Hallo Heinz, *, Heinz Kiesewetter schrieb: > was mir in der ganzen Diskussion nicht ganz klar geworden > ist, ist die evtl. > aufs erste seltsam klingende Frage: "Was umfasst einen > gewerblicher Nutzen?"
Im Sinne dessen was der Frager darunter wohl verstehen wollte umfasst der Begriff im Prinzip jegliche 'kommerzielle Nutzung' bzw. unternehmerische Tätigkeit also jede Art der Tätigkeit mit nachhaltiger Gewinnerzielungsabsicht. (Sorry, man kann das nicht viel 'einfacher' definieren, denn aus Augenscheinlichkeiten kann man rechtlich nicht auf Unternehmen schliessen, denn beispielsweise der Verkauf von dutzenden Büchern bei ebay für einige hundert Euro kann 'Privatvergnügen' sein, wohingegen der Verkauf nur eines Buches bereits unternehmerische Tätigkeit sein kann.) Begrifflich strenggenommen ist "gewerblich" hingegen (in Deutschland) jede unternehmerische Tätigkeit, welche beim Gewerbeamt angemeldet ist bzw. sein müßte - vereinfacht gesagt ist in DE jeder der unternehmerisch tätig ist, und kein Freiberufler ist, gewerblich tätig. Welche Art der Unternehmungen freiberuflich betrieben werden können regelt letztlich das Gesetz, denn es gibt zwar allgemeine Definitionen, die konkrete Auslegung ist jedoch immer Frage des Einzelfalls d.h. bei zwei Personen die fast dasselbe tun kann das Tun des Einen rechtlich gesehen gewerbliche Tätigkeit sein und die des Anderen freiberufliche Tätigkeit. > - Ist ein Handwerksbetrieb, der lediglich seine Rechnungen mit einem > OS-Programm schreibt ein gewerblicher Nutzer? ja > - Ist ein Büroservice, der sein Geld mit Dienstleistungen > verdient, die er > ausschließlich mit dem OS-Programm erbringt ein gewerblicher Nutzer? ja > - Ist ein Journalist, der ein Bedienungshandbuch für das OS-Programm > verkauft ein gewerblicher Nutzer? im rechtlichen Sinne wohl Nein (denn der Journalist dürfte als Freiberufler gelten) im Sinne um den es hier geht jedoch ja > - Ist ein Programmierer der ein Erweiterungsmodul für das OS-Programm > verkauft (aber nicht das eigentliche OS-Programm) ein > gewerblicher Nutzer? Zum Teil Nein - denn er nutzt ja das Programm nicht. Gewerblicher Nutzer wäre dann der der das Erweiterungsmodul erwirbt und zusammen mit dem Programm benutzt. Zum Teil ja - dann wenn die Erweiterung eine Extension in StarBasic wäre die der Programmierer in der Basic-IDE erstellt, denn da nutzt er ja bereits einen Teil des Programms. > - Ist ein gewerblicher Support für das OS-Programm ein > gewerblicher Nutzen? Ja und Nein. Support ansich könnte ich mir theoretisch auch ohne Nutzung des Programmes denken: z.B. ich könnte Supportanfragen zur Programmbedienung rein aus dem Kopf beantworten ohne das Programm zu nutzen um meine Lösungen vorher auszuprobieren praktisch jedoch ist das eigentlich nicht machbar, da jeder Support Kenntnisse erfordert dereren Inhalt sich von Programmversion zu Programmversion etwas ändert und ich somit immer mit dem Programm beschäfttigt sein muß um mir diese Kenntnisse anzueignen. > Man könnte diese Liste noch fortsetzen, aber ich denke mal, > der Sinn meiner > Frage ist verstanden - und könnte noch um die Frage erweitert > werden ob > Vereine, Stiftungen etc. OS-Software nutzen dürfen. ======================================================= Diese Frage ist ganz eindeutig zu beantworten: Sobald eine Software OpenSource oder Freie Software ist darf sie von JEDEM (jeder Person, Firma, Verein, ...) uneingeschränkt zu jedem Zweck benutzt werden. ======================================================= Ob eine Software OpenSource oder Freie Software ist hängt davon ab ob die Lizenz unter der sie veröffentlicht wird (allgemeiner gesagt die Nutzungsbedingungen) den allgemeinen (Mindest)Anforderungen für Freie oder OpenSource Software entspricht. Als 'Bestimmer' welche Mindestanforderungen das konkret sind sind von allen Beteiligten die FSF [1] bzw. die OSI [2] allgemein anerkannt. Diese veröffentlichen allgemeine Regeln für die Mindestanforderungen für Lizenzen. [3] Es ist nicht Pflicht für eine OpenSource oder Freie Software eine Lizenz zu verwenden die von FSF oder OSI explizit anerkannt ist (denn es reicht eine Lizenz zu verwenden die inhaltlich den Mindestanfordereungen entspricht die OSI bzw. FSF nennen) es ist aber üblich. Somit reduziert sich das gesamte 'Problem' darauf nachzuschauen ob die Lizenz unter der eine bestimmte Software steht entweder von der OSI oder der FSF explizit anerkannt ist [4]. Unter [4] ist beispielsweise ersichtlich das die LGPL-Lizenz unter der OpenOffice.org steht, sowohl von der FSF als auch von der OSI anerkannte Lizenz ist. Gruß Jörg [1] www.fsf.org [2] www.opensource.org [3] --------------------------------- Anforderungen für freie Software: --------------------------------- in englisch: http://www.fsf.org/licensing/essays/free-sw.html in deutsch: http://www.gnu.org/philosophy/free-sw.de.html -------------------------------------- Anforderungen für OpenSource-Software: -------------------------------------- in englisch: http://www.opensource.org/docs/osd in deutsch: http://debiananwenderhandbuch.de/freiesoftware.html#osid [4] anerkannte Lizenzen siehe: http://www.fsf.org/licensing/licenses/ http://www.opensource.org/licenses/alphabetical --------------------------------------------------------------------- To unsubscribe, e-mail: users-unsubscr...@de.openoffice.org For additional commands, e-mail: users-h...@de.openoffice.org