Am 17.01.2013 17:46, schrieb Gerhard Hermanns:
Hi,


On 17.01.2013 16:13, Josef Latt wrote:


Am 17.01.2013 15:05, schrieb Wolfgang Hinsch:
Am Donnerstag, den 17.01.2013, 08:15 +0100 schrieb Josef Latt:


Prinzipiell gibt es nur benutzungspflichtige (straßenbegleitende)
Radwege, zumindest in DE.

Sorry, aber das ist Unsinn.

Nur für die Radwege, die mit den entsprechenden Zeichen (237, 240 oder
241) gekennzeichnet sind, besteht Benutzungspflicht, ansonsten kann
wahlweise Radweg oder Fahrbahn genutzt werden.

Pauschal genommen ist das auch Unsinn, weil damit offensichtlich nur
straßenbegleitende Radwege gemeint sind. All die vielen
Querfeldeinwege mit diesen Schildern können nicht benutzungspflichtig
sein, weil da nicht die Möglichkeit besteht, eine Fahrbahn zu benutzen.

ich verfolge nicht die ganze Diskussion (der Thread ist mir inzwischen
zu lang ...), daher sorry, falls das schon mal erwähnt wurde:

Es gibt auch straßenbegleitende Radwege, die nicht benutzungspflichtig
sind. Dort hat der Radfahrer die Wahl, ob er auf der Fahrbahn oder auf
dem Radweg fährt.

Ja ntürlich gibt es diese. Es geht um sraßenbegleitende Wege mit blauem Schild.

Gruß

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