Am 13 Jul 2005, um 11:08 hat Lutz Donnerhacke geschrieben:
> > Thomas, Du solltest verstehen, daß ein Techniker nur zwei Wortlaute > akzeptieren kann: "X ist verboten" oder die komplette Nichterwähnung von > X. Dann musst Du aber verstehen - ich glaube Du hast es eh laengst verstanden - dass das nicht juristischer Diktion und Methodik entspricht. Wir diskutieren hier aber ueber die Auslegung einer EU- Richtlinie, also eines Gesetzeswerks. Die ist nach juristischen Masstaben formuliert und auch anhand juristischer Methodik auszulegen. Gruesse Thomas Thomas Stadler [EMAIL PROTECTED] ----------------------------- Die Neuauflage 2005: Haftung fuer Informationen im Internet http://www.afs-rechtsanwaelte.de/Pages/haftung.html _________________________ Rechtsanwaelte Alavi Froesner Stadler Haydstr. 2, 85354 Freising http://www.afs-rechtsanwaelte.de -- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]