Andreas Hubel schrieb:
> Hallo,
>
> ich habe am Freitag eine weitere Mail von Frau Gigl erhalten, in der sie 
>   darauf hinweist das keine Erlaubnis zum „Abmalen“ erteilt wurde.
>
> Anscheind gibt es da noch etwas an Klärungsbedarf, inbesondere bezüglich 
> der Definition des Satzes "Einzeichnen von Details".
>
> Ich bitte deswegen momentan, bis zur Klärung der Situation, von der 
> Verwendung der Luftbilder abzusehen.
>
> Mehr Infomationen demnächst.
>
> MfG Andreas Hubel
>
> Achja: und ich wurde darauf hingeweisen das bei der Behörde um das 
> Landesamt für Vermessung und Geoinformation handelt.
>
>
>   
Ich habe bei denen auch noch mal versucht eine Bestätigung zu bekommen, 
nachdem mir die Erklärung ertwas zu schwammig war ("Ausdrucken und 
Details einzeichnen"). Da steht jetzt aber seit mehreren Wochen eine 
Antwort aus. Ich vermute mal, das die Vermessungsämter nicht so recht 
wissen wie mit dem Thema OSM umzugehen ist und dann lieber gar nix 
antworten - um sich da in nix hineinzureiten.
Wenn wir da was bewirken wollen, dann müßte man in der Hierarchie recht 
weit oben ansetzen. Kennt irgendwer die Strukturen in diesen 
Vermessungsämtern etwas besser? Ideal wäre es, wenn der zuständige 
"Entscheider" nicht nur Beamter sondern auch Politiker wäre. Dann könnte 
man jemanden aus seinem Wahlkreis da mal hinschicken zu einem Gespräch 
über OSM. Das würde vermutlich vieles beschleunigen.

Alternativ könnte man auch mal versuchen bei einem professionellen 
Anwalt eine Rechtsauskunft zu besorgen, was denn jetzt für uns in D 
legal nutzbar ist uns was nicht. Dafür bräuchten wir aber Kohle - und 
dafür bräuchten wir vermutlich eine Organisation wie z.B. einen Verein. 
Evtl. könnte man so was aber auch über eine befreundete OpenSource 
Organisation eintüten. (Die FSF ist ja normalerweise recht rege wenns um 
so was geht - vielleicht hat da ja jemand Connections...)

Gruß,
Thomas

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