Am 4. Juni 2012 17:37 schrieb Manuel Reimer <manuel.s...@nurfuerspam.de>:
> Gute Frage. Wenn man das so sieht, dann kann aktuell anhand vom Tagging
> nicht unterrschieden werden, ob der Weg nun benutzt werden muss, oder ob da
> nur irgendwo ein Fahrrad hingepinselt ist.


OK, sorry, habe mich jetzt mal schlau gemacht, in D. ist eine
alleinige Anbringung von Markierungen wohl nicht zulässig (d.h. nur
unterstützend zu vertikalen Zeichen).

Gruß Martin


PS: Völlig unklar wäre die Benutzungspflicht ansonsten vermutlich,
wenn ein blaues rundes Schild gemalt wird:
http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Datei:Pedestrian_sign_night_fluorescent.jpg&filetimestamp=20060123164959

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