DarkAngel wrote:
>> 
>> ich habe hier gerade den Fall eines Mappers, der für seinen
>> Arbeitgeber  OSM-Daten eingepflegt hat. [...]
>> 
> 
> [...]
> Rechtlich kann ich nicht beurteilen, da der User ja im Auftrag seines
> Arbeitgebers gehandelt hat.

Das deutsche Urheberrecht ist nicht übertragbar, weswegen dem Arbeitgeber i. d. 
R. konkludent ein (einfaches oder ausschließliches) Nutzungsrecht an erzeugten 
Werken eingeräumt wird. Das heißt, im vorliegenden Fall ist _anscheinend_ 
effektiv der Arbeitgeber der Lizenzgeber der Daten gegenüber OSM und kann daher 
über ihre Weiterverwendung im Projekt entscheiden.

IANAL etc.
Arne

-- 
Arne Johannessen


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