Am 17.01.2013, 08:15 Uhr, schrieb Josef Latt <josef.l...@gmx.net>:

Am 17.01.2013 01:46, schrieb Masi Master:
Am 16.01.2013, 16:53 Uhr, schrieb Josef Latt <josef.l...@gmx.net>:

Und wann ist nun das Resumee?

foot=yes an highway=footway als Verifikation, welche real keine ist,
oder Datenmüll.
Dito für bicyle=no anhighway=footway

Auch bicycle=yes an highway=cycleway fällt in diese Kategorie.

Da es unterschiedliche Meinungen zu Defaultwerten gibt, halte ich die
Löschung der Tags erstmal für fraglich.

foot=yes an highway=footway ist kein Defaultwert.

Dann frage ich mich, warum denn Löschen, wenns kein Default ist?

Hier [1] steht, dass footway, cycleway und bridleway "*=designated" als
Standartwert haben. Die gelöschten *=yes würden in dem Fall das
"designated" überschreiben...

Wie geht das denn?

Ganz einfach:
Bei highway=tertiary + access=no + motor_vehicle=yes + hgv=no:
Das explizit gesetzte access=* hat eine höhere Bedeutung als der Defaultwert(?) access=yes für tertiary-Straßen. Desweiteren überschreibt das motor_vehicle=* das access=* (natürlich nur für Motorfahrzeuge), weil es spezifischer ist. Genauso hat hgv=* eine höhere Bedeutung als motor_vehicle=*.

Bei Radwegen gibt es Benutzungspflichtige, und welche die man befahren
"darf".
Also eher kein Defaultwert. (Hingegen könnte man Argumentieren,
dass bicycle=yes als Fallback-Defaultwert gilt. Da es aber viele
unterschiedliche Radwege gibt, könnte es sich anbieten, alle zu taggen,
so dass man "unvollständig getaggte" besser findet.)

Prinzipiell gibt es nur benutzungspflichtige (straßenbegleitende) Radwege, zumindest in DE. Die Querfeldeinwege mit dem blauen Schild sind ja an und für sich keine und können de facto auch nicht benutzungspflichtig sein. BTW, deren Beschilderung entspricht nicht der StVO. Hatte ich schon erwähnt.

Eben nicht!
Es gibt straßenbegleitende Radwege MIT blauem Schild ("benutzungspflichtige"), und auch welche OHNE Schild (genannt: "andere Radwege"). Als drittes gibt es noch eigenständige Radwege, diese werden üblicherweise auch mit dem blauen Schild gekennzeichnet, einerseits um anzuzeigen welche Verkehrsteilnehmer erlaubt sind, und andererseits welche NICHT erlaubt sind. Und dies ist laut StVO nicht verboten. Bin mir grad nicht sicher, ob es in den VwV einen Hinweis dazu gibt. (Die Benutzungspflicht entfällt natürlich, da es keine parallele Straße gibt.)




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