Am 13 Jul 2005, um 15:47 hat Lutz Donnerhacke geschrieben: > * Thomas Stadler wrote: > > Bereits aus sprachlichen Gruenden bezieht sich das Adjektiv > > naheliegend nicht auf die Geschaeftsmethoden, sondern nur auf die > > Trivial- Vorgaenge. > > Nein.
Doch. > > Aber selbst wenn es anders waere, ist der Gegenschluss, so wie Du ihn > > anstellst nicht statthaft, weil daraus nicht abzuleiten ist, dass > > Geschaeftsvorgaenge danach regelmaessig patentierbar waeren. > > Du bist selbst zu diesem Ergebnis gekommen. Dass Geschaeftsvorgaenge regelmaessig patentierbar sind? Nein. Gruesse Thomas Thomas Stadler [EMAIL PROTECTED] ----------------------------- Die Neuauflage 2005: Haftung fuer Informationen im Internet http://www.afs-rechtsanwaelte.de/Pages/haftung.html _________________________ Rechtsanwaelte Alavi Froesner Stadler Haydstr. 2, 85354 Freising http://www.afs-rechtsanwaelte.de -- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]