Am 13. Februar 2009 18:30 schrieb Frederik Ramm <frede...@remote.org>:
>
>> Viele Kreuzungen brauchen ein restriction-Tag obwohl in der Realität kein
>> solches Schild steht. Einfach aufgrund des Abbiegewinkels bzw. der
>> Verkehrsführung.
>

wenn man Schild wörtlich nimmt, hast Du evtl. Recht. Aber nur wegen
des Abbiegewinkels ist es nirgends verboten, und also erlaubt
abzubiegen, selbst wenn der Winkel sehr spitz ist (und das kommt
gelegentlich auch vor, selbst quasi 180 Grad Kehren). Gemeint hast Du
aber mit "Verkehrsführung" neben Schildern vermutlich die
Fahrbahnmarkierung (und evtl. bauliche Hindernisse), und diese ist ja
- zwar den Schildern untergeordnet - verbindlich.

Gruß Martin

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