Am 19. April 2011 12:39 schrieb Arne Johannessen <a...@thaw.de>:
> DarkAngel wrote:
>>>
>>> ich habe hier gerade den Fall eines Mappers, der für seinen
>>> Arbeitgeber  OSM-Daten eingepflegt hat. [...]
>>>
>>
>> [...]
>> Rechtlich kann ich nicht beurteilen, da der User ja im Auftrag seines
>> Arbeitgebers gehandelt hat.
>
> Das deutsche Urheberrecht ist nicht übertragbar, weswegen dem Arbeitgeber i. 
> d. R. konkludent ein (einfaches oder ausschließliches) Nutzungsrecht an 
> erzeugten Werken eingeräumt wird. Das heißt, im vorliegenden Fall ist 
> _anscheinend_ effektiv der Arbeitgeber der Lizenzgeber der Daten gegenüber 
> OSM und kann daher über ihre Weiterverwendung im Projekt entscheiden.
>

Unterstellen wir, das der Arbeitgeber das Nutzungsrecht hat. Wie jetzt
weiter? Der Mapper selbst ist mit vertretbarem Aufwand nicht
auffindbar. Sein Account verwaist. Keiner kennt das Passwort.
Vermutlich würde sich nicht einmal der Mapper selbst an sein Passwort
bei OSM erinnern ...

Die Adresse des ehemaligen Arbeitgebers an stelle des Mappers setzen
lassen, so dass der Arbeitgeber zustimmen kann?

_______________________________________________
Talk-de mailing list
Talk-de@openstreetmap.org
http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de

Antwort per Email an