Moin,
Am 03.07.2013 14:05, schrieb Masi Master:
Die StVO hat zwar eine andere Definition von "Baulicher Trennung" als
wir bei OSM.
gibt es für diesen (Fehl-)Satz eigentlich auch ein Hamburger
Gerichtsurteil, dass er sich so sehr in den Köpfen festgesetzt hat?
Die StVO definiert nirgends eine bauliche Trennung - und sie verwendet
den Begriff auch nicht anders als OSM.
Sie verwendet lediglich die Formulierung
"durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt" =
bauliche Trennung wie bei OSM
und grenzt ausdrücklich davon ab
"durch Fahrstreifenbegrenzung(Zeichen 295) oder durch Leitlinien
(Zeichen 340) markiert".
Gruß
Georg
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