Am 26.10.2017 um 20:38 schrieb Günter Feierabend:
> Tatsächlich weiß ich nicht, inwieweit das Führen des Namens „OpenOffice" im > Titel der Internetseite erlaubt ist, wenn diese von Trittbrettfahrern > eingerichtet wurde, die nichts mit der offiziellen Seite (egal ob Apache oder > damals .org) und der mit ihr verbundenen Arbeit zu tun haben. Dies wird wohl > auch mit (nicht-)eingetragenen Marken- oder Produktnamen zusammenhängen? > > <snip> > > Vielleicht weiß Michael etwas dazu? > Nunja: 1. Es ist Sache des Rechteinhabers gegen die Verletzung seiner Markenrechte oder "unlauteren Wettbewerb" unter Ausnutzung seines guten Rufes vorzugehen. Rechteinhaber ist, soweit ersichtlich, die ASF. 2. Apache hat Regeln aufgestellt, die eine Nutzung ihrer Bezeichnungen etc. erlauben. Diese sind wohl als Lizenz zu werten. Es wäre daher zunächst im Einzelfall penibel zu prüfen, ob und wodurch diese Regeln verletzt wurden. 3. Dann ist eine adäquate Reaktion zu überlegen: Eigentlich will man ja nicht, dass diese Downloadmöglichkeiten verschwinden, sondern dass die Regeln (s.o.) eingehalten werden. All' diese Überlegungen und Maßnahmen erfordern Ressourcen. 4. Schließlich ist zu bedenken, dass jahrelang die Nutzung einer "openoffice"-Domäne durch einen Privaten geduldet wurde, unter der man dann das Debiananwenderhandbuch fand. 5. In Fällen, die als Betrug zulasten der Verbraucher gewertet werden können, ist es jedem unbenommen, die zuständigen Behörden oder nichtstaatlichen Organisationen (Verbraucherverbände etc.) zu informieren und um eine Prüfung der Angelegenheit zu bitten. Gruß Michael
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