André Reichelt schrieb: > Dann haben wir ein Gerichtsurteil und dieMeinung eines Anwalts zu > unseren Gunsten. Allerdings denke ich, das Urteil genügt schon, um nun > auch Google-Luftbilder abzumalen.
Ich weiß nicht, ob Lichtbilder anders geschützt sind. Das Berufungsgericht hat sich nur auf gedruckte Kartenwerke bezogen. _______________________________________________ Talk-de mailing list Talk-de@openstreetmap.org http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de