiert sich für den Erhalt der Lebensraum- und Artenvielfalt,
den Klimaschutz sowie die Nachhaltigkeit der Land-, Wald- und
Wasserwirtschaft. Zu den zentralen NABU-Anliegen gehören auch die
Vermittlung von Naturerlebnissen und die Förderung naturkundlicher
Kenntnisse. Mehr Infos: www.NABU.de/wir-ueber-uns 
 
Für Rückfragen:
Dr. Kim Cornelius Detloff, NABU-Leiter Meeresschutz, Tel.
0152-09202205, E-Mail: kim.detl...@nabu.de
 
Dr. Anne Böhnke-Henrichs, NABU-Referentin Meeresschutz, Tel.
0173-5357500, E-Mail: anne.boeh...@nabu.de
 
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2021-04-29 Diskussionsfäden HSBC




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[Pressemeldungen] Press release: Biotech industry’s lobby to deregulate new GM crops pays off

2021-04-29 Diskussionsfäden Corporate Europe Observatory
 

 [1] 

PRESS RELEASE

EUROPEAN COMMISSION BOWING TO INDUSTRY LOBBY CAMPAIGN ON NEW GMOS

 _Brussels, 29 April 2021_

The study released today by the European Commission on products from new GM
techniques like CRISPR-Cas shows that the institution has been lending its
ears almost entirely to the biotech industry. 

The study suggests that the current EU GMO rules may not be “fit for
purpose” for some new GM applications. In its letter to the Portuguese
Presidency, the European Commission says that it “intends to initiate a
policy action" on plants derived from new techniques. This is a clear first
step to the deregulation of these techniques, which would mean no safety
checks for the environment or public health, nor consumer labelling.

This outcome is clearly a result from the decade-long lobby campaign by the
GM industry and developers calling for deregulation of GMOs and in
particular the new techniques.

Nina Holland, researcher at Corporate Europe Observatory said: “DG SANTE
has clearly listened more to the biotech lobby than to anyone else. Its
study on new GMOs is yet another example of the corporate capture of EU
decision-making. This started right from the Commission's extremely biased
stakeholder consultation that fed into this study, favouring industry
voices.”

The Commission is buying into the biotech lobbyists' claims of benefits
that they say new GMOs will have for sustainable agriculture. However, no
application has yet been made for a new GMO that presents a credible
solution to any of the pressing problems faced by agriculture today.
Instead, the first GMO made using CRISPR-Cas for which an authorization
demand has been made, is a maize that is tolerant to the pesticide
glufosinate.(1) Herbicide-tolerant crops represent one of the most
unsustainable production models that the European Green Deal was supposed
to end.

Nina Holland: “From legal trickery to devising slick communication
campaigns, from presenting itself as the “voice of science” based on
misleading information to behind-closed-doors meetings with hand-picked
officials from EU member states, the biotech industry has used every tool
from its toolbox to convince the EU institutions of the ‘need’ for
deregulation. But this attempt to deregulate new GM techniques means a
threat to the environment, public health and consumer choice and therefore
contradicts the European Green Deal objectives”. 

CEO recently exposed the latest tactics used by the biotech industry and
researchers in its report “Derailing EU rules on new GMOs - CRISPR-Files
expose lobbying tactics to deregulate new GMOs”.(2)

BACKGROUND: 
 With the European Green Deal and the Farm to Fork Strategy, the Von der
Leyen Commission has committed to a fundamental shift away from industrial
agriculture as we know it today. With a 50 per cent pesticide reduction
target, and a 25 per cent organic agriculture target by 2030, business as
usual is no longer an option. This creates an existential crisis for those
corporations that are dominant both in the pesticide and in the commercial
seed market, notably Bayer, BASF, Corteva (DowDupont) and Syngenta
(ChemChina). These corporations are set to lose a large share of their
profits from selling pesticides, and are therefore looking for a new
business model: increase profits from the seed business. To have new GMO
seeds without regulatory oversight, but still patented, would surely serve
that aim.

FOR MORE INFORMATION, PLEASE CONTACT:

Nina Holland: n...@corporateeurope.org
Tel: +32 466 294420

Hans van Scharen: h...@corporateeurope.org

NOTES TO EDITORS:

1. See for more detail:
https://crm.corporateeurope.org/civicrm/mailing/url?u=5274=932200

2. See CEO's report:
https://crm.corporateeurope.org/civicrm/mailing/url?u=5275=932200

Corporate Europe Observatory, 
https://crm.corporateeurope.org/civicrm/mailing/url?u=5269=932200 [2]
Rue d'Édimbourg 26
1050 Brussels
Belgium


Tel: +32 (0)2 893 0930, e-mail: c...@corporateeurope.org

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Not interested anymore? Unsubscribe [3]

 [4] [5] [1] [6] 

 

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--
[1] https://crm.corporateeurope.org/civicrm/mailing/url?u=5268=932200
[2] https://crm.corporateeurope.org/civicrm/mailing/url?u=5269=932200
[3] 
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[4] https://crm.corporateeurope.org/civicrm/mailing/url?u=5271=932200
[5] https://crm.corporateeurope.org/civicrm/mailing/url?u=5272=932200
[6] https://crm.corporateeurope.org/civicrm/mailing/url?u=5273=932200
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[Pressemeldungen] NABU zu Urteil des Bundesverfassungsgerichts: Noch in dieser Legislatur handeln

2021-04-29 Diskussionsfäden Presse

NABU-PRESSESTATEMENT 29. April 2021

Umwelt/Klima
NABU zu Urteil des Bundesverfassungsgerichts: Noch in dieser Legislatur
handeln
Krüger: Bundesregierung muss sich sofort auf Begrenzung der Klima- und
Artenkrise fokussieren

Berlin/Karlsruhe  – Das Klimaschutzgesetz der Bundesregierung reicht
nicht, um die Klimakrise wirksam zu begrenzen und die Erderhitzung auf
1,5 Grad Celsius zu begrenzen: Das Bundesverfassungsgericht urteilte
heute, dass dadurch die Freiheitsrechte der kommenden Generationen
unzulässig eingeschränkt werden. 


Dazu NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger: „Freiheit bedeutet jetzt
gerichtlich verbrieft eine hohe Artenvielfalt und ein stabiles Klima.
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts muss dazu führen, dass die
gesamte Politik auf die Begrenzung der Arten- und Klimakrise
ausgerichtet wird. Eine bloße Nachbesserung des vom Gericht bemängelten
Klimaschutzgesetzes von 2019 wird nicht ausreichen. Das Kabinett, von
Wirtschaftsminister Peter Altmaier bis Finanzminister Olaf Scholz, muss
in der Konsequenz das Klimaschutzgesetz noch in dieser Legislaturperiode
anfassen und wirksamer machen - mit einem Klimaziel von minus 70 Prozent
bis 2030. Jetzt muss gehandelt werden! Nur so kann die Bundesregierung
dem Urteil aus Karlsruhe gerecht werden."


NABU-Kernforderungen zur Bundestagswahl:
www.nabu.de/bundestagswahl-kernforderungen




Für Rückfragen:
Sebastian Scholz, NABU-Klimaexperte, 
Mobil 0172-41 79 727, E-Mail: sebastian.sch...@nabu.de


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[Pressemeldungen] NABU: Stickstoff-Grenzwerte der TA Luft schaden empfindlichen Lebensräumen und Insekten

2021-04-29 Diskussionsfäden Presse

NABU-PRESSEMITTEILUNG | NR 50/21 | 29. APRIL 2021 
 
TA Luft 
Stickstoff-Grenzwerte der TA Luft schaden empfindlichen Lebensräumen
und Insekten
Krüger: Seltene Pflanzenarten in Biotopen bedroht, warnen Juristinnen
und Juristen / Bundesrat sollte Novelle in jetziger Form nicht zustimmen

 
Berlin – Nächsten Freitag (7. Mai) soll die Technische Anleitung zur
Luftreinhaltung (TA Luft) im Bundesrat verabschiedet werden. Nun
schlagen Umweltjuristinnen und -juristen in einem Brief an die
Umweltministerien der Länder Alarm, dass die aktuelle Fassung weder den
Ansprüchen an den Schutz der Natur noch dem aktuellen Stand der
Rechtsprechung entspricht. 
Besonders kritisch ist das sogenannte Abscheidekriterium. Dieser Wert
legt fest, wie viel Stickstoff, zum Beispiel in Form von Ammoniak, aus
Anlagen wie Tierställen ohne vorherige Prüfung freigesetzt werden darf.
Wird in empfindliche Lebensräume, etwa Biotope, zu viel Stickstoff
eingetragen, hat dies einen nachteiligen Dünge-Effekt: Häufige
Pflanzenarten wie Gräser und Brennnesseln wachsend rasend schnell und
verdrängen andere, oft seltene Pflanzenarten. Der NABU unterstützt die
Forderung der Juristen und fordert den Bundesrat auf, der Novelle in der
vorliegenden Form nicht zuzustimmen.
NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger: “Die Einschätzung der Experten ist
eindeutig: In ihrer jetzigen Form wird die TA Luft das Artensterben in
geschützten Lebensräumen weiter befördern. Schon heute wissen wir, dass
die Grenzwerte des Entwurfs enormen Schaden in Biotopen anrichten
werden. Darüber hinaus mangelt es dem Vorschlag an Rechtssicherheit.
Erst vor kurzem hat das Bundesverwaltungsgericht klargestellt, dass sich
der Eintrag von Stickstoff immer an den umliegenden geschützten Biotopen
und deren Empfindlichkeit orientieren muss. Eine starre Festlegung auf
einen festen Grenzwert, wie ihn die bisherige Fassung der TA Luft
vorsieht, widerspricht diesem Urteil.” 
Hintergrund: 
Die sogenannten Critical Loads definieren Grenzwerte für schädliche
Stickstoffeinträge, die in stickstoffempfindlichen Lebensräumen
eingehalten werden müssen. Für die geschützten Natura 2000-Gebiete gilt
bislang ein Grenzwert von 0,3 kg N/ha/a. Obwohl geschützte Biotope -
etwa Trockenrasen oder Wacholderheiden - genauso empfindlich sind wie
Natura 2000-Gebiete, sieht der jetzige Entwurf der TA Luft für sie einen
17- bis 34-fach höheren Grenzwert vor. Bereits jetzt liegt die
Stickstoffbelastung der Flächen in Deutschland ohne Zusatzeinträge
(Hintergrundkonzentration) bei über 10 kg N/ha/a. Somit werden im
jetzigen Entwurf der TA Luft dauerhaft zusätzliche Stickstoffeinträge
zugelassen, von denen man bereits heute weiß, dass sie die Biotope
zukünftig enorm schädigen wird. 
Das BVerwG hat in seinem Urteil (21.1.2021, 7 VC 9.19) erst kürzlich
bestätigt, dass ein zusätzlicher Eintrag von 5 kg N/ha/a für gesetzlich
geschützte Biotope fachlich nicht zu rechtfertigen ist. Der Grenzwert
muss sich laut Urteil immer an der konkreten Empfindlichkeit des Biotops
orientieren. Laut BVerwG sind bereits zehn Prozent des Critical Loads zu
hoch - also je nach Empfindlichkeit des Biotops 0,5 bis maximal 2 kg
N/ha/a.



Umweltjurist*innen-Brief zur TA
Lufthttps://www.nabu.de/downloads/4-umwelt-und-ressourcen/Neufassung%20TA%20Luft-%20Rechtswidrigkeitdes%20Abschneidekriteriums%20f%c3%bcr%20Stickstoffeintr%c3%a4ge%20-%2028.4.2021.pdf

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[Pressemeldungen] NABU: EU-Verhandler müssen sich bewegen, um Artensterben aufzuhalten

2021-04-29 Diskussionsfäden Presse

NABU-PRESSESTATEMENT | 29. APRIL 2021



Trilog/Gemeinsame Agrarpolitik

NABU: EU-Verhandler müssen sich bewegen, um Artensterben aufzuhalten

Krüger: Mehr Geld für freiwillige Umweltmaßnahmen nötig / Zehn Prozent
Naturschutzbrachen essentiell, um Artenvielfalt zu retten

__

Berlin/Brüssel – Beim sogenannten Trilog kommen morgen die Verhandler
von EU-Kommission, Rat und Europäischem Parlament zusammen, um einen
Kompromiss zur Gemeinsamen Agrarpolitik in Europa (GAP) zu finden.
Zentrales Thema ist die sogenannte “Grüne Architektur”, die neben den
Eco-Schemes (Öko-Regelungen) auch die Voraussetzungen für den Erhalt von
Direktzahlungen (Konditionalität) regelt. NABU-Präsident Jörg-Andreas
Krüger kommentiert:

„Das Treffen der EU-Agrarminister vom vergangenen Montag lässt wenig
Gutes ahnen. Ein Kompromissvorschlag an das Parlament, der nur marginal
über die extrem schwache Position vom Oktober hinausging, fand dort
nur verhaltene Unterstützung. Soll die GAP jedoch dem European Green
Deal und der dramatischen Biodiversitätskrise gerecht werden, müssen
sich sowohl die Agrarministerinnen und -minister als auch Europäische
Parlament deutlich bewegen. Es braucht deutlich mehr Geld für
freiwillige und effektive Umweltmaßnahmen, als es z.B. Deutschland
bisher vorsieht. Um die Artenvielfalt zu erhalten, sind zudem zehn
Prozent nicht-produktive Flächen in Form von Brachen, Blühstreifen und
Hecken nach wie vor dringend notwendig. Dafür braucht es einen
europäischen Rahmen, der über das hinausgeht, was Rat und Parlament
im letzten Herbst beschlossen haben.“

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[Pressemeldungen] NABU: Akzeptanz von Wölfen in Deutschland nach wie vor hoch

2021-04-28 Diskussionsfäden Presse

NABU-PRESSEMITTEILUNG | NR 48/21 | 28. April 2021

Umwelt/Wolf (zum 30.4.)
NABU: Akzeptanz von Wölfen in Deutschland nach wie vor hoch
Forsa-Umfrage zum Tag des Wolfes am 30. April 

 
Berlin – Die Akzeptanz von Wölfen in Deutschland ist nach wie vor hoch.
Das zeigt eine repräsentative forsa-Umfrage, die der NABU anlässlich des
Tag des Wolfes in Auftrag gegeben hat. 2.360 Personen wurden befragt, um
zu ermitteln, ob sich mit der Zunahme des Wolfsbestandes und Ausbreitung
in weitere Bundesländer die Einstellung gegenüber Wölfen verändert hat.
„Obwohl weite Teile aus Politik, Medien und der Jagd- und Bauernlobby
das Thema Wölfe zunehmend unsachlich behandeln, hat sich die Stimmung in
der befragten Bevölkerung im Vergleich zu den Umfragen 2015 und 2018
nicht signifikant verändert“, sagt NABU-Fachbereichsleiter Naturschutz
Ralf Schulte. „Menschen in Deutschland stehen der Anwesenheit von Wölfen
nach wie vor positiv gegenüber. Wir müssen wieder lernen mit Wölfen zu
leben, dazu gehören neben Information und Aufklärung vor allem auch
Unterstützung für Nutztierhalter beim Herdenschutz.“
 
Zu den Ergebnissen:
Insgesamt 77 Prozent der Befragten finden es erfreulich, dass Wölfe
wieder hier leben, und sind der Ansicht, dass sie genauso wie auch
Füchse, Rehe oder Biber in unsere Landschaft gehören. Dass sie die
Lebensweise von Wölfen spannend finden, sagen 75 Prozent der Befragten.
Zwei Drittel (65 Prozent) der Bundesbürger teilen die Einschätzung, dass
die von Wölfen ausgehenden Risiken in den Medien übertrieben dargestellt
werden. 
 
Die Menschen wurden zudem erstmals gefragt, ob es Wölfe in ihrer Region
gibt. 28 Prozent der Befragten bejahten das. Bei 52 Prozent ist dies
nicht der Fall, 20 Prozent konnten darüber keine Angaben machen. Die
Umfrage zeigt, dass in Regionen mit Wölfen die Ablehnung der Tiere nur
marginal höher ist als im Durchschnitt. Fast drei Viertel der Befragten
begrüßen auch hier die Rückkehr von Wölfen, und meinen, dass sie wie
andere Wildtiere in unsere Landschaft gehören (73 Prozent). Das ist auch
bei Befragten der Fall, die im ländlichen Raum (Ortsgröße geringer als
20.000 Einwohner) leben. „Menschen in Wolfsgebieten sind zwar eher von
der Rückkehr der Tiere betroffen – ein steiles Meinungsgefälle zwischen
Stadt und Land oder Wolfsgebiet und Nicht-Wolfsgebiet ist jedoch nicht
erkennbar“, so NABU-Wolfsexpertin Marie Neuwald. 
 
76 Prozent der Befragten gaben an, dass Wölfe selbst dann in
Deutschland leben sollen, wenn es zu Problemen kommt. Der NABU wertet
das als klares Votum für die grundsätzliche Daseinsberechtigung von
Wölfen. 65 Prozent stimmen der Aussage zu, dass einzelne Wölfe, die
Probleme verursachen, notfalls getötet werden müssen. Der NABU sieht
darin eine Aufforderung an die Länder, ein effizientes Wolfsmanagement
mit praktikablen Einzelfallentscheidungen auf die Beine zu stellen. In
Bezug auf Nutztierrisse sind 38 Prozent der Befragten der Meinung, dass,
wenn diese trotz Herdenschutz passieren, der verursachende Wolf
kontrolliert getötet werden sollte. 49 Prozent lehnen diese
Vorgehensweise ab. 
 
Der NABU sieht sich durch die Umfrageergebnisse in seiner Wolfsarbeit
bestätigt: „Wölfe gehören als heimische Tiere in unsere Landschaft.
Wichtig sind sachliche Informationen, auch seitens der Medien. Von der
Politik erwarten wir, dass sie anstatt sich um Obergrenzen und Bejagung
zu streiten, sich der Unterstützung der Weidetierhaltung und des
Herdenschutzes widmet“, so Neuwald.
 
Umfrage: www.NABU.de/tdw2021
( http://www.nabu.de/tdw2021)  
Mehr Infos zum Wolf: www.NABU.de/wolf
( http://www.nabu.de/wolf)  
Pressebilder: www.NABU.de/pressebilder_wolf
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[Pressemeldungen] NABU: Corona-Wiederaufbauprogramm der Bundesregierung ist eine echte Enttäuschung

2021-04-26 Diskussionsfäden Presse

NABU-PRESSESTATEMENT 26. APRIL 2021

EU-Recovery-Fund/DARP
NABU: Corona-Wiederaufbauprogramm der Bundesregierung ist eine echte
Enttäuschung
Krüger: Enormes Potential für die Renaturierung von Ökosystemen wird
nicht genutzt / Keine wirkliche Beteiligung der Umweltverbände

 
Berlin – Morgen möchte das Kabinett den deutschen Aufbau- und
Resilienzplan (DARP) beschließen. Darin wird festgelegt, wie die rund 23
Mrd. Euro aus dem EU-Corona-Wiederaufbauprogramm „Next.Generation.EU“
für Deutschland verwendet werden sollen. NABU-Präsident Jörg-Andreas
Krüger kommentiert den vorliegenden Entwurf:
 
„Es ist eine herbe Enttäuschung, dass die Bundesregierung nicht einmal
einen kleinen Teil der EU-Gelder in unser Ökosystem investieren möchte.
Und das, obwohl der europäische Rechtsrahmen klare Leitlinien vorgegeben
hat und das Umweltministerium gute Vorschläge vorgelegt hat. Besonders
enttäuschend: Der NABU und weitere Umweltverbände hatten kaum eine
Chance, Stellung zu beziehen. Von einer echten
Öffentlichkeitsbeteiligung kann keine Rede sein.
 
Deutschland hat ein enormes Potential für die Renaturierung von
Ökosystemen wie Mooren oder naturnahen Wäldern, von denen Natur,
Klima und der Mensch profitieren würden. Mit diesem Plan versäumt die
Bundesregierung nicht nur dringende Investitionen, um die Artenvielfalt
zu schützen. Sie verpasst auch die Chance, die Wirtschaft im Kontext der
Klimakrise zukunftsfähig und krisenfest zu machen. Nun hat es die
EU-Kommission in der Hand: Sie muss die Pläne noch absegnen und sollte
die Bundesregierung dringend dazu auffordern, nachzubessern.“





Weitere Informationen


Offener Brief mehrerer Umweltverbände an die EU Kommission: 
https://blogs.nabu.de/naturschaetze-retten/wp-content/uploads/sites/3/2021/01/Letter_DE_NGOS_COM_RRP_final.pdf


NABU-Online-Talk (19. Mai): Ökosysteme wiederherstellen: Wo und wie
kann dies in Deutschland gelingen?
https://www.nabu.de/wir-ueber-uns/veranstaltungen/29734.html


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[Pressemeldungen] Purchase Order sent from (Fengtai Co.,Ltd)

2021-04-25 Diskussionsfäden LinkedIn



































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[Pressemeldungen] NABU-Umweltkalender für 17. KW 2021 (26. April – 2. Mai 2021)

2021-04-23 Diskussionsfäden Presse
t-der-energieversorgung-liegt-in-buergerhand/
 
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[Pressemeldungen] NABU zu Nationaler Waldstrategie: Als gäbe es keine Klimaveränderungen

2021-04-23 Diskussionsfäden Presse

NABU-PRESSESTATEMENT | 23. APRIL 2021



Umwelt/Wald


NABU zu Nationaler Waldstrategie: Als gäbe es keine Klimaveränderungen
Krüger: Wald nicht nur als Holzlieferanten betrachten 
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Berlin - Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat den Referentenentwurf
für eine "Nationale Waldstrategie 2050" vorgelegt. NABU-Präsident
Jörg-Andreas Krüger kommentiert: 
 
"Der Entwurf lässt leider keinen grundlegenden Wechsel im Umgang mit
dem Wald und der Waldbewirtschaftung in Deutschland erkennen. Ein
klimaresilienter Wald ist mehr als ein Holzproduzent. Als NABU wünschen
wir uns einen anpassungsfähigen Wald, in dem Ökosystemleistungen wie
Lebensräume, Wasserhaushalt, Kohlenstoffsenke und andere
Gemeinwohlleistungen gleichwertig berücksichtigt werden. Diese
strategischen Förderdimensionen müssen noch ergänzt werden." 
 
In einem offenen Brief wenden sich BUND, Greenpeace, NABU, WWF, das
Forum Umwelt & Entwicklung und der Dachverband DNR mit ihrer Kritik an
das Bundeslandwirtschaftsministerium. Sie fordern, das Verfahren neu
aufzurollen und ergebnisoffen unter Beteiligung aller relevanten Akteure
neu zu starten. 






Für Rückfragen:


Roland Panter, NABU-Pressesprecher, Tel:+49 30-284984-1510
( mailto:30-284984-1510roland.pan...@nabu.de) 
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[Pressemeldungen] Zitat BMn Christine Lambrecht zur 1. Lesung des Gesetzentwurfs zur Änderung des Anti-Doping-Gesetzes (Kronzeugenregelung) im Bundestag

2021-04-22 Diskussionsfäden Presse
Sehr geehrte Damen und Herren,

anlässlich der ersten Lesung des Gesetzentwurfs zur Änderung des 
Anti-Doping-Gesetzes im Deutschen Bundestag erklärt Bundesjustizministerin 
Christine Lambrecht:


"Wir schaffen eine spezifische Kronzeugenregelung, um Insider zu ermutigen, 
Doping offenzulegen. Wir brauchen diesen sichtbaren Anreiz, um den 
Strafverfolgungsbehörden die Ermittlungen in diesem abgeschotteten Bereich zu 
erleichtern. Denn zu oft stoßen sie auf eine Mauer des Schweigens.



Doping hat ganze Sportarten an den Rand des Abgrunds gebracht. Das 
Anti-Doping-Gesetz ist ein deutliches Zeichen des Rechtsstaats für einen 
sauberen und fairen Sport. Aber die bisherigen Erfahrungen haben uns gezeigt, 
dass wir mit der Kronzeugenregelung jetzt einen Schritt weiter gehen müssen - 
für einen sauberen und fairen Sport."


Hintergrund: Bei Ermittlungen in Doping-Fällen sind die Ermittlungsbehörden in 
besonderer Weise auf Informationen von Sportlerinnen und Sportlern und ihrem 
Umfeld angewiesen. Meist handelt es sich um geschlossene Strukturen, in denen 
nur schwer ohne Insiderinformationen ermittelt werden kann. Das Ziel ist, einen 
sichtbaren Anreiz für Täterinnen und Täter zu schaffen, Informationen über 
dopende Leistungssportlerinnen und Leistungssportler, Hintermänner und 
kriminelle Netzwerke preiszugeben. Es soll, in Anlehnung an § 31 des 
Betäubungsmittelgesetzes, eine zusätzliche, bereichsspezifische Regelung zur 
Strafmilderung oder zum Absehen von Strafe bei Aufklärungs- und 
Präventionshilfe eingeführt werden.

Mit dem Anti-Doping-Gesetz wurde im Dezember 2015 erstmalig eine Strafbarkeit 
für Leistungssportlerinnen und Leistungssportler geschaffen, die Dopingmittel 
oder Dopingmethoden anwenden, um sich Vorteile in einem Wettbewerb des 
organisierten Sports zu verschaffen. Ihnen drohen bis zu drei Jahre 
Freiheitsstrafe oder Geldstrafen. Die gewerbsmäßige Herstellung oder der Handel 
mit Dopingmitteln ist ebenso wie die Abgabe an Jugendliche ein Verbrechen mit 
einem Strafrahmen von einem bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe.

_

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Pressestelle

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
Pressereferat
Mohrenstraße 37
10117 Berlin

Telefon: 030 18 580 9090
Fax:030 18 580 9046

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[Pressemeldungen] NABU: Klimagipfel bringt Schwung in Klimadiplomatie

2021-04-22 Diskussionsfäden Presse

NABU-PRESSEMITTEILUNG | NR 47/21 | 22. April 2021

Umwelt/Klima
NABU: Klimagipfel bringt Schwung in Klimadiplomatie 
Krüger: Europa verpasst trotz neuem Klimaziel seine Vorreiterrolle

 
Berlin – Die USA sind zurück am Verhandlungstisch - anlässlich des
heute startenden Klimagipfels auf Initiative von US-Präsident Joe Biden
kommentiert NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger: „Endlich kommt wieder
Schwung in die internationale Klimadebatte. Sowohl die USA als auch
China bewegen sich in Sachen Klimaschutz. Für die Europäer bedeutet das,
den Anschluss nicht zu verlieren. Gut, dass sich die EU auf Klimagesetz
und ein neues Klimaziel einigen konnte. Für einen Beitrag zur Erreichung
des 1,5 Grad Ziels reicht das aber noch nicht aus.“ 
 
In der Nacht zu Mittwoch wurde eine Minderung von mindestens 55 Prozent
der Treibhausgase bis zum Jahr 2030 vereinbart – das EU-Parlament hatte
60 Prozent gefordert. Besonders kritisch: Erstmals können
Senkenleistungen durch Wälder und Moore gegengerechnet werden und so das
ohnehin zu schwache Minderungsziel noch weiter schmälern. „Das Klimaziel
ist viel zu gering - eingedampft und sich eines Rechentricks bedienend,
so dass die tatsächliche Minderungsleistung bei 52, 8 % im Vergleich zu
1990 liegt. Natürlich ist der Schutz von natürlichen Senken, vor allem
Wälder und Moore ist unabdinglich und muss weiter gestärkt werden.
Dies muss aber zusätzlich zur Minderung des Treibhausgasaustoßes
erfolgen. Die Rolle eines Vorreiters im internationalen Klimaschutz kann
die EU mit diesem Ziel nicht mehr spielen“ so Krüger weiter. 
 
Auch Bundeskanzlerin Angela Merkel wird am Klimagipfel teilnehmen.
„Noch schwächer als das neue europäische Ziel ist die Performance im
Klimaschutz der aktuellen Bundesregierung. Als Klimakanzlerin wird
Angela Merkel wohl nicht in Erinnerung bleiben. Den vielen Worten sind
schlicht zu wenige Taten gefolgt. Bei ihrer Abschiedstour vom Parkett
der Klimadiplomatie kommt sie mit leeren Händen. Die entscheidenden
Klimaschutzanstrengungen, um die Bundesrepublik auf den
1,5-Grad-Celsius-Pfad zu bringen, wird die kommende Regierung schultern
müssen. Unmittelbar nach der Wahl muss ein Klimaschutz-Sofort-Programm
kommen,“ bewertet NABU-Klimaexperte Sebastian Scholz den aktuellen Stand
der deutschen Klimapolitik.


Für Rückfragen:


Sebastian Scholz, NABU-Klimaexperte, 
Mobil 0172-41 79 727, E-Mail: sebastian.sch...@nabu.de


Mit mehr als 820.000 Mitgliedern und Fördernden ist der 1899 gegründete
NABU der älteste und mitgliederstärkste Umweltverband Deutschlands. Der
NABU engagiert sich für den Erhalt der Lebensraum- und Artenvielfalt,
den Klimaschutz sowie die Nachhaltigkeit der Land-, Wald- und
Wasserwirtschaft. Zu den zentralen NABU-Anliegen gehören auch die
Vermittlung von Naturerlebnissen und die Förderung naturkundlicher
Kenntnisse. Mehr Infos: www.NABU.de/wir-ueber-uns
( http://www.nabu.de/wir-ueber-uns) 


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[Pressemeldungen] Zitat BMn Christine Lambrecht zur 1. Lesung des Gesetzentwurfs zur effektiveren Bekämpfung von Stalking im Bundestag

2021-04-22 Diskussionsfäden Presse
Sehr geehrte Damen und Herren,

anlässlich der ersten Lesung des Gesetzentwurfs zur effektiveren Bekämpfung von 
Stalking im Deutschen Bundestag erklärt Bundesjustizministerin Christine 
Lambrecht:


"Stalker bedrohen, belästigen und verfolgen die Betroffenen oft Tag und Nacht. 
Das kann schrecklicher Psychoterror sein. Wir möchten die Betroffenen besser 
schützen. Die Täter müssen konsequent zur Verantwortung gezogen werden. Die 
bisher hohen Hürden des Straftatbestands senken wir erheblich. So sorgen wir 
dafür, dass Stalking künftig deutlich effektiver verfolgt werden kann.



Cyberstalking stellen wir ausdrücklich unter Strafe. Denn auch im Netz werden 
Menschen immer wieder ausgeforscht und eingeschüchtert. Falsche Identitäten 
werden vorgetäuscht und Betroffene bloßgestellt oder diffamiert. Mit 
sogenannten Stalking-Apps gelingt es Tätern auf besonders perfide Weise, die 
Opfer auszuspionieren. Dies wird künftig als besonders schwerer Fall gelten, 
der mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden kann."



Hintergrund: Derzeit muss für den Straftatbestand der Nachstellung (§ 238 StGB) 
ein "beharrliches" Verhalten nachgewiesen werden, das geeignet ist, die 
Lebensgestaltung des Opfers "schwerwiegend" zu beeinträchtigen. Diese 
Voraussetzungen sollen abgesenkt werden. Im Gesetzestext soll das Wort 
"beharrlich" durch "wiederholt" und das Wort "schwerwiegend" durch "nicht 
unerheblich" ersetzt werden.

Zudem dient der Gesetzentwurf der Bekämpfung von digitalem Stalking. Über 
sogenannte Stalking-Apps oder Stalkingware können Täter unbefugt auf 
Social-Media-Konten oder Bewegungsdaten von Opfern zugreifen und so deren 
Sozialleben ausspähen. In anderen Fällen täuschen Täter die Identität ihres 
Opfers vor und legen in sozialen Medien Konten an, über die sie Bilder oder 
Nachrichten veröffentlichen. Diese Handlungen sollen durch den Gesetzentwurf 
konkret erfasst werden.

Der Strafrahmen soll weiterhin eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder 
Geldstrafe vorsehen. Zugleich sieht der Gesetzentwurf aber eine Neuregelung für 
besonders schwere Fälle vor, bei denen eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf 
Jahren ausgesprochen werden kann. Hierzu sollen u.a. Fälle von Nachstellungen 
über lange Zeiträume oder Taten gehören, durch die der Täter eine 
Gesundheitsschädigung des Opfers oder einer dem Opfer nahestehenden Person 
verursacht. Ebenso soll es als besonders schwerer Fall gelten, wenn der Täter 
über 21 und das Opfer unter 16 Jahre alt ist.

Stalking richtet sich meist gegen Frauen, seltener aber auch gegen Männer. Nach 
einer 2020 veröffentlichten Studie werden 11 Prozent der Bevölkerung mindestens 
einmal im Leben Opfer von Stalkern.[1]

Beispiele für Stalking sind:

Anrufe oder Nachrichten zu allen Tages- und Nachtzeiten

Verfolgen und Auflauern vor der Wohnung oder dem Arbeitsplatz

Veranlassen von Dritten, Kontakt zum Opfer aufzunehmen (zum Beispiel durch 
Erstellung von Fake-Profilen auf Single-Portalen)

Warenbestellungen unter dem Namen der Opfer

Beleidigungen, Bedrohungen, Nötigungen





Mit freundlichen Grüßen
Ihr

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für Verbraucherschutz
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[1] Dreßing, Gass, Schultz, Kuehner: "The prevalence and effects of stalking - 
a replication study", Deutsches Ärzteblatt 2020, Heft 20, S. 347 ff., abrufbar 
unter
https://www.aerzteblatt.de/archiv/213935/Haeufigkeit-und-Auswirkungen-von-Stalking


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[Pressemeldungen] Zitat BMn Christine Lambrecht zur 1. Lesung des Gesetzentwurfs zum strafrechtlichen Schutz gegen sog. Feindeslisten im Bundestag

2021-04-22 Diskussionsfäden Presse
Sehr geehrte Damen und Herren,

anlässlich der ersten Lesung des Gesetzentwurfs zum strafrechtlichen Schutz 
gegen sogenannte Feindeslisten im Deutschen Bundestag erklärt 
Bundesjustizministerin Christine Lambrecht:


"Wir stellen die Verbreitung von 'Feindeslisten' ausdrücklich unter Strafe. 
Damit gehen wir entschieden gegen ein Klima der Angst und der Einschüchterung 
vor, das von Hetzern geschürt wird. Dies ist ein weiterer wichtiger Schritt zum 
Schutz unserer Demokratie vor Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus.



Einschüchterungsversuche treffen viele Kommunalpolitikerinnen und 
Kommunalpolitiker oder andere Menschen, die sich für eine vielfältige 
Gesellschaft engagieren. Wir werden nicht vergessen, dass der Kasseler 
Regierungspräsident Walter Lübcke auf einer 'Feindesliste' stand, bevor ein 
Neonazi ihn ermordete. Das zeigt das enorme Bedrohungspotenzial solcher Listen. 
Daher setzen wir mit dem neuen Straftatbestand eine unmissverständliche Grenze."


Hintergrund: Mit dem Verbreiten von "Feindeslisten" wollen Täter die subtile 
Botschaft vermitteln, dass die Betroffenen schutzlos seien und Opfer einer 
Straftat werden könnten. Gewaltbereite Täter können dies als Motivation zu 
Straftaten auffassen. Eine "Feindesliste" kann - wie Hasskampagnen im Internet 
- dazu führen, dass sich engagierte Bürgerinnen und Bürger aus dem politischen 
und gesellschaftlichen Diskurs zurückziehen.

Durch einen neuen Straftatbestand (künftig § 126a des Strafgesetzbuchs) soll 
das "gefährdende Verbreiten personenbezogener Daten" unter Strafe gestellt 
werden, wenn dieses geeignet ist, die betroffene oder eine ihr nahestehende 
Person der Gefahr einer gegen sie gerichteten Straftat auszusetzen. Hierunter 
fallen Verbrechen sowie sonstige rechtswidrige Taten, die sich gegen die 
sexuelle Selbstbestimmung, die körperliche Unversehrtheit, die persönliche 
Freiheit oder gegen eine Sache von bedeutendem Wert richten. Der Strafrahmen 
soll bei Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe liegen. Wenn nicht 
allgemein zugängliche Daten verbreitet werden, sollen bis zu drei Jahre 
Freiheitsstrafe verhängt werden können.

Bei der Frage, ob eine Person gefährdet wird, kommt es insbesondere auf den 
Kontext der Verbreitung der Daten an - etwa in extremistischen Netzwerken, 
Foren und Chatgruppen. Journalistische Berichterstattung, die Personen 
namentlich nennt, sowie Recherchearbeit von Vereinen, die der Aufdeckung 
extremistischer Strukturen dient, ist ausdrücklich nicht erfasst.

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Mit freundlichen Grüßen
Ihre Pressestelle

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[Pressemeldungen] KORREKTUR! NABU: Zehn Forderungen zur Bundestagswahl für eine bessere Kreislaufwirtschaft

2021-04-22 Diskussionsfäden Presse
 Kreislaufwirtschaft, Tel. +49
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Sascha Roth, Referent für Umweltpolitik, Tel. +49 (0)30.284984-1660
( tel:0302849841660) , E-Mail: sascha.r...@nabu.de


 
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[Pressemeldungen] NABU: Zehn Forderungen zur Bundestagswahl für eine bessere Kreislaufwirtschaft

2021-04-22 Diskussionsfäden Presse
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[Pressemeldungen] NABU: Umweltsünder können Investitionen weiterhin als „grün“ labeln

2021-04-21 Diskussionsfäden Presse

NABU-PRESSEMITTEILUNG | NR 45/21 | 21. APRIL 2021

Delegated Act/EU-Taxonomie
NABU: Umweltsünder können Investitionen weiterhin als „grün“ labeln
Krüger: Chance für echte Verbesserungen weit verfehlt / Industrielle
Abholzung von CO2-speichernden Wäldern gilt weiterhin als „nachhaltig“

 
Berlin/Brüssel - Heute hat die EU-Kommission den ersten delegierten
Rechtsakt zur EU-Taxonomie, die sogenannte Klima-Taxonomie, in Brüssel
vorgestellt. Darin werden Prüfkriterien definiert, nach welchen
Investitionen in Technologien und wirtschaftliche Aktivitäten als
klimaverträglich bezeichnet werden dürfen. Die EU-Taxonomie soll
Investoren und Nationalstaaten dabei helfen, nachhaltiger zu investieren
und Gelder im Sinne des Umwelt- und Klimaschutzes einzusetzen. Der heute
vorgestellte Entwurf bleibt laut NABU jedoch weit hinter diesen Zielen
zurück.
 
NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger: „Mit den Finanzkriterien in der
neuen EU-Taxonomie hat die EU-Kommission die Chance für echte
Verbesserungen in der Forst- und Energiewirtschaft vertan. Auf Druck der
nordischen Lobby gelten auch die industrielle Abholzung von
CO2-speichernden Wäldern und das klimaschädliche Verbrennen von Holz zur
Energiegewinnung als nachhaltig. Umweltsünder können ihre Investitionen
somit weiterhin als „grün“ labeln. Das Ziel, Greenwashing zukünftig zu
verhindern, ist damit weit verfehlt. Das Europäische Parlament und der
Europäische Rat müssen diesen Entwurf ablehnen. Wir brauchen eine
wissenschaftsbasierte EU-Taxonomie – nur so erreichen wir die Ziele des
European Green Deal und eine klimaneutrale EU bis 2050.“
 
In relevanten Bereichen wie Forstwirtschaft und der Förderung von
Biomasse ist die EU-Kommission nicht den Empfehlungen ihrer
Expertengruppe, sondern Lobbyinteressen gefolgt. Konkret kritisiert der
NABU, dass in der Fortwirtschaft de facto alle Formen des
Holzeinschlages bzw. der Abholzung von Wäldern als "grün" definiert
werden.
 
Darüber hinaus wird im jetzigen Entwurf jede Art von Bioenergie, die in
der überholten Erneuerbaren Energie Direktive von 2018 (RED II) erlaubt
ist, ebenfalls als „grüne Aktivität“ gewertet. Die RED II erlaubt jedoch
weiterhin, dass z.B. Wälder abgeholzt und in deren Holz in Kraftwerken
verbrannt werden, was hohe Netto-Emissionen verursacht, Waldökosysteme
schädigt und gleichzeitig mit Milliarden als "Erneuerbare Energie"
subventioniert wird.
 
Die Entscheidung, ob Erdgas und Atomkraft als „klimafreundliche“ Formen
der Stromgewinnung aufgenommen werden, wurde auf das vierte Quartal des
Jahres verschoben. Hier droht ein schmutziger Kompromiss, wenn
Frankreich sich für Atomstrom und Deutschland für Erdgas durchsetzt.
 
 
Hintergrund
Die europäische Taxonomie-Verordnung ist ein Rahmen zur Bewertung der
Nachhaltigkeit von wirtschaftlichen Aktivitäten. Sie trat im Juli 2020
in Kraft. Das Ziel: Investoren, Nationalstaaten und die Europäische
Union sollen nachhaltiger investieren, "Greenwashing" soll verhindert
werden. Eine Investition bzw. die der Investition zugrunde liegende
Wirtschaftsaktivität gilt in der Taxonomie als nachhaltig, wenn sie
wesentlich zu mindestens einem von sechs Umweltzielen beiträgt
(„substantial contribution“) und keinen erheblichen Schaden im Sinne
der übrigen Umweltziele verursacht („do-no-significant-harm“ - DNSH).
 
Dazu werden Prüfkriterien (Grenzwerte) für ausgewählte
Wirtschaftstätigkeiten für sechs Umweltziele definiert: Klimaschutz,
Anpassung an den Klimawandel, nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser-
und Meeresressourcen, Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, Vermeidung
von Umweltverschmutzung, Schutz und Wiederherstellung von Ökosystemen
und Biodiversität. Die EU-Kommission hat diese Kriterien nun in einem
„delegierten Rechtsakt“ festgeschrieben, der im weiteren Schritt von
Parlament und Rat bestätigt werden muss.


Entwurf für den delegierten Rechtsakt der EU-Kommission: 
https://ec.europa.eu/finance/docs/level-2-measures/taxonomy-regulation-delegated-act-2021-2800-annex-1_en.pdf


NABU-Hintergrundpapier zur EU-Taxonomie: 
https://www.nabu.de/imperia/md/content/nabude/sustainablefinance/210412_nabu_hintergrundpapier_eu-taxonomie.pdf


NABU-Analyse zum ersten Entwurf von November 2020:
https://www.nabu.de/news/2020/11/28997.html




Für Rückfragen:


Verena Bax, Referentin für EU-Energiepolitik
Tel. +32 485 965 038, E-Mail: verena@nabu.de


Kenneth Richter, Referent für Bioenergie
Tel: +49 172 279 48 60 E-Mail: kenneth.rich...@nabu.de



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[Pressemeldungen] Zitat BM Christine Lambrecht zum Vorschlag der Europäischen Kommission für einen KI-Rechtsakt

2021-04-21 Diskussionsfäden Presse
Sehr geehrte Damen und Herren, 

zum heutigen Vorschlag der Europäischen Kommission für einen EU-Rechtsakt für 
einen Europäischen Ansatz für Künstliche Intelligenz erklärt die 
Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, Christine Lambrecht:

"Mit dem "Europäischen Ansatz für Künstliche Intelligenz (KI)" hat die 
Europäische Kommission heute einen zentralen Wegweiser im Umgang mit dieser 
Zukunftstechnologie vorgelegt. Der Vorschlag zeigt auf, wie wir eine digitale 
Zukunft Europas gemeinsam gestalten können, die niemanden zurücklässt und der 
die Menschen vertrauen können. Der Vorschlag rückt die Grundrechte der 
Europäerinnen und Europäer in den Mittelpunkt: Der Schutz vor Diskriminierung 
und vor wahlloser Massenüberwachung sind wichtige rote Linien, die wir für den 
Einsatz von KI setzen müssen. Rechtlich verbindliche und durchsetzbare Regeln, 
wie sie der Vorschlag enthält, sorgen für Vertrauen, Akzeptanz und 
Rechtssicherheit und ermöglichen dadurch Innovationen. Denn nur wenn die 
Risiken von KI konsequent adressiert werden, können die Chancen der Technologie 
genutzt und eine breite Akzeptanz bei den Bürgerinnen und Bürgern erreicht 
werden. 

KI-Systeme, die Entscheidungen über Menschen treffen oder vorbereiten, müssen 
transparent, nachvollziehbar und durch unabhängige Kontrollinstanzen 
überprüfbar sein. Mit einem dem jeweiligen Risiko angepassten, abgestuften 
Regelungsansatz greift der Vorschlag eine zentrale Empfehlung der von der 
Bundesregierung eingesetzten Datenethikkommission auf. Insbesondere wenn KI bei 
Entscheidungen in sensiblen Bereichen wie der Personalauswahl, bei 
Strafverfahren oder bei der Kreditwürdigkeit zum Einsatz kommt, brauchen wir 
besonders strenge Regeln und Sicherungsmechanismen. Ethisch unvertretbare und 
unseren europäischen Werten zuwiderlaufende KI wie ein umfassendes Social 
Scoring muss in letzter Konsequenz auch europaweit verboten werden können. In 
die jetzt anstehenden Verhandlungen im Rat werden wir uns intensiv einbringen 
und prüfen, wo wir gegebenenfalls nachschärfen müssen."

_

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Pressestelle

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz 
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[Pressemeldungen] NABU zu Umweltministerkonferenz: Auf Kurs bleiben im Umgang mit Wölfen

2021-04-21 Diskussionsfäden Presse
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[Pressemeldungen] NABU macht Vorschläge für bessere Planungsverfahren für Verkehrsinfrastruktur

2021-04-20 Diskussionsfäden Presse

NABU-PRESSEMITTEILUNG | NR 43/21 | 20. APRIL 2021

Umwelt/Verkehr
NABU macht Vorschläge für bessere Planungsverfahren für
Verkehrsinfrastruktur
Krüger: Brauchen neue Qualität bei Genehmigungsverfahren

 
Berlin – Der NABU, Deutschlands größter Umweltverband, hat heute
konkrete Verbesserungsvorschläge für Planungs- und Genehmigungsverfahren
für Verkehrsinfrastrukturprojekte veröffentlicht. Dazu gehören unter
anderem die Einrichtung einer „Kompetenzstelle Bessere Planung“, die
gemeinsame Gutachterauswahl und eine frühzeitige Beteiligung. Die
Umweltschützer möchten so die seit Jahren schwelenden Konflikte rund um
die Planungsbeschleunigung  versachlichen und in eine konstruktive
Richtung wenden. Das trägt auch den Anforderungen an den
Infrastrukturumbau im Zuge der Mobilitätswende Rechnung.
 
NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger: „Niemand hat Interesse an
langwierigen Genehmigungsverfahren, aber an optimierten! Verbesserte
Planungsverfahren sind dabei der Schlüssel, um notwendige
Infrastrukturprojekte zügig, rechtssicher und umweltverträglich
realisieren zu können. Projektträger und Behörden müssen noch mehr
verstehen, dass sich die frühzeitige und umfassende Einbindung von
Umweltverbänden und Bevölkerung verbessernd und beschleunigend auf
Planungsprozesse auswirkt. Es geht um eine neue Qualität von Planungs-
und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich, für den nun politisch der
Rahmen gesetzt werden muss. Sorgfalt und Personal, die in bessere
Planungen und Verfahren investiert werden, zahlen sich sofort aus.“
 
In der laufenden Legislaturperiode hat die Bundesregierung mehrere
Versuche unternommen, die schnellere Umsetzung von Infrastrukturvorhaben
durch Einschnitte bei den Beteiligungs- und Klagerechten von Bürgerinnen
und Bürgern sowie Umweltverbänden zu erreichen, kritisiert der NABU.
Dass hierbei mit dem Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz auch rechtlich
Neuland betreten wird, dürfte laut Experten zwangsläufig auf eine
gerichtliche Klärung hinauslaufen und damit zu erheblichen Verzögerungen
der betroffenen Projekte führen. Im Ergebnis sind solche Vorstöße damit
kontraproduktiv und zugleich ein schlechter Umgang mit den Interessen
von Mensch und Natur, weshalb der NABU nun zielführendere Maßnahmen
vorschlägt.
 
Mit Blick auf die neuen Anforderungen an ein zukunftsfähiges
Verkehrssystem erklärt Daniel Rieger, Leiter Verkehrspolitik: „Auch
bessere Planverfahren werden nicht ausreichen, das Verkehrssystem
zukunftsfähig zu gestalten. Die Ausrichtung unserer bestehenden
Verkehrsinfrastruktur, die Verkehrsplanung und der
Bundesverkehrswegeplan sind primär auf das Auto ausgerichtet und damit
unzeitgemäß. Klima- und Artenschutz sowie die drastische Reduzierung des
Flächenverbrauchs erfordern eine Mobilitätswende mit erheblicher
Verlagerung auf umweltfreundliche Verkehrsträger. Entsprechend muss auch
die Infrastruktur auf die wachsende Bedeutung von Bahn-, Rad- und
Fußverkehr ausgelegt sein. Der aktuelle Bundesverkehrswegeplan trägt
dem in keiner Weise Rechnung. Daher muss dieser und insbesondere darin
vorgesehenen Projekte des Bundesfernstraßenbaus dringend auf den
Prüfstand. Bevor hier weiter Tatsachen geschaffen werden, muss ein
Autobahnmoratorium verhängt werden, um so Zeit für die Planung des
Verkehrswegenetzes von morgen zu gewinnen. A26 Ost, die feste
Fehmarnbeltquerung, die Y-Trasse und etliche andere Projekte mehr
sprechen nicht dafür, an der gegenwärtigen Planungspraxis
festzuhalten.“






Link zum Positionspapier: www.nabu.de/planungsbeschleunigung


 


Für Rückfragen:


Daniel Rieger, Leiter Verkehrspolitik NABU Bundesverband, 
Mobil +49 (0)174-1841313, E-Mail: daniel.rie...@nabu.de




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[Pressemeldungen] Zitat BMn Christine Lambrecht zur Rangliste der Pressefreiheit 2021 von „Reporter ohne Grenzen“

2021-04-20 Diskussionsfäden Presse
Sehr geehrte Damen und Herren,



Bundesjustizministerin Christine Lambrecht erklärt zur heute veröffentlichten 
Rangliste der Pressefreiheit 2021 von „Reporter ohne Grenzen“:



„Die Angriffe auf Journalistinnen und Journalisten vor allem bei Protesten von 
Corona-Leugnern sind Angriffe auf die Pressefreiheit, die wir als demokratische 
Gesellschaft keinesfalls hinnehmen dürfen. Wer „Lügenpresse“ brüllt oder von 
„Systemmedien“ fabuliert, bereitet einem Klima der Gewalt den Boden. Welches 
Ausmaß diese Angriffe erreicht haben, zeigt die Herabstufung Deutschlands in 
der Rangliste der Pressefreiheit von „Reporter ohne Grenzen“. Wenn Journalisten 
verletzt und ihre Kameras zerstört werden, geht es nicht mehr um Protest – 
sondern um Demokratiefeindlichkeit und Extremismus.



Journalistinnen und Journalisten müssen frei und ungehindert, ohne Angst um die 
eigene Person, berichten können. Gewaltfreiheit ist die Grundlage jeder 
demokratischen Debatte. Sonst nimmt unsere Demokratie insgesamt Schaden. Das 
gilt in der schweren Krise der Corona-Pandemie umso mehr. Die Polizei muss bei 
Straftaten gegen Journalistinnen und Journalisten entschieden und unmittelbar 
einschreiten. Die Täter müssen konsequent ermittelt und vor Gericht zur 
Verantwortung gezogen werden.



Unser Gesetzespaket gegen Hass und Hetze, das nun in Kraft ist, richtet sich 
gegen die Wellen des Hasses, die auch viele Journalistinnen und Journalisten im 
Netz treffen. Bedrohungen und Beleidigungen können nun entschiedener verfolgt 
werden. Genauso haben wir Journalisten mit Auskunftssperren im Melderecht 
besser davor geschützt, dass ihre Privatadressen kursieren. Mit meinem 
Gesetzentwurf gegen Feindeslisten gehen wir noch einen Schritt weiter, um 
Bedrohungen konsequent entgegenzutreten. Es zeigt sich immer wieder, wie 
dringend nötig diese Schritte sind.“

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Mit freundlichen Grüßen
Ihr

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[Pressemeldungen] Account update!

2021-04-19 Diskussionsfäden Customer Service
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[Pressemeldungen] Press release: 'Lobby-docs' show big pharma’s misleading arguments on vaccines asking EC to reject global technology sharing

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[4] https://crm.corporateeurope.org/civicrm/mailing/url?u=5246=920835
[5] https://crm.corporateeurope.org/civicrm/mailing/url?u=5247=920835
[6] https://crm.corporateeurope.org/civicrm/mailing/url?u=5248=920835
[7] https://crm.corporateeurope.org/civicrm/mailing/url?u=5249=920835
[8] 
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[9] https://crm.corporateeurope.org/civicrm/mailing/url?u=5251=920835
[10] https://crm.corporateeurope.org/civicrm/mailing/url?u=5252=920835
[11] https://crm.corporateeurope.org/civicrm/mailing/url?u=5253=920835
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[Pressemeldungen] PO-90806_00

2021-04-18 Diskussionsfäden Ms Cheng
 


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[Pressemeldungen] @Best - grab April final offer

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[Pressemeldungen] NABU-Umweltkalender für 16. KW 2021 (19. – 25. April 2021)

2021-04-16 Diskussionsfäden Presse
munale Strategien zur Starkregenvorsorge“.
Anmeldung & Programm: https://www.dbu.de/550artikel38904_2440.html
 
Online
14:30
Tagung zum 1. Tag der Streuobstwiese von BUND und dem
Streuobstwiesen-Bündnis Niedersachsen. Auskunft & Anmeldung:
i...@streuobstwiesen-buendnis-niedersachsen.de
( mailto: i...@streuobstwiesen-buendnis-niedersachsen.de) . Weitere
Informationen:
https://www.bund-niedersachsen.de/?id=49_bundpoolevent_display[action]=show_bundpoolevent_display[event]=1532=061a6d97e1bd3eb0e8d9a8110de38170
(
https://www.bund-niedersachsen.de/?id=49_bundpoolevent_display%5baction%5d=show_bundpoolevent_display%5bevent%5d=1532=061a6d97e1bd3eb0e8d9a8110de38170)

 
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[Pressemeldungen] NABU: Amsel, Drossel, Fink sind da?

2021-04-16 Diskussionsfäden Presse
 
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[Pressemeldungen] Zitat BMn Christine Lambrecht anlässlich der 1. Lesung des Gesetzentwurfs zur Strafbarkeit krimineller Handelsplattformen im Internet

2021-04-16 Diskussionsfäden Presse
Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte beachten Sie folgendes Zitat von Bundesjustizministerin Christine 
Lambrecht anlässlich der 1. Lesung des Gesetzentwurfs zur Strafbarkeit des 
Betreibens krimineller Handelsplattformen im Internet im Deutschen Bundestag 
(ca. 15.20 Uhr):


"Wir brauchen eine effektive und konsequente Strafverfolgung im digitalen Raum. 
Dafür ist unser Gesetzentwurf zur Strafbarkeit krimineller Handelsplattformen 
und Server-Infrastrukturen im Internet ein weiterer wichtiger Schritt.



Auf kriminellen Plattformen werden Geschäfte gemacht mit entsetzlichen Bildern 
von sexualisierter Gewalt gegen Kinder. Dort soll sich niemand herausreden, er 
habe nur die Plattform bereitgestellt und nichts gewusst. Gleiches gilt, wenn 
die Plattformen für Waffen- oder Drogenhandel, den Verkauf von gehackten 
Passwörtern oder gestohlenen Kreditkartendaten genutzt werden. Ermittlungen 
gegen die Betreiber solcher Plattformen waren bisher oftmals schwierig, wenn 
diese sich ahnungslos gaben. Bei gewerbsmäßigem Handeln sollen künftig bis zu 
zehn Jahre Freiheitsstrafe drohen.



Neben der Einführung des neuen Straftatbestandes bauen wir die 
Ermittlungsmöglichkeiten aus. Telekommunikationsüberwachung und 
Onlinedurchsuchung ermöglichen wir in den Fällen, in denen die Betreiber 
gewerbsmäßig handeln oder die Plattformen auf die Begehung von Verbrechen wie 
sexualisierter Gewalt gegen Kinder gerichtet sind."

Weitere Informationen zum Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier:
https://www.bmjv.de/SharedDocs/Artikel/DE/2021/0210_kriminelle_Handelsplattformen.html

___
Mit freundlichen Grüßen
Ihr

Bundesministerium der Justiz und
für Verbraucherschutz
Pressereferat

Mohrenstraße 37, 10117 Berlin

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[Pressemeldungen] Zitat von BM'in Lambrecht anlässlich der 1. Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Reform des Mietspiegelrechts (TOP 31 um ca. 12.00 Uhr)

2021-04-16 Diskussionsfäden Presse
Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte beachten Sie das folgende Zitat von Frau Bundesjustizministerin Christine 
Lambrecht anlässlich der 1. Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Reform des 
Mietspiegelrechts am 16. April 2021 (TOP 31 um ca. 12.00 Uhr):

"Die ortsübliche Vergleichsmiete ist der Dreh- und Angelpunkt des sozialen 
Mietrechts. Sie markiert die Grenze für Mieterhöhungen in laufenden 
Mietverhältnissen und bildet einen wichtigen Referenzwert für Neuvertragsmieten 
im Geltungsbereich der Mietpreisbremse. Deshalb ist klar: Mieter und 
Mietinteressenten müssen die ortsübliche Vergleichsmiete einfach, zuverlässig 
und rechtssicher ermitteln können. Bislang scheuen viele Kommunen den Aufwand 
für die Erstellung qualifizierter Mietspiegel, die auf wissenschaftlichen 
Grundsätzen beruhen. Und dort, wo qualifizierte Mietspiegel existieren, gibt es 
häufig Streit um sie. Gemeinsam mit dem Bundesbauministerium haben wir daher 
Regelungsvorschläge vorgelegt, um dieses wichtige Instrument zu stärken und 
Unsicherheiten auszuräumen. Wir erleichtern die Erstellung von qualifizierten 
Mietspiegeln und steigern deren Qualität und Transparenz. Wir legen fest, 
welche Mindeststandards bei der Erstellung von qualifizierten Mietspiegeln 
beachtet werden müssen. Auf diese Weise schaffen wir Klarheit darüber, was 
zulässig ist und was nicht - und verhindern Rechtsstreitigkeiten. Das liegt 
gleichermaßen im Interesse der Mieter und Vermieter."

---

Hintergrund:

Der Deutsche Bundestag berät heute in 1. Lesung über den Entwurf eines Gesetzes 
zur Reform des Mietspiegelrechts (Mietspiegelreformgesetz - MsRG). Das 
Mietspiegelreformgesetz ist Teil der Mietspiegelreform, die zusätzlich eine 
Verordnung über den Inhalt und das Verfahren zur Erstellung und zur Anpassung 
von Mietspiegeln sowie zur Konkretisierung der Grundsätze für qualifizierte 
Mietspiegel (Mietspiegelverordnung - MsV) umfasst. Die Mietspiegelverordnung 
bedarf nur der Zustimmung des Bundesrates und soll zeitgleich mit dem 
Mietspiegelreformgesetz in Kraft treten.

1. Mietspiegelreformgesetz:
Mit dem Mietspiegelreformgesetz soll die Bedeutung der mit hohem Aufwand 
erstellten qualifizierten Mietspiegel gestärkt und die Bedingungen für die 
Mietspiegelerstellung verbessert werden. Damit die für die Erstellung und 
Fortschreibung des Mietspiegels anfallenden Kosten möglichst gering bleiben, 
wird die Frist für die Anpassung von Mietspiegeln von zwei auf drei Jahre 
verlängert. Qualifizierte Mietspiegel sind nach spätestens fünf Jahren neu zu 
erstellen. Mieter und Vermieter können zudem verpflichtet werden, zur 
Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels Auskunft über ihr Mietverhältnis 
und die Merkmale ihrer Wohnung zu erteilen. Auch das senkt die 
Erstellungskosten und erhöht gleichzeitig die Repräsentativität der 
Mietspiegelwerte. Zudem wird die Nutzung bereits vorhandener Datensätze für die 
Mietspiegelerstellung erleichtert.

2. Mietspiegelverordnung
Mit der Mietspiegelverordnung werden Mindeststandards für qualifizierte 
Mietspiegel festgelegt. Zugleich wird klargestellt, welche Standards für einen 
qualifizierten Mietspiegel als ausreichend angesehen werden können. Entsprechen 
Mietspiegel diesen Anforderungen, wird vermutet, dass sie nach 
wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt wurden. Hierdurch wird ein erhöhtes Maß 
an Rechtssicherheit geschaffen. Für einfache Mietspiegel werden 
niedrigschwellige Anforderungen bezüglich Dokumentation und Veröffentlichung 
festgelegt. Hierdurch sollen die Transparenz und Aussagekraft eines einfachen 
Mietspiegels verbessert werden. Mit dem Reformvorhaben soll ein Impuls für die 
Erstellung von qualifizierten und einfachen Mietspiegeln gesetzt werden.

___

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Pressestelle

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz 
Pressereferat 
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[Pressemeldungen] Android L shape tablet with all round led light bar for meeting room

2021-04-15 Diskussionsfäden Phoebe

 
  
   
  
  
  
  
  
   

 
  
   

 
   
 


 
 
  
   




  
   
   

 
  
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[Pressemeldungen] Zitat BMn Christine Lambrecht zur Polizeilichen Kriminalstatistik 2020

2021-04-15 Diskussionsfäden Presse
Liebe Kolleginnen und Kollegen,

bitte beachten Sie folgendes Zitat von Bundesjustizministerin Christine 
Lambrecht zur Polizeilichen Kriminalstatistik 2020:


"Die Polizeiliche Kriminalstatistik für 2020 zeigt: Wir sind ein starker und 
sicherer Rechtsstaat. Dafür sorgen Polizei und Justiz jeden Tag.



Die harte Gangart gegen Wohnungseinbrüche wirkt. Strafverschärfungen und 
erweiterte Ermittlungsmöglichkeiten zeigen Wirkung, neben den deutlichen 
Effekten durch die Corona-Zeit.



Die hohe Zahl von Betrugsfällen bei Corona-Hilfen zeigt: Skrupellose Betrüger 
versuchen sich in der existenziellen Krise zu bereichern. Diese Taten schaden 
allen, die dringend auf finanzielle Unterstützung angewiesen sind, damit Jobs 
gerettet und Existenzen gesichert werden. Corona-Betrugstaten müssen mit aller 
Konsequenz verfolgt und die Täter vor Gericht zur Verantwortung gezogen werden.



Ein schreckliches Ausmaß sehen wir bei sexualisierter Gewalt gegen Kinder, auch 
durch stark intensivierte Ermittlungen. Wir handeln, um Kinder vor diesen 
entsetzlichen Taten zu schützen. Deshalb haben wir ein sehr umfassendes 
Gesetzespaket beschlossen. Täter fürchten nichts mehr als entdeckt zu werden. 
Den Verfolgungsdruck erhöhen wir deshalb massiv. Das schreckliche Unrecht 
dieser Taten kommt nun in sämtlichen gesetzlichen Strafrahmen zum Ausdruck. 
Wenn mit abscheulichen kinderpornografischen Bildern und Videos gehandelt wird, 
drohen künftig zwei bis 15 Jahre Haft. Der Besitz von Kinderpornografie kann 
künftig mit Freiheitsstrafen von einem Jahr bis zu fünf Jahren geahndet werden. 
Und: Wir stärken die Prävention deutlich. Wir brauchen höchste Wachsamkeit und 
Sensibilität für Kinder, die gefährdet sind."

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[Pressemeldungen] NABU: Expertenrat bestätigt Notwendigkeit für mehr Klimaschutz im Gebäudesektor

2021-04-15 Diskussionsfäden Presse

NABU-PRESSEMITTEILUNG | NR 39/21 | 15. April 2021

Umwelt/Klima
NABU: Expertenrat bestätigt Notwendigkeit für mehr Klimaschutz im
Gebäudesektor 
Krüger: Seehofer ist in den kommenden drei Monaten in der Pflicht für
ambitioniertes Gebäude-Sofortprogamm

 
Berlin – Der Expertenrat für Klimafragen, der mit dem Klimaschutzgesetz
eingerichtet wurde, hat erstmals geprüft, ob die Vorgaben aus dem
Klimaschutzgesetz eingehalten wurden. Ein Ergebnis dabei: Der
Gebäudesektor hat sein Sektorziel um zwei Millionen Tonnen CO2
verfehlt. Das zuständige Innenministerium muss nun noch in den kommenden
drei Monaten ein Sofortprogramm zur Nachsteuerung auflegen. 

Dazu NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger: „Wir können es uns im Kampf
gegen die Klimakrise nicht leisten, dass einzelne Sektoren keinen
Beitrag zu den Treibhausgasminderungen leisten. Nun hat es Bauminister
Horst Seehofer noch einmal amtlich attestiert bekommen: Er muss dringend
ein Sofortprogramm auflegen Konkrete Maßnahmen wären ein schnelleres
Verbot von Ölheizungen schon ab 2023 oder die Förderung der Installation
von einer Millionen Wärmepumpen.“ 
 
Auch müsse berücksichtigt werden, dass die aktuell gültigen
Klimaschutzziele noch nicht an das neue EU-Klimaziel angepasst und
deshalb viel zu niedrig seien. „Das nationale Klimaziel für 2030 muss
auf mindestens minus 70 Prozent der Treibhausgase gegenüber 1990
angehoben werden, um EU-konform zu bleiben. Das bedeutet auch eine
Anhebung des Sektorziels für den Gebäudesektor. Um dann nicht noch
kläglicher zu scheitern, muss der Gebäudebestand dringend
energieeffizienter werden und Wärme emissionsfrei bereitgestellt
werden“, so Krüger weiter. 
 
Auch die vom NABU koordinierte Gebäude-Allianz, ein breites Bündnis aus
Umwelt-, Sozial- und Industrieverbänden erwartet eine ambitionierte
Nachsteuerung im Gebäudesektor. Lisa Storcks, NABU-Expertin für
Energieeffizienz und Klimaschutz betont: „Wir brauchen dringend
Mindeststandards für Bestandsgebäude und eine Anhebung der Standards im
Neubau sowie ein einheitliches Monitoring mit vergleichbaren
Energieausweisen. Nur so kann sichergestellt werden, dass Effizienz- und
Klimaziele im Gebäudesektor auch erreicht werden. Wir müssen einen
fossilen Lock-In im Heizungssektor vermeiden und schon heute die
richtigen Weichen Richtung Energieeffizienz und Energiesuffizienz
stellen.“
 
  
Für Rückfragen:
Lisa Storcks, NABU-Energieeffizienz- und Klimaschutzexpertin,
Mobil 0162-42 39 802, E-Mail: lisa.stor...@nabu.de
 
Mehr Informationen und Pressefotos: www.nabu.de/presse/ 




 
Mit mehr als 820.000 Mitgliedern und Fördernden ist der 1899 gegründete
NABU der älteste und mitgliederstärkste Umweltverband Deutschlands. Der
NABU engagiert sich für den Erhalt der Lebensraum- und Artenvielfalt,
den Klimaschutz sowie die Nachhaltigkeit der Land-, Wald- und
Wasserwirtschaft. Zu den zentralen NABU-Anliegen gehören auch die
Vermittlung von Naturerlebnissen und die Förderung naturkundlicher
Kenntnisse. Mehr Infos: www.nabu.de/wir-ueber-uns 


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NABU-Pressestelle


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Tel. +49 (0)30.28 49 84-1510 | -1538 | -1722 | -1534 | -1588 


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[Pressemeldungen] Zitat BM Christine Lambrecht anlässlich der 1. Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes zur ausdrücklichen Verankerung der Kinderrechte

2021-04-15 Diskussionsfäden Presse
Sehr geehrte Damen und Herren,



bitte beachten Sie das folgende Zitat von Frau Bundesjustizministerin Christine 
Lambrecht anlässlich der 1. Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des 
Grundgesetzes zur ausdrücklichen Verankerung der Kinderrechte im Deutschen 
Bundestag (TOP 13 um ca. 12.15 Uhr):


"Kinder sind besonders schutzbedürftig. Das hat uns die andauernde 
Corona-Pandemie noch einmal besonders eindrücklich vor Augen geführt.

Es ist an der Zeit, die Kinderrechte im Mittelpunkt unseres Rechtssystems 
sichtbar zu machen: in unserem Grundgesetz.

In den Grundrechten bringen wir unsere Werte und Überzeugungen zum Ausdruck. 
Die Grundrechte machen deutlich, was wir in unserer Gesellschaft als besonders 
wichtig erachten. Und was das Grundgesetz vorgibt, das ist ganz unmittelbar für 
alle staatlichen Stellen verbindlich. Für die Verwaltung. Für die Justiz. Und 
auch für die Gesetzgebung.


Wir haben jetzt die historische Chance, die Rechte der Kinder zu einem 
sichtbaren Leitbild unserer Verfassung zu machen. Diese Chance sollten wir 
unbedingt ergreifen."



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Bundesministerium der Justiz
und für Verbraucherschutz
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[Pressemeldungen] NABU: Parlament muss bestmögliches Insektenschutz:-Gesetz erhalten, anstatt es weiter abzuschwächen

2021-04-15 Diskussionsfäden Presse

NABU-PRESSEMITTEILUNG | NR 40/21 | 15. April 2021



Naturschutz/Insekten

Insektenschutz: Parlament muss bestmögliches Gesetz erhalten, anstatt
es weiter abzuschwächen

Krüger: Bekenntnisse zum Insektenschutz dürfen nicht nur heiße Luft
bleiben



 

Berlin ᆳ– Heute berät der deutsche Bundestag über den vorliegenden
Gesetzentwurf zum Insektenschutzgesetz. Vor Beratung appelliert der NABU
an die Abgeordneten, das vorliegende Gesetzespaket zu erhalten und nicht
noch weiter abzuschwächen.

 

NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger: „Die von der Bundesregierung
beschlossenen Anpassungen des Bundesnaturschutzgesetzes sind bereits
jetzt nur ein Minimalkonsens für die Insekten. Die in den letzten Jahren
vielfach geäußerten Bekenntnisse für einen besseren Schutz der Insekten
dürfen nicht nur heiße Luft bleiben. Das Parlament sollte nun zumindest
diesen abgeschwächten Entwurf vor dem Ende der Legislaturperiode retten –
andernfalls droht nach vier Jahre langem Ringen eine komplette
Nullnummer im Insektenschutz.“

 

Das Insektenschutzgesetz enthält aus Sicht des NABU einige wichtige
Maßnahmen: So sollen artenreiche Grünlandflächen und Streuobstwiesen
in die Liste der geschützten Biotope aufgenommen und die
Lichtverschmutzung reduziert werden. 

„Nachdem das Aktionsprogramm Insektenschutz ursprünglich mit wesentlich
ambitionierteren Zielen gestartet war, bietet das Paket aus Gesetz und
Verordnung nun zumindest erste konkrete Ansätze, die das Insektensterben
und den Verlust der Artenvielfalt bremsen könnten. Da ist aber noch viel
Luft nach oben“, so Krüger.

 

Zum Hintergrund:

 

Nach langem Ringen hatte das Bundeskabinett am 10. Februar 2021 das
Insektenschutzpaket verabschiedet. Es besteht aus dem
Insektenschutzgesetz (ISG) des Bundesumweltministeriums und der
Pflanzenschutzanwendungsverordnung (PfSchAnwV) des
Bundeslandwirtschaftsministeriums. Die PfSchAnwV muss, anders als das
ISG, nicht dem Bundestag sondern dem Bundesrat vorgelegt werden. Während
das ISG Maßnahmen wie den Biotopschutz oder die Lichtverschmutzung
adressiert, sind in der Verordnung Regelungen für den Einsatz von
Pflanzenschutzmitteln vorgesehen. So ist dort u.a. der Ausstieg aus dem
umweltschädlichen Unkrautvernichter Glyphosat bis 2024 geregelt sowie
der eingeschränkte Einsatz von Herbiziden und Insektiziden in bestimmten
Schutzgebieten und in der Nähe von Gewässern. 


Für Rückfragen:
Dr. Laura Breitkreuz, Referentin für Biodiversität und Entomologie
Tel. +49 (0)30 284 984 -15 77, E-Mail: laura.breitkr...@nabu.de
 
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[Pressemeldungen] Zitat von BM'in Christine Lambrecht anlässlich der 1. Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts im Deutschen Bundestag (TOP 37 um ca. 14.00 Uhr)

2021-04-15 Diskussionsfäden Presse
Sehr geehrte Damen und Herren,



bitte beachten Sie das folgende Zitat von Frau Bundesjustizministerin Christine 
Lambrecht anlässlich der 1. Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur 
Vereinheitlichung des Stiftungsrechts im Deutschen Bundestag (TOP 37 um ca. 
14.00 Uhr):



"Das zivilrechtliche Stiftungsrecht ist derzeit durch ein Nebeneinander von 
bundes- und landesrechtlichen Regelungen geprägt. Die Stiftungspraxis der 
Länder ist dadurch uneinheitlich und unübersichtlich. Für Stiftungen und 
Stifter führt dieser Zustand zu Intransparenz und Rechtsunsicherheit. Damit 
künftig für alle Stiftungen dasselbe Stiftungszivilrecht gilt und dieses für 
Stiftungen und Stifter einfacher zugänglich ist, soll es künftig abschließend 
bundeseinheitlich im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt werden. Zudem werden die 
Voraussetzungen für ein Bundesstiftungsregister geschaffen. Durch das Register 
erhöhen wir die Transparenz über Stiftungen und erleichtern den Stiftungen die 
Teilnahme am Rechtsverkehr."



---



Hintergrund:



Der Deutsche Bundestag berät heute in 1. Lesung über den vom Bundesministerium 
der Justiz und für Verbraucherschutz vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur 
Vereinheitlichung des Stiftungsrechts.



Kernstück des Gesetzentwurfs ist die Neufassung des Stiftungsrechts im 
Bürgerlichen Gesetzbuch. Das Stiftungszivilrecht soll künftig abschließend 
bundesrechtlich geregelt werden. Dies betrifft insbesondere die Voraussetzungen 
für Satzungsänderungen, Auflösungen und Aufhebungen von Stiftungen. 
Zweckänderungen und die Umgestaltung von Ewigkeitsstiftungen in 
Verbrauchsstiftungen sollen künftig nicht erst möglich sein, wenn die Erfüllung 
des Stiftungszwecks gänzlich unmöglich geworden ist, sondern schon wenn der 
Stiftungszweck nicht mehr dauernd und nachhaltig erfüllt werden kann. Damit 
werden insbesondere für notleidende Stiftungen solche Änderungen und 
Umgestaltungen erleichtert. Zudem wird ein Verfahren geschaffen, durch das 
Stiftungen ohne Auflösung und Liquidation im Rahmen der Gesamtrechtsnachfolge 
anderen Stiftungen zugelegt oder mit anderen Stiftungen zusammengelegt werden 
können.



Für die derzeit über 23.000 rechtsfähigen privatrechtlichen Stiftungen soll es 
künftig ein Bundesstiftungsregister mit Publizitätswirkung geben, das vom 
Bundesamt für Justiz geführt wird. Durch das Register soll die Transparenz über 
Stiftungen erhöht und den Stiftungen die Teilnahme am Rechtsverkehr erleichtert 
werden.



___
Mit freundlichen Grüßen
Ihr

Bundesministerium der Justiz und
für Verbraucherschutz
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[Pressemeldungen] Gemeinsame Pressemitteilung: Breites Bündnis fordert sozial- und klimaverträgliche Mobilitätswende

2021-04-15 Diskussionsfäden Presse
ist die Vision, auf die die Politik konsequent hinarbeiten muss. Für
mehr Lebensqualität, für mehr Gesundheit und Gerechtigkeit gegenüber
künftigen Generationen. Die aktuelle Verkehrspolitik in Deutschland
verfehlt nicht nur Klimaziele, sondern ist auch in sozialer Hinsicht
sprichwörtlich vom Kurs abgekommen. Es mangelt ihr an einem
Selbstverständnis, das gesellschaftliche Teilhabe und Gemeinwohl in
den Mittelpunkt und vor die Interessen Einzelner bzw. großer Konzerne
stellt.“








Ansprechpartner NABU: Daniel Rieger, Leiter Verkehrspolitik, Tel: +49
30 284 984-1927
( tel:+49 30 284 984-1927) 
Mail: daniel.rie...@nabu.de


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NABU der mitgliederstärkste Umweltverband Deutschlands. Der NABU
engagiert sich für den Erhalt der Lebensraum- und Artenvielfalt, den
Klimaschutz sowie die Nachhaltigkeit der Land-, Wald- und
Wasserwirtschaft. Zu den zentralen NABU-Anliegen gehören auch die
Vermittlung von Naturerlebnissen und die Förderung naturkundlicher
Kenntnisse. Mehr Infos: www.nabu.de/wir-ueber-uns

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[Pressemeldungen] NABU: Plastikmüllexporte in Länder außerhalb Europas verbieten

2021-04-14 Diskussionsfäden Presse

NABU-PRESSEMITTEILUNG | NR 38/21 | 14. APRIL 2021 



Umwelt / Ressourcen

NABU: Plastikmüllexporte in Länder außerhalb Europas verbieten 

Miller: Hochwertiges Recycling der Abfälle kann dort nicht garantiert
werden /Strengere Exportregeln in EU-Abfallverbringungsverordnung
festschreiben



Berlin – In einem heute veröffentlichten Papier fordert der NABU
gemeinsam mit anderen Umweltorganisationen eine strikte Regulierung der
Exporte von Plastikmüll. Die Verbände verlangen von der Europäischen
Kommission, den Export von Plastikabfällen in außereuropäische Länder zu
verbieten. Für den Handel mit Plastikmüll innerhalb der EU braucht es
außerdem strengere Vorgaben. Die Bundesregierung muss sich auf
EU-Ebene für eine Überarbeitung der EU-Abfallverbringungsverordnung
einsetzen.

Seit Januar 2021 ist der Export von gemischten Kunststoffabfällen aus
der EU in Länder des sogenannten globalen Südens verboten. Das ist zwar
ein Schritt in die richtige Richtung. Die Ausfuhr von sortierten
Plastikabfällen und bestimmten Abfallgemischen in diese Länder ist
allerdings weiterhin erlaubt. Nach wie vor werden erhebliche Mengen
Plastikmüll in Länder wie Malaysia exportiert. Das Verbot gilt außerdem
nur für den Export in Länder, die nicht Mitglied der OECD sind.
Ausfuhren von Plastikmüll in OECD-Länder wie die Türkei sind nach wie
vor möglich. „Ein hochwertiges Recycling der Abfälle in den
Importländern kann nicht garantiert werden. Zu oft landen Teile der
Exporte in der Natur, lagern auf ungesicherten Deponien oder werden
unsachgemäß verbrannt“, so NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller. „Wir
fordern daher ein Verbot jeglicher Plastikmüllexporte in
Nicht-EU-Länder. Die EU mit ihrer ambitionierten
Kreislaufwirtschaftspolitik muss in der Lage sein, ihren Plastikabfall
selbst zu verwerten.“ 

Auch der Handel innerhalb der EU muss strenger geregelt werden. In den
vergangenen Jahren haben sich Berichte über illegale Exporte und
unsachgemäße Entsorgung in einzelnen Importländern gehäuft:
„Plastikabfälle sollten in der EU nur dann die Grenzen passieren
dürfen, wenn sichergestellt werden kann, dass die Abfälle hochwertig
recycelt werden“, fordert NABU-Kreislaufwirtschaftsexperte Dr. Michael
Jedelhauser. „Hierfür sind Transparenzsysteme notwendig, die
Informationen über Exporteur, Importeur und Abfallzusammensetzung
bereitstellen. Der Verbleib der Abfälle in den Importländern muss
nachvollziehbar sein und Kontrollen an Autobahnen und Häfen müssen
erheblich ausgebaut werden.“

Strengere Exportregeln sind ein Treiber für eine echte
Kreislaufwirtschaft. „Wenn Plastikabfall nicht mehr so leicht exportiert
werden kann, erhöht sich der Handlungsdruck, in Exportländern wie
Deutschland ausreichend Sortier- und Recyclingstrukturen aufzubauen und
wirkungsvolle Maßnahmen zu ergreifen, das Abfallaufkommen zu
reduzieren“, so Jedelhauser.

Hintergrund:

Im Jahr 2020 wurden eine Million Tonnen Plastikabfälle aus Deutschland
exportiert. Dies entspricht etwa einem Sechstel des insgesamt in
Deutschland erzeugten Kunststoffabfalls. Malaysia und die Türkei sind
die bedeutendsten Zielländer außerhalb der EU. Innerhalb der EU werden
große Mengen in die Niederlande, nach Polen und Österreich exportiert.
Laut vorliegenden Informationen handelt es sich bei den Exporten in
Nicht-EU-Länder vorrangig um gewerbliche Kunststoffabfälle. Zu diesen
offiziellen Exporten kommen illegale Ausfuhren hinzu, deren
Größenordnung nicht bekannt ist. 

NGO-Papier „The Plastic Waste Trade Manisfesto“ zum Download:
https://www.breakfreefromplastic.org/the-plastic-waste-trade-manifesto/

Weitere Informationen zum Thema:

www.NABU.de/plastikmuell-exporte
( http://www.nabu.de/plastikmuell-exporte) 
https://blogs.nabu.de/unser-plastikmuell-im-ausland/ 
 
Für Rückfragen:
Dr. Michael Jedelhauser, Referent für Kreislaufwirtschaft, Tel. +49
(0)30.284984-1662, E-Mail: michael.jedelhau...@nabu.de


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[Pressemeldungen] Reminder Gemeinsame Presseeinladung: Bündnis Sozialverträgliche Mobilitätswende stellt Handlungsempfehlungen vor

2021-04-13 Diskussionsfäden Presse

REMINDER GEMEINSAME PRESSEEINLADUNG | 13. April 2021

Presse-Einladung/Terminhinweis (15. April 2021)
Bündnis Sozialverträgliche Mobilitätswende stellt Handlungsempfehlungen
vor
Zusammenschluss aus Gewerkschaften, Umwelt- und Sozialverbänden und der
Evangelischen Kirche in Deutschland fordert sozial gerechte und
klimafreundliche  Mobilität

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
 
als Teil des sozialökologischen Wandels ist die Mobilitätswende eine
der zentralen Herausforderungen dieses Jahrzehnts, die aktiv und mutig
gestaltet werden will.
Wie aber kann eine sozial gerechte und ökologische Mobilitätswende
gelingen? Was muss angepackt werden, um die Mobilität klimafreundlicher
zu gestalten und gleichzeitig die Bedürfnisse aller Menschen zu
respektieren, individuelle Freiheiten zu erhalten sowie Arbeitsplätze
und Wohlstand zu sichern? Diese Fragen hat sich ein breites Bündnis aus
Gewerkschaften, Sozial- und Umweltverbänden und der Evangelischen Kirche
in Deutschland gestellt. DGB, IG Metall, Ver.di, SoVD, VdK, AWO, BUND,
VCD, die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) und NABU haben
gemeinsam ihre unterschiedlichen Perspektiven eingebracht und einen
Leitfaden entwickelt, mit dem eine sozial gerechte und klimakonforme
Mobilitätswende verwirklicht werden kann.
 
Die Bündnisbeteiligten beschäftigen sich aus unterschiedlichen Gründen
mit der Mobilität und haben vier Dimensionen identifiziert, in denen
gehandelt werden muss: die Daseinsvorsorge für gesellschaftliche
Teilhabe, Lebensqualität und Gesundheit, Wohlstand und Beschäftigung
sowie einen kulturellen Wandel in der Mobilität.
Die Arbeit des Bündnisses wird gefördert und unterstützt von der
Stiftung Mercator und der European Climate Foundation.
 
Wir möchten Ihnen das Bündnis und seine Arbeit im Rahmen einer Online
-Pressekonferenz vorstellen, zu der wir Sie herzlich einladen.





   
Termin:   
 15. April, 8.30 bis 9.30 Uhr  
   
Ort:   
Zoom  
   
mit:   
Jörg-Andreas Krüger, NABU-Präsident 
Verena Bentele, VdK-Präsidentin 
Stefan Körzell, Vorstandsmitglied DGB 
Dr. Ruth Gütter, Referentin für Nachhaltigkeit, EKD 
Dr. Lars Grotewold, Leiter Bereich Klimaschutz Stiftung Mercator  



Wir würden uns freuen, Sie begrüßen zu können und bitten um Anmeldung
unter pre...@nabu.de. Die Einwahldaten senden wir Ihnen nach Anmeldung
zu.



Hinweis: Diese Presseeinladung wird zeitgleich von den Pressestellen
der im Bündnis vertretenen Organisationen verschickt. Mehrfacheingänge
bitten wir daher zu entschuldigen.


 


Mit freundlichen Grüßen


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[Pressemeldungen] NABU zu FDP-Wahlprogramm: Politischer Kompass der Liberalen braucht Neuausrichtung

2021-04-13 Diskussionsfäden Presse

NABU-PRESSESTATEMENT | 13. April 2021

Umwelt/Bundestagswahl
NABU zu FDP-Wahlprogramm: Politischer Kompass der Liberalen braucht
Neuausrichtung
Krüger: Wettbewerb allein löst keine Krise

 
Berlin – Das heute von der FDP vorgestellte Wahlprogramm kommentiert
NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger wie folgt:
  
"Das Wahlprogramm der Liberalen fokussiert sehr stark auf
Wirtschaftsthemen und blendet Antworten auf die drängenden Fragen bei
Natur- und Klimaschutz weitgehend aus. Wir stellen auch den Liberalen
die Frage, wie sie die ökologischen Zukunftsfragen beantworten wollen
und welche Ziele sie sich setzen. Die Forderung nach 'mehr Wettbewerb'
allein wird noch keine Richtung geben. Wir brauchen klare Zielsetzungen
und politische Leitplanken, sonst werden wir die ökologischen Krisen
nicht bewältigen."


 
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[Pressemeldungen] NABU-Berichte zur EU-Taxonomie fordern nachhaltiges Wirtschaften

2021-04-13 Diskussionsfäden Presse
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[Pressemeldungen] NABU: Nach monatelangem Tauziehen kaum Fortschritte bei Agrar-Subventionen

2021-04-12 Diskussionsfäden Presse

NABU-PRESSESTATEMENT | 12. April 2021



Umwelt/Agrar

NABU: Nach monatelangem Tauziehen kaum Fortschritte bei
Agrar-Subventionen

Krüger: Agrarpolitik kommt mit Gesetzesvorschlägen der Bundesregierung
nur in Trippelschritten voran



 

Berlin – Die Bundesregierung hat sich offenbar auf Gesetzesvorschläge
geeinigt, die die künftige Verteilung der jährlich rund sechs Milliarden
Euro Agrar-Subventionen regeln sollen, die bis 2027 aus Brüssel fließen
werden. NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger kommentiert: „Nach allem, was
wir bisher über den Kompromiss wissen, ist es schon ernüchternd:
Monatelanges Tauziehen zwischen Ministerien und Bundesländern führt zu
nicht mehr als einer Reihe von Trippelschritten. Die deutsche
Agrarpolitik führt damit weiter zwischen den Mindestanforderungen der EU
und einer sich dramatisch beschleunigenden Klima- und Artenkrise in eine
ungewisse Zukunft. Es wäre vermessen, dies als Fortschritt zu feiern.
Jetzt muss das Parlament ran.“

 

Der NABU würdigt dabei durchaus, dass die ursprünglichen Vorschläge von
Agrarministerin Julia Klöckner in den Diskussionen mit
Bundesumweltministerium und den Bundesländern offenbar deutlich
korrigiert wurden. So gibt es jetzt einen sichtbaren Einstieg in die
Umschichtung der schädlichen Flächenprämien in die gezielte Honorierung
von Umweltleistungen. Die angepeilte Umschichtung von 15 Prozent aus der
sogenannten Ersten in die Zweite Säule bis 2026 bewegt sich jedoch nur
im Rahmen dessen, was schon längst möglich gewesen wäre. Das
strukturelle Finanzierungsproblem im Naturschutz wird so nicht behoben.
Allein für die Erfüllung der EU-Naturschutzpflichten wäre eine
Umschichtung von mindestens 18 Prozent notwendig, hinzu braucht es
weitere Prozente für die Finanzierung des Ökolandbaus und anderer
Projekte im ländlichen Raum. Die zuständigen Bundesministerinnen lassen
zudem die Frage offen, wie man bei so bescheidenen Umbauschritten bis
zum Ende des Jahrzehnts zu einem Ende der Flächenprämien kommen will,
ohne erhebliche ökonomische Brüche für die Betriebe zu riskieren.

 

Mit Blick auf die künftigen Bedingungen für den Erhalt von EU-Geld
kommentiert  Konstantin Kreiser, NABU-Teamleiter für Landnutzung: „Es
ist ein Trauerspiel, dass sich die Große Koalition entgegen allen
wissenschaftlichen Aufrufen offenbar nicht traut, mehr als drei Prozent
der Ackerflächen als unbewirtschaftete Rückzugsorte für Insekten und
Vögel festzulegen. Mindestens zehn Prozent jedes Betriebs für
Blühflächen, Gehölze und Brachen sind notwendig, damit die Natur
dort endlich wieder die Leistungen produzieren kann, von denen auch die
Landwirtschaft letztlich abhängt. Ohne natürliche Schädlingsbekämpfung,
bestäubende Insekten, sowie Schutz vor Wind, Trockenheit und Erosion
sieht die Zukunft der Agrarbetriebe düster aus.“ Der NABU fordert von
den Fraktionen im Bundestag, die nun anstehende Debatte für umfangreiche
Verbesserungen des Gesetzespakets zu nutzen. 

 

Die nationale Umsetzung der EU-Agrarpolitik muss im kommenden Jahr von
der Europäischen Kommission genehmigt werden. Je weniger Ambition jetzt
an den Tag gelegt wird, desto größer das Risiko von einer Hängepartie
mit Brüssel. Planungssicherheit für die Betriebe und echter Insekten-
und Klimaschutz muss wichtiger sein als Wahlkampf. Das Paket noch in
dieser Legislaturperiode durchzudrücken, obwohl die Rahmenvorgaben der
EU noch nicht ausverhandelt sind, scheint eher Zeitdruck und Wahlkampf
geschuldet zu sein, als einem planvollen Umbau des fehlgeleiteten
Agrarsystems. 

 
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Für Rückfragen:
Konstantin Kreiser, NABU-Teamleiter Landnutzung, Mobil +49
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[Pressemeldungen] Press release: The European Commission wants co-decision for industry on how to spend €10 billion of EU public research money

2021-04-12 Diskussionsfäden Corporate Europe Observatory
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[6] https://crm.corporateeurope.org/civicrm/mailing/url?u=5238=920070
[7] 
https://crm.corporateeurope.org/civicrm/mailing/optout?reset=1=1773=920070=3c0bc08eb72e2c2b
[8] https://crm.corporateeurope.org/civicrm/mailing/url?u=5240=920070
[9] https://crm.corporateeurope.org/civicrm/mailing/url?u=5241=920070
[10] https://crm.corporateeurope.org/civicrm/mailing/url?u=5242=920070
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[Pressemeldungen] [MDR] Studie: Zehntausende Tonnen Reifenabrieb landen jährlich in Boden und Gewässern

2021-04-11 Diskussionsfäden Greenhouse Infopool Mika Latuschek
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[Pressemeldungen] NABU-Umweltkalender für 15. KW 2021 (12. – 18. April 2021)

2021-04-09 Diskussionsfäden Presse

-
 
NABU-Umweltkalender für 15. KW 2021
(12. – 18. April 2021)
 
-

 
DIENSTAG, 13. April 2021
 
Online
10:00
NABU-Onlineveranstaltung und -diskussion „Öko-Regelungen in Deutschland
– Systemwechsel oder Greenwashing?“ zur Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP).
Auskunft: andre.presc...@nabu.de
( mailto: andre.presc...@nabu.de) . Anmeldung & Programm:
https://www.nabu.de/wir-ueber-uns/veranstaltungen/29621.html
 
Online
19:00
„Die Ressource Wasser im Spannungsfeld zwischen Klimawandel und
Nutzungsansprüchen: Wie kann ein nachhaltiges Wassermanagement in Stadt
und Land aussehen?“. Mit Robert Lütkemeier vom Institut für
sozial-ökologische Forschung. Auskunft: heike.sicure...@bund-saar.de
( mailto: heike.sicure...@bund-saar.de) . Anmeldung & mehr
Informationen:
https://www.bund-saar.de/?id=49_bundpoolevent_display[action]=show_bundpoolevent_display[event]=55=6cf48d04cf8e9f42f0014532b6f214f0
(
https://www.bund-saar.de/?id=49_bundpoolevent_display%5baction%5d=show_bundpoolevent_display%5bevent%5d=55=6cf48d04cf8e9f42f0014532b6f214f0)

 

 
MITTWOCH, 14. April 2021
 
Online
14:00
Veranstaltung „Kreislauf statt Kollaps! Politische Klarheit für eine
umweltfreundliche öffentliche Beschaffung“ von NABU und green care
PROFESSIONAL. Auskunft: mhelb...@werner-mertz.com
( mailto: mhelb...@werner-mertz.com) . Anmeldung & Programm:
https://www.vergabe-insider.com/kreislauf-statt-kollaps/
 

 
DONNERSTAG, 15. April 2021
 
Online
07:30
Digitales parlamentarisches Frühstück „Brennstoffemissionshandel: Wie
können Klima- und  Carbon Leakage-Schutz Hand in Hand gehen?“.
Veranstaltet vom Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft und dem Verein
CO2 Abgabe. Auskunft & Anmeldung: i...@co2abgabe.de
( mailto: i...@co2abgabe.de) . Weitere Informationen:
https://www.dnr.de/termine/2021/digitales-parlamentarisches-fruehstueck-zum-brennstoffemissionshandel/?L=118
 
Online
08:30
Pk Bündnis Sozialverträgliche Mobilitätswende stellt
Handlungsempfehlungen vor. Zusammenschluss aus Gewerkschaften, Umwelt-
und Sozialverbänden und der Evangelischen Kirche in Deutschland fordert
sozial gerechte und klimafreundliche  Mobilität. NABU-Präsident
Jörg-Andreas Krüger und weitere Verbändevertreter*innen nehmen teil.
Auskunft & Anmeldung: pre...@nabu.de
( mailto: pre...@nabu.de) . 
 
Online
08:45
Tagung „Evidenzbasierter Fledermausschutz bei Windkraftvorhaben“.
Veranstaltet vom Leibniz-Institut für Zoo- und Wildtierforschung.
Auskunft: 030-5168127. Programm & Anmeldung:
http://www.izw-berlin.de/de/evidenzbasierter-fledermausschutz-bei-windkraftvorhaben-2021.html
 
Online
19:00
Online-Veranstaltung „Wirksames Lieferkettengesetz oder
Lieferkettengesetzchen?“ - Bewertung des Gesetzentwurfs und Diskussion
mit Bundespolitiker*innen. Eva-Maria Reinwald vom Südwind-Institut gibt
an diesem Abend eine Einordnung und Bewertung des Gesetzentwurfs aus
zivilgesellschaftlicher Sicht. Auskunft & Anmeldung:
achim.trautm...@bund-rlp.de
( mailto: achim.trautm...@bund-rlp.de) . Weitere Informationen:
https://www.bund-rlp.de/?id=49_bundpoolevent_display[action]=show_bundpoolevent_display[event]=594=00ef81b8da03e746cea095768f7871c1
(
https://www.bund-rlp.de/?id=49_bundpoolevent_display%5baction%5d=show_bundpoolevent_display%5bevent%5d=594=00ef81b8da03e746cea095768f7871c1)

 

 
Vorschau auf Termine der 16. KW 2021
(19. – 25. April 2021)
 

 
MITTWOCH, 21. April 2021
 
Online
18:00
#16 Berliner Klimagespräch: „Klimaschutz für alle. Ökologisch. Sozial.
Fair.“ Anmeldung & Weiteres:
https://crm.klima-allianz.de/civicrm/?page=CiviCRM=civicrm%2Fevent%2Finfo=1=29
 

 
SONNTAG, 25. April 2021
 
Weltweit
Internationaler Tag des Baumes
 
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[Pressemeldungen] Android L shape tablet with all round led light bar for meeting room

2021-04-09 Diskussionsfäden Phoebe

 
  
   
  
  
  
  
  
   

 
  
   

 
   
 


 
 
  
   




  
   
   

 
  
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[Pressemeldungen] Gemeinsame Presseeinladung: Bündnis Sozialverträgliche Mobilitätswende stellt Handlungsempfehlungen vor (15.April)

2021-04-08 Diskussionsfäden Presse

GEMEINSAME PRESSEEINLADUNG | 8. April 2021

Presse-Einladung/Terminhinweis (15. April 2021)
Bündnis Sozialverträgliche Mobilitätswende stellt Handlungsempfehlungen
vor
Zusammenschluss aus Gewerkschaften, Umwelt- und Sozialverbänden und der
Evangelischen Kirche in Deutschland fordert sozial gerechte und
klimafreundliche  Mobilität

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
 
als Teil des sozialökologischen Wandels ist die Mobilitätswende eine
der zentralen Herausforderungen dieses Jahrzehnts, die aktiv und mutig
gestaltet werden will.
Wie aber kann eine sozial gerechte und ökologische Mobilitätswende
gelingen? Was muss angepackt werden, um die Mobilität klimafreundlicher
zu gestalten und gleichzeitig die Bedürfnisse aller Menschen zu
respektieren, individuelle Freiheiten zu erhalten sowie Arbeitsplätze
und Wohlstand zu sichern? Diese Fragen hat sich ein breites Bündnis aus
Gewerkschaften, Sozial- und Umweltverbänden und der Evangelischen Kirche
in Deutschland gestellt. DGB, IG Metall, Ver.di, SoVD, VdK, AWO, BUND,
VCD, die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) und NABU haben
gemeinsam ihre unterschiedlichen Perspektiven eingebracht und einen
Leitfaden entwickelt, mit dem eine sozial gerechte und klimakonforme
Mobilitätswende verwirklicht werden kann.
 
Die Bündnisbeteiligten beschäftigen sich aus unterschiedlichen Gründen
mit der Mobilität und haben vier Dimensionen identifiziert, in denen
gehandelt werden muss: die Daseinsvorsorge für gesellschaftliche
Teilhabe, Lebensqualität und Gesundheit, Wohlstand und Beschäftigung
sowie einen kulturellen Wandel in der Mobilität.
Die Arbeit des Bündnisses wird gefördert und unterstützt von der
Stiftung Mercator und der European Climate Foundation.
 
Wir möchten Ihnen das Bündnis und seine Arbeit im Rahmen einer Online
-Pressekonferenz vorstellen, zu der wir Sie herzlich einladen.
 
   
Termin:   
 15. April 2021, 8.30 bis 9.30 Uhr  
   
Ort:   
Zoom  
   
mit:   
Jörg-Andreas Krüger, NABU-Präsident 
Verena Bentele, VdK-Präsidentin 
Stefan Körzell, Vorstandsmitglied DGB 
Dr. Ruth Gütter, Referentin für Nachhaltigkeit, EKD 
Dr. Lars Grotewold, Leiter Bereich Klimaschutz Stiftung Mercator  

 


Wir würden uns freuen, Sie begrüßen zu können und bitten um Anmeldung
unter pre...@nabu.de. Die Einwahldaten senden wir Ihnen nach Anmeldung
zu.
 
Hinweis: Diese Presseeinladung wird zeitgleich von den Pressestellen
der im Bündnis vertretenen Organisationen verschickt. Mehrfacheingänge
bitten wir daher zu entschuldigen.








Mit freundlichen Grüßen
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NABU-Pressestelle


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Fax: +49 (0)30.28 49 84-2000 | E-Mail: pre...@nabu.de

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[Pressemeldungen] NABU-Zahl des Monats: Nur 20 von 239 Klagen gegen Autobahnen von Umweltverbänden eingereicht

2021-04-07 Diskussionsfäden Presse

NABU-PRESSEMITTEILUNG | 7. APRIL 2021

Umwelt/Verkehr
Zahl des Monats: Nur 20 von 239 Klagen gegen Autobahnen von
Umweltverbänden eingereicht
Klagen bei Infrastrukturvorhaben viel seltener als angenommen

 
Berlin – Umweltverbände verzögern durch ihr Beteiligungs- und
Klagerecht die Planung und Genehmigung von
Verkehrsinfrastrukturprojekten – so ist zumindest die Wahrnehmung.
Belegt ist jedoch das Gegenteil. Eine kleine Anfrage der
FDP-Bundestagsfraktion von Juni 2020 ergab: Von 239 eingereichten Klagen
gegen Bundesautobahnen im Zeitraum 2010 bis 2019 kamen nur 20 von
Umweltverbänden. Bei Bundesstraßen waren es 11 von 255.
 



Bauvorhaben in dieser Größenordnung haben oftmals erhebliche
Auswirkungen auf Natur und Umwelt. Die Ausgangslagen – ökologisch,
rechtlich und verkehrlich – verändern sich schnell und ständig. Auch
wenn großer Zeitdruck herrscht, sollte nach Auffassung des NABU eine
gute, effiziente Fachplanung im Vordergrund stehen. Werden ökologische
Belange nicht ausreichend berücksichtigt, ist der Rechtsweg das letzte
Mittel. Mit seinem Klagerecht geht der NABU dabei grundsätzlich sorgsam
um, im Sinne einer rechtssicheren und umweltverträglichen Lösung. Das
findet sich auch in den Gerichtsurteilen wieder.



 
Mehr Informationen: www.nabu.de/klagerecht
 
Für Rückfragen:
NABU-Pressestelle, Tel. 030-284984-1510, -1538, -1722, -1534, -1588,
E-Mail: pre...@nabu.de
 


„NABU-Zahl des Monats“
 
Die NABU-Zahl des Monats stellt einmal monatlich einen interessanten
Aspekt aus dem Themenbereich des NABU vor.
 
Sie kann unter www.NABU.de/presse/10766.htmlabonniert und abbestellt
werden und findet sich als feste Rubrik einmal monatlich im NABU
Umweltpolitik-Newsletter. Dieser kann unter www.NABU.de/newsletter
( http://www.nabu.de/newsletter)  bestellt werden.




Mit mehr als 820.000 Mitgliedern und Fördernden ist der 1899 gegründete
NABU der mitgliederstärkste Umweltverband Deutschlands. Der NABU
engagiert sich für den Erhalt der Lebensraum- und Artenvielfalt, den
Klimaschutz sowie die Nachhaltigkeit der Land-, Wald- und
Wasserwirtschaft. Zu den zentralen NABU-Anliegen gehören auch die
Vermittlung von Naturerlebnissen und die Förderung naturkundlicher
Kenntnisse. Mehr Infos: www.nabu.de/wir-ueber-uns




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[Pressemeldungen] „Restore Nature“: Mehr als 100.000 Menschen fordern Renaturierungsziele mit Biss

2021-04-06 Diskussionsfäden Presse

NABU-PRESSEMITTEILUNG | NR 36/21 | 6. APRIL 2021

Renaturierung / EU-Biodiversitätsstrategie
„Restore Nature“: Mehr als 100.000 Menschen fordern Renaturierungsziele
mit Biss
Krüger: Überwältigende Beteiligung ist klarer Appell an Bundesregierung
und Parteien / Renaturierung in Deutschland und Europa konsequent
umsetzen

 
Berlin – Mehr als 100.000 Menschen haben sich durch die vom NABU
unterstützte #RestoreNature-Kampagne an der öffentlichen Befragung der
EU-Kommission beteiligt. Sie alle fordern die EU-Kommission dazu auf,
ein verbindliches EU-Renaturierungsgesetz vorzulegen. So soll sich die
EU-Kommission auf Ökosysteme wie Moore, Flüsse und ihre Auen oder
Seegraswiesen konzentrieren und messbare Ziele mit einem klaren
Zeithorizont vorgeben. Zuletzt hatten die EU-Mitgliedstaaten ihr
selbstgesetztes Renaturierungsziel für 2020 deutlich verfehlt, da es an
Verbindlichkeit mangelte.
 
NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger: „Die überwältigende Beteiligung an
der Kampagne zeigt deutlich, dass es nun endlich an der Zeit ist, eine
flächendeckende Renaturierung in Europa anzustoßen und die biologische
Vielfalt zurückzubringen. Mit ihrer Teilnahme richten die Bürgerinnen
und Bürger auch einen klaren Appell an Bundesfinanzminister Olaf Scholz,
bereits heute ausreichende Mittel für die kommenden
Renaturierungs-Verpflichtungen im deutschen "Wiederaufbau-Plan"
einzuplanen. Zugleich ist es eine klare Aufforderung an alle Parteien,
das Thema „Renaturierung“ in ihre Wahlprogramme zur Bundestagswahl
aufzunehmen und bei der späteren Verhandlung zum Regierungsprogramm als
neuen Naturschutz-Schwerpunkt zu setzen.“
 
Raphael Weyland, NABU-Naturschutzrechtsexperte in Brüssel: „Es ist
ernüchternd, dass Deutschland bei der Frage der Renaturierung bisher
nicht selbst gesetzgeberisch aktiv geworden ist und offenbar mal wieder
von der EU-Kommission zum Jagen getragen werden muss. Mit Blick auf die
besorgniserregenden Ergebnisse der jüngst veröffentlichten Berichte zum
Zustand der Auen und der Wälder muss die Bundesregierung schleunigst
handeln. Damit sich das Trauerspiel der mangelhaften Umsetzung des
wichtigen Schutzgebiets-Netzes Natura 2000 in Deutschland nicht
wiederholt, braucht es bei der Renaturierung sowohl eine starke
Steuerung durch bundesweite Vorgaben als auch entsprechende finanzielle
Unterstützung für die Bundesländer.“
 
Weitere Informationen
 
Restore Nature-Kampagne des NABU: 
www.nabu.de/restorenature
 
NABU-Kernforderungen zur Bundestagswahl 2021: 
www.nabu.de/bundestagswahl
 
NABU-Projekt zur Renaturierung der Unteren Havel: 
https://www.nabu.de/natur-und-landschaft/fluesse/untere-havel/
 
Pressemitteilung zum Auenzustandsbericht:
https://www.nabu.de/presse/pressemitteilungen/index.php?popup=true=31082=presseservice
 
Mehr Infos & Pressefotos
www.NABU.de/presse
( http://www.nabu.de/presse) 
 
 
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NABU der älteste und mitgliederstärkste Umweltverband Deutschlands. Der
NABU engagiert sich für den Erhalt der Lebensraum- und Artenvielfalt,
den Klimaschutz sowie die Nachhaltigkeit der Land-, Wald- und
Wasserwirtschaft. Zu den zentralen NABU-Anliegen gehören auch die
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Kenntnisse. Mehr Infos: www.nabu.de/wir-ueber-uns




Für Rückfragen:


Dr. Raphael Weyland, Leiter NABU-Büro Brüssel, 


E-Mail: raphael.weyl...@nabu.de, Tel.: +32487457191


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[Pressemeldungen] HI,

2021-04-05 Diskussionsfäden Vanina curt
How are you? I'm Vanina. I picked interest in you and I would like to know more 
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thank you.

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[Pressemeldungen] April, April: NABU-Forscherteam entdeckt neue Milbenart

2021-04-01 Diskussionsfäden Presse
NABU-PRESSEMITTEILUNG | NR 35/21 II | 1. April 2021

Umwelt/Forschung
April, April: Die Passauer Auspuffmilbe
Aprilscherz des NABU fokussiert auf Verkehrswende


Berlin/Passau - Natürlich ist es kein Zufall, dass die vom NABU
entdeckte Milbenart sich ausgerechnet in Andreas Scheuers Heimatstadt
Passau an die Auspuffanlagen von Verbrennerfahrzeugen heftet - um so die
Verkehrswende noch weiter zu verzögern. Elektrofahrzeuge und Fahrräder
haben schließlich keinen Auspuff. 

Als NABU wünschen wir uns von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer
und den anderen Kabinettsmitgliedern eine mutigere und
umsetzungswilligere Politik mit Blick auf Aspekte des Klima-, Natur- und
Artenschutzes - jenseits der derzeit oft praktizierten
Blockadehaltungen. 

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[Pressemeldungen] Eingeschränkte Erreichbarkeit der BMJV-Pressestelle

2021-04-01 Diskussionsfäden Presse
Sehr geehrte Damen und Herren,

aufgrund von Wartungsarbeiten am Stromnetz des BMJV ist die Pressestelle am 1. 
April, ab 12 Uhr bis voraussichtlich 2. April, 12 Uhr NUR telefonisch über die 
Rufbereitschaft erreichbar.

In dringenden Fällen erreichen Sie die Rufbereitschaft dann am 1. April, ab 12 
Uhr bis 3. April unter 0170 450 3844 und am 4. und 5. April unter 0160 8860 484.

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Mit freundlichen Grüßen
Ihr

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für Verbraucherschutz
Pressereferat

Mohrenstraße 37, 10117 Berlin

Telefon: +49 (0)30 - 18 580 - 9090
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[Pressemeldungen] NABU-Forscherteam entdeckt neue Milbenart

2021-03-31 Diskussionsfäden Presse

NABU-PRESSEMITTEILUNG | NR 35/21 | 31. März 2021


Umwelt/Forschung
NABU-Forscherteam entdeckt neue Milbenart

Die Spinnentiere nutzen Restwärme von Auspuffanlagen zur Reproduktion



Berlin/Passau - Kleine Gliederfüßler ganz groß - die Natur hält
manchmal überraschende Entwicklungen bereit: In Passau hat ein
Forscherteam des NABU eine neue Milbenart entdeckt. Das Besondere an
dieser zu den Spinnentieren gehörenden Gattung, sie machen sich die
Restwärme der Auspuffanlagen von Autos zu Nutze. "Durch die erhöhte
Temperatur wird bei dieser Milbenart ein biochemischer Prozess
ausgelöst, der dafür sorgt, dass die Vermehrung beschleunigt wird",
so Ralf Schulte, Fachbereichsleiter Naturschutz des NABU. "Wir kennen
ähnliche Effekte bei manchen Milbenarten, die in der Wüste leben. In
diesen Lebensräumen sind teilweise drastische Temperaturunterschiede
zwischen Tag und Nacht zu beobachten, auf die sich diese Milben optimal
angepasst haben." Dass diese Anpassung nun auch im städtischen
Lebensräumen zu Vorteilen führt, sei dennoch überraschend.

Das NABU-Team hat bereits herausgefunden, dass es sich bei den jetzt in
Passau entdeckten Milbe (lat. Minutum batavia reddas) um eine bislang
unbekannte Unterart der afrikanischen Milben handelt. Die winzigen
Lebewesen seien zudem in solch einer großen Zahl anzutreffen, dass sie
offenbar auch bereits in den lokalen Nahrungskreisläufen eine Rolle
spielen. Dr. Julia Reichert, leitende Biologin des NABU-Forschungsteams
in Passau sagt dazu: "Es war eher ein Zufallsfund, dass wir auf diese
Art gestoßen sind. Wir haben uns zu dem Zeitpunkt mit dem Rückgang der
Insektenpopulation und den Auswirkungen auf die Vogelwelt beschäftigt.
Dabei ist uns aufgefallen, dass es innerhalb der Nahrungskette in
städtischen Lagen von Passau eine ungewöhnliche Reichhaltigkeit des
Angebots gab. Erste Vergleiche zur Artenbestimmung führten uns auf die
Spur nach Afrika. Wie die Milben nach Passau gekommen sind, konnten wir
noch nicht herausfinden. Die hier vorgefundene Anpassung an die
Besonderheiten urbaner Lebensräume zeigt jedoch auf faszinierende Weise
die evolutionäre Kraft der Natur."

Nach Einschätzung der Biologen vom NABU ist die Milbe, wie andere
Milbenarten, für den Menschen vollkommen ungefährlich. Sie stellen aber
eine echte Chance für die Vogelwelt dar, die durch den massiven
Artenschwund bei den Insekten gefährdet ist. "Durch die Milbe wird die
gesamte Nahrungskette bis hin zu den Vögeln deutlich gestärkt. Wir
beobachten, dass vor allem Gartenvögel wie Amseln und Stare bereits
gelernt haben, diese neuen Nahrungsschwerpunkte vor Häusern mit Gärten
und abgestellten Autos für sich zu nutzen", so Reichert. Auch der Vogel
des Jahres, das Rotkehlchen, profitiert davon. In einem nächsten Schritt
wird der NABU nun die Suche nach der neuen Spezies auf andere Städte in
Deutschland ausgedehnen.
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[Pressemeldungen] Zitat BMn Christine Lambrecht zur Umsetzung der Maßnahmen des Kabinettausschusses gegen Rechtsextremismus / Ersetzen des "Rasse"-Begriffs im Grundgesetz und Eckpunkte zum Gesetz zur

2021-03-31 Diskussionsfäden Presse
Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte beachten Sie folgendes Zitat von Bundesjustizministerin Christine 
Lambrecht zur Umsetzung der Maßnahmen des Kabinettausschusses zur Bekämpfung 
von Rechtsextremismus und Rassismus, insbesondere der Ersetzung des 
"Rasse"-Begriffs im Grundgesetz und den Eckpunkten zu einem Gesetz zur 
Förderung der wehrhaften Demokratie:

"Wer es ernst meint mit der Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus, 
muss handeln. Der Rechtsextremismus ist die größte Bedrohung für das friedliche 
Zusammenleben in unserem Land.



Wir haben als Konsequenz aus den entsetzlichen rassistischen Morden in Hanau 
einen Kabinettausschuss eingesetzt, in dem wir 89 wichtige Maßnahmen 
beschlossen haben. Ein zentraler gemeinsamer Beschluss ist: Wir wollen den 
missverständlichen Begriff der "Rasse" im Grundgesetz ersetzen. Kein Mensch 
darf aus rassistischen Gründen diskriminiert werden, darum geht es. Und genau 
so wollen wir es auch in Artikel 3 des Grundgesetzes künftig zum Ausdruck 
bringen. Grundgesetzänderungen brauchen Zeit für parlamentarische Debatten und 
Zwei-Drittel-Mehrheiten. Umso bedauerlicher ist, dass wir nun schon zum 
wiederholten Mal den in der Regierung abgestimmten Entwurf nicht im Kabinett 
beschließen konnten, weil die Unionsfraktion blockiert. Wir dürfen hier keine 
weitere Zeit verlieren.



Genauso dringend ist das Gesetz zur Förderung der wehrhaften Demokratie. In 
Zeiten der Pandemiekrise ist gesellschaftlicher Zusammenhalt und 
Extremismusprävention noch wichtiger. Das braucht eine stabile gesetzliche 
Grundlage. Auf wichtige Eckpunkte, die Franziska Giffey erarbeitet hat, haben 
wir uns geeinigt. Wir müssen sie im Kabinett beschließen. Wer das verschleppt 
und verzögert, schadet dem Engagement all der Demokratinnen und Demokraten im 
ganzen Land, die sich für Zusammenhalt und gegen Extremismus einsetzen. Ich 
erwarte, dass beide Vorhaben in der nächsten Kabinettsitzung endlich auf die 
Tagesordnung kommen."

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Mit freundlichen Grüßen
Ihr

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[Pressemeldungen] Gemeinsame Pressemitteilung zur Novellierung des Bundesjagdgesetzes: Wald und Wild müssen zusammen gedacht werden

2021-03-31 Diskussionsfäden Presse
Gemeinsame Pressemitteilung  31. März 2021Novellierung des
Bundesjagdgesetzes: Wald und Wild müssen zusammen gedacht werden

Naturschutzverbände NABU, WWF und BUND sind verärgert über die durch
Einzelinteressen ausgelöste Verschiebung der Abstimmung

Berlin - Im Bundestag sollte am vergangenen Donnerstag das
Bundesjagdgesetz novelliert werden. Im letzten Moment wurde der
Tagesordnungspunkt wieder gestrichen. Auf Drängen bayerischer Wald- und
Grundeigentümer stellt die CDU/CSU-Bundesfraktion die zäh ausgehandelten
Kompromisse des Gesetzesentwurfes in Frage. Damit blockiert sie das
parlamentarische Verfahren. Dabei besteht dringender Handlungsbedarf.
Hauptknackpunkt scheint die Frage zu sein, wie viel oder wenig
Schalenwild für den Wald und seine Eigentümer zumutbar ist.

NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger kann diesen Streit nicht
nachvollziehen: "Bei der Novellierung geht es nicht um ein Entweder-oder
sondern um ein Sowohl-als-auch. Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass die
Abschlussplanung zukünftig revierbezogen zwischen Waldeigentümern und
Jagdberechtigten vereinbart werden muss. Anders als bisher werden damit
sowohl die waldbaulichen als auch die jagdlichen Interessen angemessen
berücksichtigt. Dabei soll zukünftig stärker auf die Naturverjüngung
geachtet und nicht länger nur einseitige Interessen berücksichtigt
werden."
Der von Trockenheit und Hitze gezeichnete Wald muss sich verjüngen und
sich möglichst aus eigener Kraft dem Klimawandel anpassen können. Auf
Grund hoher Reh- und Rotwildbestände gelingt dies in vielen Regionen
nicht. Umso dringlicher ist es, die gesetzlichen Grundlagen für die Jagd
und insbesondere die Abschussplanungen zu modernisieren. Der
ausgehandelte Entwurf des Jagdgesetzes trägt dem Rechnung und richtet
sich stärker auf gesamtgesellschaftliche Erfordernisse aus. Jagd muss
einen aktiven Beitrag für den Erhalt der Biodiversität und für
zukunftsfähige Mischwälder leisten. Für den Waldumbau braucht es
Jägerinnen und Jäger als verantwortungsvolle Partner. Das schaffen
die Waldbesitzer nicht allein.
NABU, WWF und BUND appellieren deshalb an die Vernunft der
Abgeordneten. Die von vernünftigen Kompromissen geprägte Novelle des
Bundesjagdgesetzes darf nicht an überzogenen Einzelinteressen von Jagd-
oder Forstwirtschaft scheitern. "Der Entwurf der Bundesregierung ist ein
guter Kompromiss, der sicherlich an mehreren Punkten und mit Blick auf
einzelne Forderungen des Bundesrats noch verbessert werden sollte", so
der Naturschutz-Vorstand des WWF, Christoph Heinrich. "Die
Gesetzesnovelle auf die Aspekte Jagdscheinprüfung, Schießnachweis und
Bleimunition zu reduzieren - wie derzeit diskutiert - wäre jedoch fatal.
Dies konterkariert die milliardenschweren Waldrettungsprogramme. Geld
allein löst die Probleme des Waldes nicht. Politisches Handeln heißt
auch, die Rechtslage an neue Rahmenbedingungen anzupassen“, stellt
Christoph Heinrich fest. Angesichts des aktuellen Waldzustands und des
rasant voranschreitenden Klimawandels drängt die Zeit. Der naturgemäße
Waldumbau kann nicht auf die nächste Legislatur und einen neues
Gesetzgebungsverfahren warten.

Olaf Bandt, Vorsitzender des Bund für Umwelt und Naturschutz
Deutschland (BUND) ergänzt: "Wir brauchen ein verpflichtendes
Vegetationsgutachten, um Waldbesitzerinnen, Waldbesitzern sowie
Jägerinnen und Jägern ein belastbares Instrument für die Regulierung
der Reh- und Rotwildbestand an die Hand zu geben. Dabei wollen wir die
dringend notwendige Naturverjüngung in Laub- und Mischwäldern so
gestalten, dass tatsächlich vielfältige klimastabile Wälder mit vielen
Baumarten entstehen können. Ohne ein solches Instrument ist die Novelle
eine Gefahr für den Schutz vielfältiger und klimaresilienter Wälder".


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Pressestellen verschickt. Mehrfacheingänge bitten wir daher zu
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BUND: Heye Jensen, Mobil: +49 (0)1590 633 23 72
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[Pressemeldungen] NABU: Erster "Tag der Streuobstwiese" in Europa

2021-03-30 Diskussionsfäden Presse

NABU-PRESSEMITTEILUNG | NR 34/21 | 30. MÄRZ 2021

Umwelt/Naturschutz
NABU: Erster „Tag der Streuobstwiese“ in Europa (30. April 2021)
Rösler: Streuobstwiesen sind Hot Spots der biologischen Vielfalt

Berlin - Erstmals wird am Freitag, den 30. April europaweit der erste
„Tag der Streuobstwiese“ stattfinden. Die Bedeutung der
Streuobstwiesen für die Tier- und Pflanzenwelt  und die Gesellschaft
soll in ganz Europa hervorgehoben werden: Der NABU unterstützt die
Initiative der ARGE Streuobst Österreich und des Umweltdachverbands
Österreich.
 
Allein in den hochstämmigen Streuobstwiesen Deutschlands gibt es dem
NABU-Bundesfachausschuss Streuobst zufolge weit über 5.000 Tier-,
Pflanzen- und Pilzarten sowie rund 6.000 Obstsorten. "Damit sind die
Streuobstwiesen insbesondere nördlich der Alpen Hot Spots der
Biologischen Vielfalt. Auch deswegen wurden sie kürzlich in Deutschland
in die deutsche Liste des Immateriellen Kulturerbes aufgenommen",
erklärt Dr. Markus Rösler, Sprecher des NABU-Bundesfachausschuss
Streuobst. Er verfasste eine von zwei erforderlichen Stellungnahmen für
den  erfolgreichen Kulturerbeantrag.
 
In Zukunft soll der „Tag der Streuobstwiese“ jeweils am letzten Freitag
im April seinen Platz im Kalender finden. Um diese Jahreszeit stehen in
vielen bedeutsamen Streuobst-Regionen Europas - dazu zählen die
Bretagne, die Normandie, Luxemburg, die Schweiz, Österreich und
Slowenien ebenso wie ganz Deutschland - die Hochstamm-Obstbäume in
voller Blüte. Mit 250.000 bis 300.000 Hektar gibt es in Deutschland nach
Angaben des NABU-Bundesfachausschuss Streuobst die größten
Streuobstbestände Europas. „Rund ein Viertel der europäischen
Streuobstbestände steht in Deutschland“, so Rösler, „davon rund 40
Prozent in Baden-Württemberg, speziell im Vorland der Schwäbischen Alb
sowie rund 20 Prozent in Bayern. Wir haben daher eine ganz besondere
europaweite Verantwortung für Schutz, Pflege und Entwicklung dieser
Paradiese aus Menschenhand“.
 
Streuobst-Initiativen und Naturschutzorganisationen, Kindergärten und
Schulen, Keltereien und Tourismusregionen sollen diesen Tag nutzen, um
auf Streuobstwiesen als Ort der Biodiversität, der Obstvielfalt, der
Erwerbsgrundlage, des Genusses und der Erholung hinzuweisen.
 
"Wir werden unser Netzwerk an BirdLife-Partnern in ganz Europa und
befreundete Organisationen in Naturschutz und Obstbau darum bitten,
diese Idee aus Österreich zu unterstützen und mit vielfältigen Aktionen
zu einem Erfolg werden zu lassen", so Rösler. "Seit 30 Jahren haben wir
ein Netzwerk an Streuobst-Partnern in den wichtigsten Streuobst-Ländern
Europas von Frankreich bis Polen und von Spanien bis Slowenien
aufgebaut. Dabei verbinden wir Naturschutz mit Genuss, Obstbau mit
Freizeit sowie faire Einkommen für Landwirte mit Naturerlebnis".
 
Alle Aktionen in Deutschland und darüber hinaus können teilnehmende
Organisationen und Personen in die NABU-Termindatenbank eingeben:
www.nabu.de/natur-und-landschaft/natur-erleben/termine/ 
 
Infos und Service-Leistungen zu Streuobst und Obstsorten: 
www.streuobst.de




Mit mehr als 820.000 Mitgliedern und Fördernden ist der 1899 gegründete
NABU der mitgliederstärkste Umweltverband Deutschlands. Der NABU
engagiert sich für den Erhalt der Lebensraum- und Artenvielfalt, den
Klimaschutz sowie die Nachhaltigkeit der Land-, Wald- und
Wasserwirtschaft. Zu den zentralen NABU-Anliegen gehören auch die
Vermittlung von Naturerlebnissen und die Förderung naturkundlicher
Kenntnisse. Mehr Infos: www.nabu.de/wir-ueber-uns


Weitere Infos & Pressefotos: www.NABU.de/presse


 


Für Rückfragen:
Dr. Markus Rösler, Sprecher NABU-Bundesfachausschuss Streuobst

Mobil + 49 (0) 0151.53755861
( tel:015153755861) 
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[Pressemeldungen] NABU: Die Schwalben sind zurück

2021-03-30 Diskussionsfäden Presse

NABU-PRESSEMITTEILUNG | NR 33/21 | 30. März 2021

Umwelt/Schwalben
NABU: Die Schwalben sind zurück
Hilfe für die gefährdeten Glücksboten / Mehr Bewerbungen für
NABU-Auszeichnung „Schwalbenfreundlichen Haus“

 
Berlin – Fast wäre sie Vogel des Jahres 2021 geworden: die Rauschwalbe.
Die Zweitplatzierte von Deutschlands erster öffentlicher Wahl zum Vogel
des Jahres kommt nun aus ihrem Winterquartier in Afrika zurück. Leider
werden die fliegenden Glücksboten von Jahr zu Jahr weniger. Ein
Lichtblick: Immer mehr Hausbesitzende setzen sich für den
Schwalbenschutz ein. 
 
Neben der Rauch- gehört auch die Mehlschwalbe zu den häufigsten
Schwalbenarten. Mit etwa 700.000 Brutpaaren sowohl bei Rauch- als auch
bei Mehlschwalbe gibt es allerdings nur noch halb so viele Vögel wie vor
30 Jahren.  Beide Schwalbenarten stehen in der Vorwarnliste der Roten
Liste. Gründe sind das Insektensterben sowie bedingt durch die
Klimakrise Trockenheit im Winterquartier und Extremwetterereignisse auf
dem Zugweg. Hinzu kommt, dass die Vögel immer weniger Nistmöglichkeiten
finden. „Während Hausbesitzer aus Angst vor Verschmutzung die Nester der
Mehlschwalben entfernen, verschließen besorgte Bauern den Rauchschwalben
ihre Ställe, um vermeintlichen Hygieneanforderungen gerecht zu werden.
Dabei gefährden die kühnen Flugakrobaten unsere Gesundheit nicht, sind
aber auf dem Land auf genau solche Brutplätze angewiesen“, sagt
NABU-Vogelschutzexperte Eric Neuling.

Die Vögel fühlen sich in einer von Menschen geprägten Umgebung
grundsätzlich wohl. Die Mehlschwalbe mit ihrem leuchtend weißen
Bürzel und Bauch und dem tief gekerbten Schwanz nutzt vor allem rau
verputzte Hauswände unter geschützten Dachvorsprüngen zum Bau ihres
Nestes. Sie brütet gerne in Kolonien. Das bringt jedoch Kot und Reste
von Nistmaterial an Fassaden und auf dem Boden mit sich. „Viele Nester
werden daher mutwillig zerstört, dabei würde ein einen halben Meter
unterhalb der Nester angebrachtes Brett oder eine gelegentliche
Säuberung bereits wirksam Abhilfe schaffen“, so Neuling.

Rauchschwalben, die über ihre braunrote Färbung von Kehle und Stirn gut
erkennbar sind, bevorzugen Balken oder Mauervorsprünge in Ställen,
Scheunen oder Carports. Leider bleiben die notwendigen Einflugluken nach
Renovierungen zunehmend verschlossen oder sind bei Neubauten gar nicht
erst vorhanden. „Möglichst viele Lager und Ställe sollten in der warmen
Jahreshälfte nicht komplett verschlossen sein. Eine Einflugluke reicht
Rauchschwalben bereits“, so Neuling.

Gebäude mit vorhandenen und erhaltenen Nistplätzen für Schwalben werden
vom NABU als „Schwalbenfreundliches Haus“ mit einer Plakette
ausgezeichnet. Immer mehr Menschen wollen sich auf diese Weise
engagieren. Seit 2017 ist die Zahl der Bewerbungen um die Auszeichnung
von 1263 im Jahr 2017 auf 2110 (2020) gestiegen. Neuling: „Das ist auch
ein Beitrag dazu, dass sich die Bestände beider Arten in den letzten
zehn Jahren stabilisiert haben, wenn auch auf niedrigem Niveau.“






Infos zur NABU-Aktion „Schwalbenfreundliches Haus“:
www.NABU.de/schwalben
( http://www.nabu.de/schwalben)   


Der NABU zeigt mit einer kostenfrei nutzbaren Grafik auf
www.NABU.de/schwalbenjahr
( http://www.nabu.de/schwalbenjahr) , wie das Jahr der Schwalben
aussieht. 


Die Grafik und Pressebilder: www.NABU.de/pressebilder_schwalben
( http://www.nabu.de/pressebilder_schwalben) 


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Für Rückfragen:


Julia Ehritt, Koordination "Schwalbenfreundliches Haus", Tel.:
+49(0)331-20155-71, schwal...@nabu.de


 Eric Neuling, NABU-Vogelschutzexperte, Tel. +49(0)30-284984-1812,
eric.neul...@nabu.de


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[Pressemeldungen] Press release: Uncovered: the biotech industry’s latest lobby tactics to deregulate new GM crops and animals in Europe

2021-03-29 Diskussionsfäden Corporate Europe Observatory
nt reports criticizing the ‘solutions’ proposed by the Gates
Foundation and its main agricultural development program, the Alliance for
a Green Revolution in Africa (AGRA) can be found here [9], here [10] and
here [11].

Corporate Europe Observatory, 
https://crm.corporateeurope.org/civicrm/mailing/url?u=5197=917995 [12]
Rue d'Édimbourg 26
1050 Brussels
Belgium


Tel: +32 (0)2 893 0930, e-mail: c...@corporateeurope.org

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Europe Observatory's mailing list.

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[7] https://crm.corporateeurope.org/civicrm/mailing/url?u=5192=917995
[8] https://crm.corporateeurope.org/civicrm/mailing/url?u=5193=917995
[9] https://crm.corporateeurope.org/civicrm/mailing/url?u=5194=917995
[10] https://crm.corporateeurope.org/civicrm/mailing/url?u=5195=917995
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[12] https://crm.corporateeurope.org/civicrm/mailing/url?u=5197=917995
[13] 
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[Pressemeldungen] [sh:z] Ökologe: Corona wiederholt sich, solange Naturzerstörung anhält

2021-03-27 Diskussionsfäden Greenhouse Infopool Mika Latuschek
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Mika Latuschek
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[Pressemeldungen] NABU zur Agrarministerkonferenz: Richtige Richtung aber insgesamt zu wenig und zu spät

2021-03-26 Diskussionsfäden Presse

NABU-PRESSESTATEMENT | 26. MÄRZ 2021

Umwelt/Agrar
NABU zur Agrarministerkonferenz: Richtige Richtung aber insgesamt zu
wenig und zu spät
Krüger: Die Transformation der Landwirtschaft könnte noch deutlich mehr
Fahrt aufnehmen

 
NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger zur heutigen Entscheidung der
Agrarminister der Länder:

"Wir reiben uns verwundert die Augen, dass
Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner heute Erfolge aus der
Agrarministerkonferenz für sich verbuchen möchte, die sie gleichzeitig
an anderen Stellen zu verhindern weiß. Die heutigen Entscheidungen gehen
grundsätzlich in die richtige Richtung: Wir haben dennoch Zweifel daran,
dass sich damit die notwendige Geschwindigkeit für die Transformation
der Landwirtschaft erreichen lässt. Wir brauchen mehr Dynamik. Dafür
müssen die Eco-Schemes stärker ansteigen und Mittel aus der ersten
Säule im Laufe der Förderperiode deutlich stärker in die zweite Säule
umgeschichtet werden. Bei den Brachflächen wünschen wir uns eine Quote
von bis zu zehn Prozent. Der Zukunftspfad den die Landesagrarminister
heute aufgezeigt haben ist nicht ambitioniert genug. Daher müssen
Bundesumweltministerium und Bundeslandwirtschaftsministerium jetzt
nachverhandeln. Da kann Julia Klöckner zeigen, dass sie es ernst
meint."
 
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Für Rückfragen:


Sebastian Strumann, Referent Agrarpolitik
Mobil +49 (0) 174.9210 582 , E-Mail: sebastian.strum...@nabu.de


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[Pressemeldungen] Zitate BMin Lambrecht zur 1. Lesung u.a. des Entwurfs eines Gesetzes zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Wettbewerbsrecht (TOP 37, ca. 15.35 Uhr)

2021-03-26 Diskussionsfäden Presse
lgende 
Kernpunkte vor:

­   Für Online-Marktplätze wie etwa eBay oder Amazon gelten zugunsten von 
Verbraucherinnen und Verbrauchern künftig u.a. folgende wesentliche 
Hinweispflichten:
o   Sie sind künftig verpflichtet, vor Vertragsschluss die wesentlichen 
Kriterien des Rankings von Suchergebnissen und deren Gewichtung offenzulegen.
o   Sie müssen Verbraucherinnen und Verbraucher künftig darüber informieren, ob 
es sich bei deren potentiellen Vertragspartnern um Unternehmer oder Verbraucher 
handelt.
o   Verbraucherinnen und Verbraucher sollen beim Kauf von Eintrittskarten auf 
dem Ticketzweitmarkt künftig über den vom Veranstalter festgelegten 
Originalpreis der Eintrittskarte informiert werden.
­   Daneben wird für Anbieter eine Informationspflicht eingeführt, wenn ein 
Preis auf Basis einer automatisierten Entscheidung personalisiert wurde.
­   Der Entwurf sieht zudem eine Verschärfung der Sanktionen bei Verstößen vor. 
Europaweite Verstöße gegen Regelungen des Verbrauchervertragsrechts sollen 
künftig mit einem Bußgeld geahndet werden können.


___
Mit freundlichen Grüßen
Ihr

Bundesministerium der Justiz und
für Verbraucherschutz
Pressereferat

Mohrenstraße 37, 10117 Berlin

Telefon: +49 (0)30 - 18 580 - 9090
E-Mail: pre...@bmjv.bund.de<mailto:pre...@bmjv.bund.de>
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www.eu2020.de<http://www.eu2020.de/>
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[Pressemeldungen] NABU-Umweltkalender für 13. KW 2021 (29. März – 4. April 2021)

2021-03-26 Diskussionsfäden Presse

-

 

NABU-Umweltkalender für 13. KW 2021

(29. März – 4. April 2021)

 

-


 

In der nächsten Woche wird kein Umweltkalender verschickt.

 

Der NABU wünscht frohe und sichere Ostern!

 

-

 

MONTAG, 29. März 2021

 

Online

19:00

Diskussionsrunde „Mehr PV auf die Dächer Nr. 10: Photovoltaik ausbauen –
Unterstützen und Umsetzen“ der Deutschen Bundesstiftung Umwelt und
Kooperationspartnern. Mit Referent*innen aus verschiedenen
Organisationen. Anmeldung & Programm:
https://www.dbu.de/550artikel38934_2440.html

 



 

DIENSTAG, 30. März 2021

 

Hamburg

10:00

Presse- & Fototermin zur Übergabe einer Petition des NABU Hamburg gegen
den geplanten Neubau der Autobahn A26 Ost. Der NABU-Landesvorsitzende
Malte Siegert steht für Interviews zur Verfügung. Ort: Rathaus Hamburg.
Auskunft: 040-697089-23. Anmeldung: v...@nabu-hamburg.de
( mailto: v...@nabu-hamburg.de) . 

 

Online

18:30

Webseminar „Naturschutz im Kontext von Klimawandel und Energiewende“
von NABU, BUND und Volkshochschulverband Baden-Württemberg. Auskunft:
0711-1873-800. Anmeldung & Weiteres:
https://vhs-stuttgart.de/programm/kurs/Naturschutz+im+Kontext+von+Klimawandel+und+Energiewende/nr/211-17010/bereich/details/

 

Online

19:00

Vortrag „Krisen bewältigen - Ist die biologische Vielfalt schon
verloren?“ mit Katrin Böhning-Gaese. Aus einer Vortragsreihe der
Polytechnischen Gesellschaft. Stream: https://youtu.be/lJqA3QQf4C0. Mehr
Informationen:
https://www.polytechnische.de/termine-2020-1/30032021-katrin-boehning-gaese-ist-die-biologische-vielfalt-verloren-was-wir-wissen-und-was-wir-tun-koennen/

 



 

MITTWOCH, 31. März 2021

 

Online

19:30

Livestream „Die Ökologie der digitalen Gesellschaft - Technologie für
eine sozial-ökologische Transformation?“ von Urania Berlin und
Friedrich-Ebert-Stiftung. Es nehmen Pierre Ibisch von der Hochschule für
nachhaltige Entwicklung und Jörg Sommer, Vorstandsvorsitzender der
Deutschen Umweltstiftung, teil. Anmeldung& Weiteres:
https://www.urania.de/livestream-die-oekologie-der-digitalen-gesellschaft

 



 

DONNERSTAG, 1. April 2021

 

Online

19:00

Wohnzimmergespräch zum „Energieverbrauch des automatisierten Fahrens“.
Eine Veranstaltung von BUND, VCD und Agora Verkehrswende. Anmeldung &
Auskunft: lisa.tsch...@bund-bremen.net
( mailto: lisa.tsch...@bund-bremen.net) . Weitere Informationen:
https://www.bund-bremen.net/?id=49_bundpoolevent_display[action]=show_bundpoolevent_display[event]=853=d7b6a951597dce4ef2f15e8639622156
(
https://www.bund-bremen.net/?id=49_bundpoolevent_display%5baction%5d=show_bundpoolevent_display%5bevent%5d=853=d7b6a951597dce4ef2f15e8639622156)


 



 

Vorschau auf Termine der 14. KW 2021

(5. – 11. April 2021)

 



 

DONNERSTAG, 8. April 2021

 

Online

17:00

Deutschland summt!-Talks „NaturErlebnisSchulhöfe - Da blüht uns was!“
im Rahmen der Online-Veranstaltungsreihe der Stiftung für Mensch und
Umwelt und der Sparda Bank Hamburg. Im Gespräch mit Stefan Behr, Experte
für naturnahe Schulhöfe am Landesinstitut für Lehrerbildung und
Schulentwicklung Hamburg. Auskunft & Anmeldung:
schm...@stiftung-mensch-umwelt.de
( mailto: schm...@stiftung-mensch-umwelt.de) . Mehr Informationen:
https://www.deutschland-summt.de/event-leser/deutschland-summt-talks-naturerlebnisschulhoefe-da-blueht-uns-was.html?day=20210408=1617832800,1617919199






 



Vorschau auf Termine der 15. KW 2021

(12. – 18. April 2021)


 




MITTWOCH, 14. April 2021


Online
10.00 - 11.30
Vorstellung eines Rechtsgutachtens zu der Frage nach der Bestellung von
Gutachtern im Zusammenhang von Planungs- und Klageverfahren mit dem NABU
und Rechtsanwalt Rüdiger Nebelsieck, Kanzler Mohr Rechtsanwälte. Für
Rückfragen: Ingo Ludwichowsik Mail: ingo.ludwichow...@nabu-sh.de
( about:ingo.ludwichow...@nabu-sh.de) 


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[Pressemeldungen] Statement BMn Christine Lambrecht zum Kompromiss zu Bestandsdatenregelungen und zum Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität

2021-03-26 Diskussionsfäden Presse
Sehr geehrte Damen und Herren,

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht erklärt zu dem heute von Bundestag 
und Bundesrat beschlossenen Kompromiss zu Bestandsdatenregelungen und zum 
Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität:

"Ich freue mich, dass Bundestag und Bundesrat heute den Kompromiss bestätigt 
haben, den wir im Vermittlungsausschuss zu den Bestandsdatenregelungen gefunden 
haben. Es ist eine gute und tragfähige Lösung. Damit haben wir effektive 
Strafverfolgung und einen noch deutlicheren Grundrechtsschutz miteinander 
verbunden. Die Voraussetzungen für Datenabfragen durch die Ermittlungs- und 
Sicherheitsbehörden haben wir ganz konkret ausdifferenziert.

Das Wichtigste ist: Jetzt ist endlich der Weg frei für das dringend 
erforderliche Gesetzespaket gegen Rechtsextremismus und Hasskriminalität. 
Dieses Gesetzespaket haben wir schon vor einem Dreivierteljahr beschlossen.

Wir müssen die immer neuen Wellen des Hasses stoppen. Menschenverachtung, 
Rassismus, Antisemitismus - all das ist im Netz allgegenwärtig. Und in der 
Pandemie oft noch aggressiver als zuvor. Wer sich politisch äußert oder 
wissenschaftlich forscht, wird immer häufiger Ziel von Attacken und 
Einschüchterungsversuchen.

Es ist eine ernste Bedrohung unserer Demokratie, wenn Menschen attackiert und 
mundtot gemacht werden. Das müssen wir stoppen. Aus Hass im Netz wird viel zu 
oft reale Gewalt.

Mord- oder Vergewaltigungsdrohungen sind keine Meinungsäußerungen, sondern 
Straftaten, die konsequent verfolgt werden müssen. Entscheidend dafür ist die 
Meldepflicht der sozialen Netzwerke bei schweren Hassdelikten an das 
Bundeskriminalamt. Morddrohungen müssen dann nicht mehr nur gelöscht, sondern 
auch dem Bundeskriminalamt gemeldet werden. Damit werden endlich schnelle und 
konsequente Ermittlungen gegen Hetzer möglich - bevor aus ihren Worten Taten 
werden.

Wir verdoppeln den Strafrahmen für Beleidigungen im Netz auf bis zu zwei Jahre 
Freiheitsstrafe. Wir verdreifachen den Strafrahmen für Mord- oder 
Vergewaltigungsdrohungen im Netz auf bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe.

Damit erhöhen wir die Abschreckung und den Ermittlungsdruck. Dieses konsequente 
Vorgehen gegen Hass und Hetze wird durch unser Gesetz möglich. Daher freue ich 
mich, dass das Gesetz zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität 
nun in Kürze in Kraft treten kann."

Nähere Informationen zum Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der 
Hasskriminalität finden Sie hier:
https://www.bmjv.de/SharedDocs/Artikel/DE/2020/061820_GesetzHassundHetze.html



Mit freundlichen Grüßen
Ihre Pressestelle

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
Pressereferat
Mohrenstraße 37
10117 Berlin

Telefon: 030 18 580 9090
Fax:030 18 580 9046

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[Pressemeldungen] Zitat BM Lambrecht zur 1. Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarkts im Deutschen Bundestag

2021-03-26 Diskussionsfäden Presse
Liebe Kolleginnen und Kollegen,

bitte beachten Sie das folgende Zitat von Frau Bundesjustizministerin Lambrecht 
anlässlich der heutigen 1. Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Anpassung des 
Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarkts im Deutschen 
Bundestag.

"Viele Regeln unseres Urheberrechts stammen noch aus der Steinzeit des 
Internets. Es ist daher höchste Zeit, dass wir sie an die veränderten 
technologischen und ökonomischen Rahmenbedingungen anpassen und sie fit für das 
digitale Zeitalter machen. In Einklang mit den europäischen Vorgaben bestimmt 
unser Entwurf: Große Upload-Plattformen wie Youtube oder Facebook sind künftig 
für alle Inhalte urheberrechtlich verantwortlich, die sie zugänglich machen. 
Wenn Plattformen geschützte Inhalte wiedergeben, dann müssen sie von den 
Rechteinhabern Lizenzen erwerben. Für die Kreativen und die Kreativwirtschaft 
bringt diese Regelung eine echte Verbesserung, da sie ihre Verhandlungsposition 
gegenüber den Plattformen stärkt. Zugleich müssen die Plattformen verhindern, 
dass geschützte Inhalte abrufbar sind, wenn Rechteinhaber mit der Wiedergabe 
ihrer Werke nicht einverstanden sind. Und natürlich behalten wir auch die 
Interessen der Nutzerinnen und Nutzer fest im Blick. Die neuen Pflichten für 
die Plattformen dürfen nicht dazu führen, dass erlaubte Inhalte blockiert 
werden. Das ist eine ausgewogene Lösung, von der Kreative, Rechteverwerter und 
Nutzer gleichermaßen profitieren werden."

Der Gesetzentwurf ändert das geltende deutsche Urheberrecht an zahlreichen 
Stellen. Folgende Regelungen sind besonders hervorzuheben:


­   Ein eigenständiges neues Gesetz regelt die urheberrechtliche 
Verantwortlichkeit von Upload-Plattformen. Es enthält außerdem Vorschriften zu 
Nutzerrechten und zu Vergütungsansprüchen der Kreativen für Nutzungen auf 
Plattformen (Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz [UrhDaG-E], Artikel 3 des 
Entwurfs).

­   Der Entwurf sieht die Einführung eines 
Presseverleger-Leistungsschutzrechtes vor. Das neue Presse-Leistungsschutzrecht 
schützt die wirtschaftlich-organisatorische und technische Leistung der 
Presseverleger bei der Erstellung von Presseveröffentlichungen (§§ 87f bis 87k 
UrhG-E).

­   Die bereits bestehenden Vorschriften des Urhebervertragsrechts, also die 
Regeln für Verträge zwischen Kreativen und Verwertern, werden angepasst (§§ 32 
ff. UrhG-E) und der kollektive Rechtsschutz gestärkt (§ 36d UrhG-E). Die 
europäischen Vorgaben beruhen weithin auf bereits geltendem deutschen 
Urhebervertragsrecht.

­   Der Entwurf enthält Regelungen zu gesetzlichen Nutzungserlaubnissen für das 
Text und Data Mining, einer Schlüsseltechnologie für maschinelles Lernen und 
Künstliche Intelligenz (§§ 44b, 60d UrhG-E). Darüber hinaus beinhaltet der 
Entwurf Regelungen für den digitalen und grenzüberschreitenden Unterricht und 
die Lehre sowie für die Erhaltung des Kulturerbes (§§ 60e, 60f UrhG-E).

­   Im Interesse der Nutzerinnen und Nutzer ist die Nutzung urheberrechtlich 
geschützter Werke zu den Zwecken der Karikatur, der Parodie und des Pastiches 
erlaubt (§ 51a UrhG-E). Der Entwurf reagiert damit auch auf das Urteil des 
Europäischen Gerichtshofs im Verfahren "Metall auf Metall", das Sampling zum 
Thema hatte.

­   Künftig können Verwertungsgesellschaften kollektive Lizenzen mit 
erweiterter Wirkung vergeben. Dies ist ein neues Element im deutschen 
Urheberrecht (Extended Collective Licences, ECL, siehe § 51 VGG-E). Die 
Sondervorschriften für die Online-Nutzung von vergriffenen Werken, insbesondere 
von nicht mehr erhältlichen Büchern, werden reformiert (§ 51b VGG-E).

­   Auch die Verlegerbeteiligung wird neu geordnet: Verleger werden künftig 
wieder an der Vergütung für gesetzlich erlaubte Nutzungen (z. B. Privatkopie) 
beteiligt (§ 63a UrhG-E, §§ 27 bis 27b VGG-E). Dies gewährleistet insbesondere 
den Fortbestand der VG Wort als gemeinsamer Verwertungsgesellschaft von Autoren 
und Verlegern.

­   Vervielfältigungen eines gemeinfreien visuellen Werks, z. B. Fotos alter 
Gemälde, genießen künftig keinen Leistungsschutz mehr. Dadurch verbessern wir 
den Zugang zum Kulturerbe (§ 68 UrhG-E).

­   Neue Bestimmungen regeln die Online-Verbreitung von Fernseh- und 
Radioprogrammen, z. B. per Livestream und über Mediatheken (§§ 20b bis 20d, 87 
UrhG-E).


Mit freundlichen Grüßen
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Pressereferat
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[Pressemeldungen] NABU: So fühlt sich der Vogel des Jahres im Garten wohl

2021-03-26 Diskussionsfäden Presse

NABU-PRESSEMITTEILUNG | NR 33/21 | 26. März 2021

Umwelt/Vögel
NABU: So fühlt sich der Vogel des Jahres im Garten wohl
Das frischgekürte Rotkehlchen mag es wild und giftfrei / Jeder Garten
hat seinen eigenen Jahresvogel

 
Berlin – Klein, rund und knopfäugig: Das Rotkehlchen ist der Vogel des
Jahres. Weil der zutrauliche Vogel in unseren Gärten lebt, kann gerade
jetzt zum Start der Gartensaison jeder etwas für den gefiederten
Sympathieträger tun. Der Bestand des mit 3,4 bis 4,3 Millionen
Brutpaaren achthäufigsten Vogels in Deutschland ist derzeit nicht
gefährdet. Damit das so bleibt, müssen Gärten, Parks und Wälder
möglichst naturnah gestaltet werden.


„Erithacus rubecula, so der lateinische Name, ist bundesweit
verbreitet. Er kommt praktisch in jedem Garten vor“, sagt
NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller, „Diese Art ist sehr territorial.
Das heißt, ein Vogel besetzt mit seinem Partner ein bestimmtes Gebiet
und verteidigt es gegen Artgenossen. Man sieht also immer dieselben
Vögel - jeder hat seinen ganz ,persönlichen‘ Vogel des Jahres im
Garten.“ Häufig könne man erleben, dass ein Rotkehlchen beim Umgraben
neugierig zuschaue und ganz nah herankomme. Miller: „Der Vogel weiß,
dass wir bei der Gartenarbeit Leckerbissen für ihn freilegen. Diese
Verhaltensweise dürfte zur Beliebtheit und zum Sieg des Rotkehlchens bei
der ersten öffentlichen Wahl zum Vogel des Jahres wesentlich beigetragen
haben.“ Die meisten Vogelarten singen nur zur Brutzeit – das Rotkehlchen
aber auch im Winter, um ein Winter-Territorium zu verteidigen. Dann
singen sogar die Weibchen. Dabei starten die Sänger schon besonders
früh: 50 Minuten vor Sonnenaufgang. Damit ist es einer der frühesten
Vögel. Miller: „Möglich machen das seine großen schwarzen Augen, mit
denen es im Halbdunkel gut sehen kann.“



Damit der Jahresvogel sich wohlfühlt, können Gartenbesitzende einiges
tun. Die wichtigsten Tipps sind:
  Mut zur Unordnung! Wilde Ecken mit dichten Sträuchern sind für
Erithacus rubecula ein Paradies. Hier findet es Schutz und unter am
Boden liegenden Laub seine Nahrung. Es sucht nach Würmern, Schnecken,
Spinnen und Insekten. In der kalten Jahreszeit mag es auch Beeren von
heimischen Gehölzen, wie Vogelbeere und Weißdorn.

  Kein Gift im Garten! Pestizide töten seine Nahrung. Ist nichts zu
fressen da, macht es den Abflug.

  Keine versiegelten Flächen! Das Rotkehlchen braucht offene Böden.
Ganz schlecht sind Schottergärten und Kunstrasen. Dort kann der
Jahresvogel nicht leben, weil er kein Futter und keine Brutmöglichkeit
findet.

  Befristeter Lockdown für Hauskatzen! Zur Brutzeit – insbesondere Ende
April bis Ende Juni, wenn die Jungen flügge werden – Katzen am frühen
Morgen und Vormittag nicht aus dem Haus lassen. Rotkehlchen brüten in
offenen Nestern im Gebüsch und sind darum leichte Beute. Selbst die
bloße Anwesenheit von Katzen kann Eltern davon abhalten, ihre Jungen
zu füttern.

 
Der Jahresvogel ist aber nicht nur in Gärten und Parks zuhause. „Zwei
Drittel aller Rotkehlchen leben im Wald. Darum erfordert diese Art eine
naturnahe Waldbewirtschaftung“, so Miller. „Strukturreiche Wälder mit
einer Strauchschicht und viel Totholz am Boden sind ideal.“
 
Das Rotkehlchen ist der erste öffentlich gewählte Vogel des Jahres. Es
hat mit 59.267 Stimmen (17,4 Prozent) vor Rauchschwalbe und Kiebitz das
Rennen um den Titel unter den verbliebenen zehn Stichwahlkandidaten
gemacht. Insgesamt über 455.000 Menschen beteiligten sich an der Wahl.
Das Rotkehlchen trägt nun zum zweiten Mal nach 1992 den Titel.





Kostenfreie Pressebilder:
www.NABU.de/pressebilder_rotkehlchen


O-Töne von NABU-Leiter Vogelschutz Lars Lachmann zum Rotkehlchen:
https://seafile.nabu.de/f/42d1d66b11/?raw=1 


Artenporträt Rotkehlchen:
https://www.nabu.de/tiere-und-pflanzen/voegel/portraets/rotkehlchen/


Mit mehr als 820.000 Mitgliedern und Fördernden ist der 1899 gegründete
NABU der älteste und mitgliederstärkste Umweltverband Deutschlands. Der
NABU engagiert sich für den Erhalt der Lebensraum- und Artenvielfalt,
den Klimaschutz sowie die Nachhaltigkeit der Land-, Wald- und
Wasserwirtschaft. Zu den zentralen NABU-Anliegen gehören auch die
Vermittlung von Naturerlebnissen und die Förderung naturkundlicher
Kenntnisse. Mehr Infos: www.nabu.de/wir-ueber-uns 


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Mobil +49 (0)172-9108275, E-Mail: lars.lachm...@nabu.de





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[Pressemeldungen] NABU begrüßt neue Aufgaben der Wasserstraßenverwaltung im Sinne des "Blauen Bandes"

2021-03-26 Diskussionsfäden Presse

NABU-PRESSEMITTEILUNG | NR 32/21 | 26. März 2021

Umwelt/Gewässerschutz/Recht
NABU begrüßt neue Aufgaben der Wasserstraßenverwaltung im Sinne des
„Blauen Bandes“
Miller: Wer Ufer befestigt hat, darf sie nun auch wieder befreien

 
Berlin ᆳ– Der Bundestag hat am Donnerstagabend die Anpassung des
Bundeswasserstraßengesetzes beschlossen. Der NABU begrüßt die Novelle,
mit der Renaturierungsmaßnahmen an großen Flüssen durch die
Wasserstraßenverwaltung (WSV) des Bundes ermöglicht werden.
 
“Seit Jahren setzen wir uns für mehr Natur an Bundeswasserstraßen ein.
Bisher konnten die Wasserstraßenämter aber zu wenig tun, die Novelle
macht nun endlich den Weg frei dafür“, erläutert
NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller. Es sei längst überfällig,
dass die für die verkehrliche Unterhaltung zuständigen Behörden auch
Maßnahmen im Sinne des Natur- und Gewässerschutzes durchführen
können. „Wer Flussufer befestigt hat ist nun endlich auch berechtigt,
sie wieder zu befreien“, fasst Miller die Bedeutung des Gesetzes
zusammen.
 
Bisher konnten die Wasserstraßenämter nur für die Verbesserung der
Schifffahrt Baumaßnahmen umsetzen. Mit der Gesetzesanpassung darf die
WSV künftig auch umfangreiche Maßnahmen zur Verbesserung des
ökologischen Zustands in Angriff nehmen. Dazu gehören zum Beispiel
die großflächige Umgestaltung von Uferbereichen, die Entwicklung von
Flussinseln und –bänken, der ökologischer Umbau von Buhnen und
Leitwerken oder die Anbindung größerer Auengewässer und Nebenarme.

Der NABU hatte bereits 2015 mit einem Rechtsgutachten aufgezeigt, wie
ein Schlussstrich unter die jahrelange Diskussion zwischen Bund und
Ländern über die Zuständigkeit an den Bundeswasserstraßen gezogen
werden kann. Es ist deshalb umso erfreulicher, dass dieses wichtige
Vorhaben kurz vor Ende der Legislatur noch abgeschlossen werden konnte.

 
Die Anpassung ist auch für die Umsetzung des Bundesprogramms Blaues
Band (BBD) essentiell. Mit dem Programm soll ein Biotopverbund entlang
der großen Flüsse des Bundeswasserstraßennetzes entwickelt werden. Das
Programm ist eine gemeinsame Initiative des Bundesumweltministeriums
(BMU) und des Bundesverkehrsministeriums (BMVI).Die Arbeitsteilung sieht
vor, dass die WSV im Zuständigkeitsbereich des Verkehrsministeriums
Maßnahmen an Fluss und Ufer umsetzt. Das BMU hingegen unterstützt
über das Auenförderprogramm Projekte Dritter, z.B. von Kommunen oder
Umweltverbänden in der Aue.
 
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NABU der mitgliederstärkste Umweltverband Deutschlands. Der NABU
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[Pressemeldungen] Inquiry

2021-03-25 Diskussionsfäden Emily
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[Pressemeldungen] Zitat von BM'in Lambrecht anlässlich der 1. Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung der Warenkauf-Richtlinie sowie des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie "Digitale Inhalt

2021-03-25 Diskussionsfäden Presse
leistungsrechte 
unberührt lässt und die Inanspruchnahme dieser gesetzlichen Rechte 
unentgeltlich ist.

2. Richtlinie "Digitale Inhalte"
Der Entwurf zur Umsetzung der Richtlinie "Digitale Inhalte" gibt 
Verbraucherinnen und Verbrauchern umfassende Gewährleistungsrechte für digitale 
Inhalte (z. B. Musik- und Videodateien, E-Books, Apps, Spiele und sonstige 
Software) und digitale Dienstleistungen (z. B. soziale Netzwerke, 
Cloud-Anwendungen und Cloud-Speicherdienste). Die Regelungen gelten auch für 
körperliche Datenträger, auf denen digitale Inhalte gespeichert sind (z. B. 
Musik-CDs, DVDs, etc.).

Zur Umsetzung der Richtlinie „Digitale Inhalte“ sieht der Entwurf insbesondere 
folgende Änderungen des geltenden Rechts vor:
• Verbraucherinnen und Verbraucher erhalten unabhängig von der Vertragsart 
Gewährleistungsrechte, wie sie das deutsche Recht bislang nur bei Kauf-, Werk- 
oder Mietverträgen kennt, beispielsweise das Recht zur Nacherfüllung, zur 
Minderung des Preises und zur Vertragsbeendigung.
• Verbraucherinnen und Verbrauchern stehen ferner künftig auch bei solchen 
Verträgen entsprechende Gewährleistungsrechte zu, bei denen die 
Verbraucherinnen und Verbraucher anstelle der Zahlung eines Preises 
personenbezogene Daten bereitstellen oder sich hierzu verpflichten („Bezahlen 
mit Daten“). Dies betrifft etwa die Nutzung von sozialen Netzwerken.
• Durch den Entwurf wird den Anbietern von digitalen Produkten auch eine 
Updateverpflichtung auferlegt. Haben Verbraucherinnen und Verbraucher ein 
digitales Produkt erworben, schuldet der Unternehmer auch die Bereitstellung 
von funktionserhaltenden Updates und Sicherheitsupdates. Bei fortlaufenden 
Vertragsbeziehungen gilt diese Verpflichtung über die gesamte Vertragsdauer; 
bei einmalig zu erfüllenden Verträgen wie Kaufverträgen gilt sie für einen 
Zeitraum, den die Verbraucherinnen und Verbraucher vernünftigerweise erwarten 
können.

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Mit freundlichen Grüßen
Ihr

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[Pressemeldungen] Zitat BMn Christine Lambrecht zum Beschluss des Gesetzes zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder durch den Deutschen Bundestag

2021-03-25 Diskussionsfäden Presse
Sehr geehrte Damen und Herren,

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht erklärt zum Beschluss des Gesetzes 
zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder durch den Deutschen Bundestag:


"Wir haben heute ein sehr umfassendes Gesetzespaket beschlossen, um Kinder vor 
entsetzlicher sexualisierter Gewalt zu schützen. Wir bekämpfen diese 
Gräueltaten mit aller Kraft.



Täter fürchten nichts mehr als entdeckt zu werden. Den Verfolgungsdruck erhöhen 
wir deshalb massiv. Das schreckliche Unrecht dieser Taten kommt nun auch in 
sämtlichen gesetzlichen Strafrahmen zum Ausdruck. Künftig ist Kindesmissbrauch 
ohne Wenn und Aber ein Verbrechen. Gleiches gilt für die abscheulichen Bilder 
und Videos, mit denen diese Taten zu Geld gemacht werden. Wer mit der 
Grausamkeit gegen Kinder Geschäfte macht, kann künftig mit bis zu 15 Jahren 
Haft bestraft werden.



Wir brauchen höchste Wachsamkeit und Sensibilität für Kinder, die gefährdet 
sind oder Opfer sexuellen Kindesmissbrauchs wurden. Um sicherzustellen, dass 
Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte ihren 
verantwortungsvollen Aufgaben gerecht werden können, legen wir konkrete 
Qualifikationsanforderungen in der Familien- und Jugendgerichtsbarkeit fest."

Mehr Informationen zu den Inhalten des vom Deutschen Bundestag beschlossenen 
Gesetzes finden Sie hier:
https://www.bmjv.de/SharedDocs/Artikel/DE/2021/032521_GE_sexualisierte_Gewalt.html


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[Pressemeldungen] ®Zresetuj hasło_3/25/2021

2021-03-25 Diskussionsfäden lists.wikimedia.org



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[Pressemeldungen] NABU zu Auenzustandsbericht: Immenser Handlungsbedarf an Deutschlands Flüssen geboten

2021-03-25 Diskussionsfäden Presse





NABU-PRESSEMITTEILUNG | NR 31/21 | 25. März 2021





Umwelt/Naturschutz/Flüsse


NABU zu Auenzustandsbericht: Immenser Handlungsbedarf an Deutschlands
Flüssen geboten 


Miller: Potenziale der Auen für Naturschutz, Klimaschutz und
Klimaanpassung müssen stärker genutzt werden – wir brauchen eine
Renaturierungs-Agenda







Berlin ᆳ– Bundesumweltministerium und Bundesamt für Naturschutz haben
heute den neuen Auenzustandsbericht vorgelegt. Dieser attestiert
Deutschland in der letzten Dekade nur sehr geringe Fortschritte beim
Auenschutz: Weiterhin sind rund zwei Drittel der Auenfläche nicht mehr
an die Gewässer angeschlossen. Vom verbliebenen Drittel weisen mehr als
50 Prozent einen stark oder sehr stark veränderten Charakter auf. Der
NABU nimmt den Bericht zum Anlass, um für Renaturierungen im großen Stil
zu werben. 


„Aus dem Bericht lassen sich zwei Schlussfolgerungen ziehen. Erstens:
Der Handlungsbedarf ist immens, nicht zuletzt deshalb, weil intakte Auen
als Kohlenstoffsenken einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leisten
und als Überflutungsflächen eine wichtige Hilfe zur Milderung der Folgen
der Klimakrise sind. Die zweite Schlussfolgerung ist eine
hoffnungsvolle: Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg. Das zeigen wir zum
Beispiel an der Unteren Havel, in Deutschlands größtem
Flussrenaturierungsprojekt. Es darf aber nicht bei einzelnen
Leuchtturmprojekten bleiben, wir brauchen eine Renaturierungs-Agenda“,
stellt NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller fest. „Es muss nun darum
gehen, die Weichen für die Umsetzung großflächiger
Renaturierungsvorhaben zu stellen.“


„Zum Ende des Jahres erwarten wir eine Renaturierungsgesetzgebung der
EU, hier sollte Deutschland vorbereitet sein“, so Miller weiter. Das
Auenförderprogramm für das „Blaue Band“ laufe gerade gut an, dabei
allein dürfe es aber nicht bleiben. Deshalb fordert der NABU von der
zukünftigen Bundesregierung die Einrichtung eines Renaturierungsfonds
in Höhe von 500 Mio. Euro jährlich, um Projekte zur Wiederherstellung
von Artenvielfalt und Ökosystemen zu fördern – neben Flussauen z.B. auch
Moore, Wälder und Wildnisgebiete.


„Eine neue Bundesregierung kann für den Auenschutz aber noch viel mehr
tun als nur die notwendige Finanzierung bereit zu stellen. Wir schlagen
deshalb vor, einen Bundesraumordnungsplan "Gewässerkorridore"
aufzustellen. So können Grundsätze für die Gewässerentwicklung auf
Bundesebene planerisch festgelegt werden", erläutert
NABU-Biodiversitäts-Experte Till Hopf eine weitere Wahlforderung des
NABU. Außerdem müsse zukünftig auf eine Privatisierung von Bundesflächen
verzichtet werden, um diese unter anderem für den Gewässer- und
Auenschutz zur Verfügung zu stellen. So könne der nationale
Biotopverbund gestärkt werden.


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NABU der mitgliederstärkste Umweltverband Deutschlands. Der NABU
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[Pressemeldungen] FW: [SZ/piqd] Forscherin: Auch Laborfleisch braucht sehr viel Energie aus Soja und Getreide

2021-03-25 Diskussionsfäden Greenhouse Infopool Mika Latuschek

-Original Message-
Feed: piqd - Klima und Wandel
Posted on: Tuesday, March 23, 2021 10:46 AM
Author: Ralph Diermann
Subject: Klimaschutz: Warum Fleisch aus dem Labor eher keine Lösung ist

Viele Menschen verstehen Fleisch immer noch als eine Art Grundnahrungsmittel, 
wie eine Statistik des bundesweit tätigen Kantinenbetreibers Apetito zeigt: Die 
Currywurst ist, schon seit Jahrzehnten, das meistverkaufte Gericht des 
Unternehmens; auf den Plätzen zwei und vier folgen Spaghetti Bolognese und 
Schnitzel. Der Fleischkonsum ist in Deutschland in den vergangenen Jahren nur 
minimal zurückgegangen - obwohl sich doch mittlerweile herumgesprochen haben 
sollte, dass die Aufzucht von Tieren enorm zur Erderwärmung beiträgt. Knapp 15 
Prozent der globalen Treibhausgas-Emissionen stammen laut der 
UN-Landwirtschaftsorganisation FAO aus der Viehhaltung.

Kunstfleisch aus Soja, Erbsenprotein oder Weizenkleber ist da nur begrenzt eine 
Alternative. Sicher für Burger Patties oder Chicken Nuggets - ein leckerer 
Burgunderbraten oder ein Rib-Eye-Steak allerdings lässt sich aus pflanzlichen 
Ausgangsstoffen nicht zaubern. Daher ruhen die Hoffnungen vieler klimabewusster 
Karnivoren auf Fleisch, das im Labor gezüchtet wird. Eine Reihe von 
Forschungsinstituten und Start-ups arbeitet daran.

Wie weit sind sie? Und: Ist das Laborfleisch wirklich die Lösung? Diesen und 
weiteren Fragen ist jetzt Judith Blage in einem langen Stück [1] für das 
Wissenschafts-Ressort der Süddeutschen Zeitung nachgegangen. Wann es den 
Tafelspitz aus der Petrischale zu kaufen geben wird, ist noch völlig unklar. 
Denn die Massenproduktion von Laborfleisch ist kompliziert - und alles andere 
als unproblematisch, wie die Autorin sehr anschaulich beschreibt. Da ist zum 
Beispiel die Nährlösung, in der das Gewebe heranwächst: Bislang wird dafür 
Kälberserum verwendet, das aus dem Blut ungeborener Kälber gewonnen wird (wobei 
Forscher daran arbeiten, alternativ pflanzliche Stoffe dafür zu verwenden). 
Zudem ist sehr viel Energie notwendig, um Kunstfleisch zu produzieren.

Ob Fleisch aus dem Labor aus Klimasicht überlegen ist, lässt sich nicht 
eindeutig sagen - Studien kommen zu unterschiedlichen Ergebnissen. Die 
Welternährung lässt sich auf diesem Wege aber ohnehin nicht sichern, da in den 
Nährlösungen sehr viele Kalorien aus Soja und Getreide stecken. Silvia Woll [2] 
vom Karlsruher Institut für Technologie: 

  --Es muss also immer mehr Energie in Fleisch hineingesteckt werden als wir 
herausbekommen - ob nun aus dem Reaktor oder dem lebenden Tier.--

Sollten wir also alle zu Veganern werden? Eine Welt ganz ohne Tierhaltung ist 
auch keine Lösung, betont Judith Blage. Denn in vielen Regionen der Welt 
sichert Vieh die Ernährung - auf zwei Dritteln der weltweit für die 
Landwirtschaft genutzten Fläche ist gar kein Ackerbau möglich. Die Autorin 
schreibt:

  --Hier kann nur das Gras genutzt werden, das Menschen nicht verdauen können, 
Ziegen und Kühe aber schon. Deren Milch und Fleisch ernährt Menschen, wo sonst 
nichts wächst.-- 

[link]
https://www.piqd.de/klimawandel/klimaschutz-warum-fleisch-aus-dem-labor-eher-keine-losung-ist
 

--

[1] https://sz.de/1.5240830 (€)
[2] https://www.itas.kit.edu/kollegium_woll_silvia.php


° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° 

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[Pressemeldungen] [pte] Globale Studie: Abholzung und monokulturelle Aufforstung fördern Zoonosen wie Covid-19

2021-03-24 Diskussionsfäden Greenhouse Infopool Mika Latuschek
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http://www.pressetext.com/news/20210324014

Eingriffe in Natur fördern Infektionskrankheiten

Entwaldung, Wiederaufforstung und Palmplantagen laut internationaler 
Untersuchung schädlich 

Von Moritz Bergmann

Paris (pte/24.03.2021/10:30) Entwaldung, bestimmte Arten von Wiederaufforstung 
und kommerzielle Palmplantagen hängen mit zunehmenden Ausbrüchen von 
Infektionskrankheiten zusammen. Zu dem Ergebnis kommt eine Studie unter der 
Leitung des Centre National de la Recherche Scientifique und der Kasetsart 
University [1]. Details wurden in "Frontiers in Venerinary Science" publiziert 
[2].

Verlust der Artenvielfalt 

Die Studie bietet den ersten globalen Überblick, wie Veränderungen in der 
Waldbedeckung möglicherweise zu vektorübertragenen Erkrankungen - wie sie von 
Moskitos und Zecken übertragen werden - sowie zu zoonotischen Krankheiten wie 
Covid-19, die von einer Tierart auf die Menschen übertragen wurden, beitragen.

Laut Forschungsleiter Serge Morand sind die genauen ökologischen Mechanismen 
derzeit unbekannt. "Wir nehmen jedoch an, dass Plantagen wie für Ölpalmen auf 
Kosten der natürlich bewaldeten Gebiete entstehen. Die Wiederaufforstung 
ihrerseits besteht hauptsächlich aus monospezifischen Wäldern, die auf Kosten 
von Grasland entstehen." Beide Arten der Landnutzung seien durch den Verlust 
der Biodiversität charakterisiert. Diese vereinfachten Lebensräume würden 
Tierreservoire und Überträger von Krankheiten begünstigen.

Daten von 1990 bis 2016 

Entwaldung wird allgemein als eine negative Auswirkung auf die Artenvielfalt, 
das Klima und die menschliche Gesundheit angesehen. In Brasilien wurde die 
Abholzung bereits mit Malariaepidemien in Verbindung gebracht. Die weltweiten 
Folgen der Entwaldung und der Veränderungen der Waldbedeckung wurden bisher 
nicht im Detail erforscht. Für die aktuelle Studie haben sich die Forscher auf 
globale Veränderungen der Waldbedeckung für den Zeitraum 1990 bis 2016 
konzentriert.

In einem nächsten Schritt verglichen sie die lokale Bevölkerungsdichte und die 
Zahl der Ausbrüche vektorübertragener und zoonotischer Erkrankungen. Zusätzlich 
wurden Wiederaufforstung und Aufforstung untersucht. Dazu gehörten die 
Umwandlung von natürlichem Grasland und die Aufgabe von landwirtschaftlichen 
Nutzflächen. Mehrere frühere Studien waren zu dem Schluss gekommen, dass 
Aufforstung und Palmölplantagen wahrscheinlich bei der weiteren Ausbreitung von 
Krankheitsvektoren eine Rolle spielen.

Malaria und Ebola nehmen zu 

Frühere Hypothesen bestätigen, dass Wiederaufforstung und Aufforstung in einem 
signifikanten Zusammenhang mit dem Ausbruch von Krankheiten stehen. Die 
Forscher konnten in tropischen Ländern wie Brasilien, Peru, Bolivien, der 
Demokratischen Republik Kongo, Kamerun, Indonesien, Myanmar und Malaysia einen 
engen Zusammenhang zwischen Entwaldung und Epidemien wie Malaria und Ebola 
nachweisen. Im Gegensatz dazu zeigten sich in gemäßigten Regionen wie den USA, 
China und Europa eindeutige Zusammenhänge zwischen der Aufforstung und 
vektorübertragenen Erkrankungen wie der Borreliose.

Dieser Ansatz unterschied nicht zwischen verschiedenen Arten der 
Wiederaufforstung. Es konnte jedoch in Ländern mit wachsenden Palmölplantagen 
ein deutlicher Anstieg bei den Ausbrüchen von Krankheiten beobachtet werden. 
Das war vor allem in Regionen von China und Thailand besonders bemerkenswert, 
also in Ländern mit relativ geringer Entwaldung. Diese Regionen schienen bei 
von Moskitos übertragenen Krankheiten wie Denguefieber, das Zika-Virus und 
Gelbfieber besonders anfällig zu sein.

--

[1] https://saechsische.de/-5407154.html
[2] https://doi.org/10.3389/fvets.2021.661063


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[Pressemeldungen] Zitat BM Christine Lambrecht zu dem heute Abend erzielten Kompromiss im Vermittlungsausschuss zum Gesetzentwurf zur Anpassung der Regelungen über die Bestandsdatenauskunft

2021-03-24 Diskussionsfäden Presse
Sehr geehrte Damen und Herren,

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht erklärt zu dem heute Abend erzielten 
Kompromiss im Vermittlungsausschuss zum Gesetzentwurf zur Anpassung der 
Regelungen über die Bestandsdatenauskunft:


"Ich freue mich, dass der Vermittlungsausschuss heute einen guten und 
tragfähigen Kompromiss gefunden hat, der effektive Strafverfolgung und einen 
noch deutlicheren Grundrechtsschutz miteinander verbindet. Für die 
Kompromissbereitschaft bin ich sehr dankbar. Die Voraussetzungen für 
Datenabfragen durch die Ermittlungs- und Sicherheitsbehörden haben wir weiter 
konkretisiert. Wir haben ein sorgfältig ausdifferenziertes System für 
Bestandsdaten und sensiblere Nutzungsdaten vereinbart.



Wenn Bundestag und Bundesrat dem Kompromiss am Freitag zustimmen, ist endlich 
der Weg frei für das dringend erforderliche Gesetzespaket gegen 
Rechtsextremismus und Hasskriminalität. Dieses Gesetzespaket haben wir schon 
vor einem Dreivierteljahr beschlossen. Wir müssen die immer neuen Wellen des 
Hasses stoppen. Menschenverachtung ist im Netz allgegenwärtig - und in der 
Pandemie oft noch aggressiver als zuvor. Wer sich politisch äußert, 
wissenschaftlich forscht, medial berichtet, wird immer häufiger Ziel von 
Attacken und Einschüchterungsversuchen. Das ist eine ernste Bedrohung unserer 
Demokratie.



Mord- oder Vergewaltigungsdrohungen sind keine Meinungsäußerungen, sondern 
Straftaten, die konsequent verfolgt werden müssen. Die Meldepflicht bei 
schweren Hassdelikten an das Bundeskriminalamt ist entscheidend. Damit werden 
endlich schnelle und konsequente Ermittlungen gegen Hetzer möglich, bevor aus 
ihren Worten Taten werden. Mit zahlreichen Strafverschärfungen erhöhen wir 
zudem die Abschreckung und den Ermittlungsdruck."

_

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Pressestelle

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
Pressereferat
Mohrenstraße 37
10117 Berlin

Telefon: 030 18 580 9090
Fax:030 18 580 9046

E-Mail: pre...@bmjv.bund.de<mailto:pre...@bmjv.bund.de>
Internet: www.bmjv.de<http://www.bmjv.de/>

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[Pressemeldungen] +++ ENTFÄLLT +++ Pressestatement nach dem Bundeskabinett zu den Gesetzentwürfen zur effektiveren Bekämpfung von Stalking und zur Änderung des Anti-Doping-Gesetzes

2021-03-24 Diskussionsfäden Presse
+++ Pressestatement entfällt +++

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
leider muss das Statement von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht zu den 
heute von der Bundesregierung beschlossenen Gesetzentwürfen zur effektiveren 
Bekämpfung von Stalking und zur Änderung des Anti-Doping-Gesetzesmuss aus 
dringenden Termingründen entfallen. Wir bitten um Ihr Verständnis und 
beantworten Ihre Fragen zu den Gesetzentwürfen jederzeit gern.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Pressestelle

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
Pressereferat
Mohrenstraße 37
10117 Berlin

Telefon: 030 18 580 9090
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[Pressemeldungen] Simel

2021-03-24 Diskussionsfäden ebertuhev62

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[Pressemeldungen] NABU: Zukunftskommission in Entscheidungsprozess bei Agrarministerkonferenz einbeziehen

2021-03-24 Diskussionsfäden Presse

NABU-PRESSSTATEMENT | 24. MÄRZ 2021

Gemeinsame Agrarpolitik/Nationale Strategieplanung
Agrarministerkonferenz: Zukunftskommission in Entscheidungsprozess
einbeziehen
Krüger: Erfahrungen und Erkenntnisse der Kommission können dabei
helfen,  Einigung bei der Ausgestaltung der EU-Agrarpolitik zu finden 

 
Berlin – Nach der gescheiterten Sonder-Agrarministerkonferenz kommen am
Donnerstag und Freitag erneut die Landwirtschaftsministerinnen und
-minister von Bund und Länder zusammen, um über die Zukunft der
Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) in Deutschland zu verhandeln. Konkret
geht es darum, wie die milliardenschweren EU-Fördergelder bis 2027 für
die Landwirtschaft ausgegeben werden sollen. Nachdem es bei der letzten
Zusammenkunft zu keiner Einigung kam, fordert der NABU alle Beteiligten
dazu auf, die Konsense der Zukunftskommission Landwirtschaft bei der
Ausgestaltung der EU-Agrarpolitik in Deutschland einzubeziehen.
 
NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger: „Während die
Landwirtschaftsministerinnen und -minister der Länder um eine Lösung zur
nationalen Ausgestaltung der EU-Agrarpolitik ringen, versucht das
Bundeslandwirtschaftsministerium mit völlig unzureichenden Vorschlägen
den Weg für Landwirtschaft und Umwelt für das kommende Jahrzehnt im
Alleingang vorzugeben. Die Agrarministerinnen und -minister müssen nun
aufeinander zugehen und Lösungen finden, die Natur und Klima schützen
und den Landwirtinnen und Landwirten eine klare Zukunftsperspektive
bietet. Die Beratungen in der Zukunftskommission können in diesem
Prozess eine Schlüsselfunktion einnehmen: Sie haben sich zum Ziel
gesetzt, die Gräben der Vergangenheit hinter sich zu lassen und
gemeinsame Antworten auf die drängenden Fragen zur Zukunft der
Landwirtschaft zu finden. Wichtige Akteure aus Umwelt, Landwirtschaft
und Wissenschaft arbeiten hier an Konsensen, beispielsweise die
Honorierung für Umwelt- und Tierschutzleistungen oder der Umbau des
aktuellen Systems der pauschalen Flächenprämien. Damit die
Agrarministerkonferenz von diesen Erkenntnissen und Erfahrungen
profitieren kann, sollte die Diskussionen aus der Zukunftskommission
aktiv in die Entscheidungsprozesse einbezogen werden. Ein weiteres
Scheitern der Verhandlungen würde ein falsches Signal für Natur- und
Klimaschutz und die Zukunft der landwirtschaftlichen Betriebe in
Deutschland senden.“
 
Eine kürzlich veröffentliche Studie des Instituts für Agrarökologie und
Biodiversität (IFAB) im Auftrag des NABU zeigt auf, wie eine
zielführende Ausgestaltung der GAP in Deutschland aussehen könnte.
Sie stellt konkrete Maßnahmen dar, die die zerstörte Artenvielfalt
wiederherstellen und den Landwirtinnen und Landwirten Planbarkeit und
Perspektive bieten. Das aktuelle Gesetzespaket zur GAP von
Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner ist laut Studie hingegen
nicht mit den Zielen des Europäischen Green Deals vereinbar. In seiner
bisherigen Form droht der Entwurf somit von der EU-Kommission abgelehnt
zu werden.
 
Weitere Informationen:


NABU-Studie: GAP 2023-2027
( tel:20232027)  und die Biodiversitätsziele des Green Deal

www.nabu.de/downloads/210316_NABU-BV_GAP2021-Studie-ifab.pdf


 NABU-Forderungen an den Nationalen GAP-Strategieplan
http://www.nabu.de/downloads/210316_NABU_Forderungen_NSP.pdf




Mehr Infos & Pressefotos
www.NABU.de/presse


Für Rückfragen:
Sebastian Strumann, Referent für Kampagnenkoordination Landnutzung,
Tel.: +49 (0) 174 921 0582, E-Mail: sebastian.strum...@nabu.de
 
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NABU-Pressestelle
Roland Panter | Julian Bethke | Britta Hennigs | Katrin Jetzlsperger |
Silvia Teich 


Tel. +49 (0)30.28 49 84 -1510
( tel:+490302849841510)  | -1538 | -1722 | -1534 | -1588 
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[Pressemeldungen] A Prior App to Manage your Field or Business Executives and Other Activities

2021-03-24 Diskussionsfäden Sharon Joseph
 

 

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Sharon Joseph

Business Development Manager

Contact : +91 90666 34800

If you do not wish to receive future emails from us, please reply as "Leave
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[Pressemeldungen] NABU: Absage der Munitions-Sprengung im Fehmarnbelt gute Entscheidung

2021-03-23 Diskussionsfäden Presse

NABU-PRESSESTATEMENT | 23. März 2021

Umwelt/ Meere 
NABU: Absage der Munitions-Sprengungen im Fehmarnbelt gute
Entscheidung
Krüger: Zeit für ein umweltschonendes Bergungskonzept für
Kriegsaltlasten

 
Berlin – Die für heute geplante Sprengung auf der dänischen Trasse des
geplanten Fehmarnbelttunnels findet nicht statt. Ursprünglich sollten so
Wasserbomben und weitere Munitionsaltlasten entsorgt werden. Das dafür
zuständige dänische Verkehrsministerium sagte das Vorhaben nach
Informationen des Bundesumweltministeriums ab. NABU-Präsident
Jörg-Andreas Krüger kommentiert: 
 
„Das ist eine gute Entscheidung im Sinne des Meeresnaturschutzes und
für den vom Aussterben bedrohten Schweinswal. Wir danken dem
Bundesumweltministerium für seinen Einsatz. Jetzt gilt es, am Beispiel
des Fehmarnbelt ein Konzept zu erarbeiten, um Kriegsaltlasten im Meer
sprengungsfrei zu bergen. Für den Fall unvermeidbarer Sprengungen muss
der Einsatz technischer Schallschutzmaßnahmen verbindlich sein. Es ist
Zeit für ein einheitliches umweltschonendes Vorgehen beim Umgang mit dem
gefährlichen Erbe der Weltkriege.“  
 
Allein in der deutschen Nord- und Ostsee liegen bis zu zwei Millionen
Tonnen Munitionsaltlasten. Wie gefährlich derartige
Unterwassersprengungen sind, zeigte sich im Sommer 2019 als nach
Minensprengungen eines NATO-Verbandes zahlreiche Schweinswale im
Naturschutzgebiet Fehmarnbelt getötet wurden.
Im Rechtsstreit mit dem NABU hatte sich Femern A/S als Vorhabenträger
des Fehmarnbelttunnes zwar dazu verpflichtet, Unterwassersprengungen nur
unter Einsatz eines sogenannten Blasenschleiers durchzuführen. Das
Unternehmen sah sich dazu allerdings nur auf deutscher Seite des
Fehmarnbelt verpflichtet. Die jetzt vollzogene Kehrtwende sollte nach
Ansicht des NABU Anfang für gute Lösungen sein. 


Mehr Informationen: 
https://www.nabu.de/news/2021/03/29665.html


Weitere Infos & Pressefotos
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Für Rückfragen:
Dr. Kim Detloff, NABU-Leiter Meeresschutz, 
Mobil +49 (0)152.09202205, E-Mail: kim.detl...@nabu.de


 


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[Pressemeldungen] pressemeldungen@lists.wikimedia.org, diese Informationen zu Ihrem Paket sind falsch.

2021-03-23 Diskussionsfäden Sofia
Teleservice+ ®

.. Ihre Meinung ist uns wichtig!

Hallo pressemeldungen@lists.wikimedia.org,

Sie haben uns noch immer nicht mitgeteilt, an welche Adresse wir
das Telefon schicken sollen, das Sie bei unserem Wettbewerb am
12. März 2021 gewonnen haben.

Da das Interesse sehr groß ist, werden wir leider in zwei Tagen
einen neuen Gewinner ermitteln müssen.

Wenn Sie Ihre Prämie behalten möchten, müssen Sie eine korrekte
Lieferadresse für den Versand Ihres Telefons angeben.

Sie können die Lieferadresse hier auswählen ( 
https://nicolas.mashakai.com/ga/click/2-50873109-3401-34054-66960-61800-e47765b36a-807286f248
 )

Mit freundlichen Grüßen,

Sofia, Telekom

Abbestellen von dieser Mailingliste ( 
https://nicolas.mashakai.com/ga/unsubscribe/2-50873109-3401-34054-66960-c71747f563fa020-807286f248
 )

Spam melden ( 
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[Pressemeldungen] We can boost your digital presence..

2021-03-23 Diskussionsfäden David Smith
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Head Office: San Jose, CA 95120  

 





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