Moin,

Am 03.07.2013 14:05, schrieb Masi Master:
Die StVO hat zwar eine andere Definition von "Baulicher Trennung" als wir bei OSM.

gibt es für diesen (Fehl-)Satz eigentlich auch ein Hamburger Gerichtsurteil, dass er sich so sehr in den Köpfen festgesetzt hat?

Die StVO definiert nirgends eine bauliche Trennung - und sie verwendet den Begriff auch nicht anders als OSM.

Sie verwendet lediglich die Formulierung
"durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt" = bauliche Trennung wie bei OSM
und grenzt ausdrücklich davon ab
"durch Fahrstreifenbegrenzung(Zeichen 295) oder durch Leitlinien (Zeichen 340) markiert".

Gruß
Georg

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