Am 13 Jul 2005, um 11:51 hat PILCH Hartmut geschrieben: > > Die Rats-Richtlinie haette nur im Rahmen der EPA-Eigenwilligkeiten > ausgelegt werden koennen. Es war eine EPA-Ermaechtigungs-Richtlinie,
Das ist schon deshalb unrichtig, weil das EPA gar nicht Adressat dieser Richtlinie ist. M.a.W. die Richtlinie gilt fuer das EPA ueberhaupt nicht. Das EPA kann deshalb dadurch auch zu nichts ermaechtigt werden. > > Was haette das Gemeinschaftsrecht in dieser Frage denn an Orientierung > geboten, abgesehen von einer kryptischen Richtlinie, in der > EPA-Doktrinen festgeschrieben werden, die ohne Bezug auf die EPA-Praxis > wenig Sinn ergeben ? > > > Der Ratsentwurf geht hinter die Spruchpraxis des EPA zurueck und > > stellt auch ausdruecklich klar, dass blosse Geschaeftsmethoden nicht > > patentierbar sind. > > An mehreren Stellen wird impliziert, dass sie patentierbar sind. Nein, das wird es nicht. Deine Interpretation ist weder mit den Grundsaetzen juristischer Auslegung vereinbar noch allgemein semantisch nachvollziehbar. Das was Du sagst ist schlicht falsch und nicht vertretbar. Es wundert mich ehrlich gesagt nicht, wenn die Juristen, wie Kurt sagt, ueber Dich herziehen. Man moege sich doch mal in die Rolle eines Technikers versetzen. Zu Euch kommt jemand, der nicht vom Fach ist, aber doch mit einem Absolutheitsanspruch ausgestattet, alles besser weiss, obwohl Euch als Fachleute klar ist, dass er weitgehend nur Unfug redet. Wie geht ihr mit so jemandem um? Gruesse Thomas Thomas Stadler [EMAIL PROTECTED] ----------------------------- Die Neuauflage 2005: Haftung fuer Informationen im Internet http://www.afs-rechtsanwaelte.de/Pages/haftung.html _________________________ Rechtsanwaelte Alavi Froesner Stadler Haydstr. 2, 85354 Freising http://www.afs-rechtsanwaelte.de -- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]