André Reichelt schrieb:
> Dann haben wir ein Gerichtsurteil und dieMeinung eines Anwalts zu 
> unseren Gunsten. Allerdings denke ich, das Urteil genügt schon, um nun 
> auch Google-Luftbilder abzumalen.

Ich weiß nicht, ob Lichtbilder anders geschützt sind. Das
Berufungsgericht hat sich nur auf gedruckte Kartenwerke
bezogen.

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