Am 13 Jul 2005, um 15:47 hat Lutz Donnerhacke geschrieben:

> * Thomas Stadler wrote:
> > Bereits aus sprachlichen Gruenden bezieht sich das Adjektiv
> > naheliegend nicht auf die Geschaeftsmethoden, sondern nur auf die
> > Trivial- Vorgaenge.
> 
> Nein.

Doch.


> > Aber selbst wenn es anders waere, ist der Gegenschluss, so wie Du ihn
> > anstellst nicht statthaft, weil daraus nicht abzuleiten ist, dass
> > Geschaeftsvorgaenge danach regelmaessig patentierbar waeren.
> 
> Du bist selbst zu diesem Ergebnis gekommen.

Dass Geschaeftsvorgaenge regelmaessig patentierbar sind? Nein.

Gruesse

Thomas


Thomas Stadler
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