Hallo Heinz, *,

Heinz Kiesewetter schrieb:
> was mir in der ganzen Diskussion nicht ganz klar geworden 
> ist, ist die evtl. 
> aufs erste seltsam klingende Frage: "Was umfasst einen 
> gewerblicher Nutzen?"

Im Sinne dessen was der Frager darunter wohl verstehen wollte umfasst der 
Begriff im Prinzip jegliche 'kommerzielle Nutzung' bzw. unternehmerische 
Tätigkeit also jede Art der Tätigkeit mit nachhaltiger Gewinnerzielungsabsicht.

(Sorry, man kann das nicht viel 'einfacher' definieren, denn aus 
Augenscheinlichkeiten kann man rechtlich nicht auf Unternehmen schliessen, denn 
beispielsweise der Verkauf von dutzenden Büchern bei ebay für einige hundert 
Euro kann 'Privatvergnügen' sein, wohingegen der Verkauf nur eines Buches 
bereits unternehmerische Tätigkeit sein kann.)

Begrifflich strenggenommen ist "gewerblich" hingegen (in Deutschland) jede 
unternehmerische Tätigkeit, welche beim Gewerbeamt angemeldet ist bzw. sein 
müßte - vereinfacht gesagt ist in DE jeder der unternehmerisch tätig ist, und 
kein Freiberufler ist, gewerblich tätig. 
Welche Art der Unternehmungen freiberuflich betrieben werden können regelt 
letztlich das Gesetz, denn es gibt zwar allgemeine Definitionen, die konkrete 
Auslegung ist jedoch immer Frage des Einzelfalls d.h. bei zwei Personen die 
fast dasselbe tun kann das Tun des Einen rechtlich gesehen gewerbliche 
Tätigkeit sein und die des Anderen  freiberufliche Tätigkeit. 
 
> - Ist ein Handwerksbetrieb, der lediglich seine Rechnungen mit einem 
> OS-Programm schreibt ein gewerblicher Nutzer?

ja

> - Ist ein Büroservice, der sein Geld mit Dienstleistungen 
> verdient, die er 
> ausschließlich mit dem OS-Programm erbringt ein gewerblicher Nutzer?

ja

> - Ist ein Journalist, der ein Bedienungshandbuch für das OS-Programm 
> verkauft ein gewerblicher Nutzer?

im rechtlichen Sinne wohl Nein (denn der Journalist dürfte als Freiberufler 
gelten) im Sinne um den es hier geht jedoch ja

> - Ist ein Programmierer der ein Erweiterungsmodul für das OS-Programm 
> verkauft (aber nicht das eigentliche OS-Programm) ein 
> gewerblicher Nutzer?

Zum Teil Nein - denn er nutzt ja das Programm nicht. Gewerblicher Nutzer wäre 
dann der der das Erweiterungsmodul erwirbt und zusammen mit dem Programm 
benutzt.

Zum Teil ja - dann wenn die Erweiterung eine Extension in StarBasic wäre die 
der Programmierer in der Basic-IDE erstellt, denn da nutzt er ja bereits einen 
Teil des Programms.

> - Ist ein gewerblicher Support für das OS-Programm ein 
> gewerblicher Nutzen?

Ja und Nein. 
Support ansich könnte ich mir theoretisch auch ohne Nutzung des Programmes 
denken:

z.B.
ich könnte Supportanfragen zur Programmbedienung rein aus dem Kopf beantworten 
ohne das Programm zu nutzen um meine Lösungen vorher auszuprobieren

praktisch jedoch ist das eigentlich nicht machbar, da jeder Support Kenntnisse 
erfordert dereren Inhalt sich von Programmversion zu Programmversion etwas 
ändert und ich somit immer mit dem Programm beschäfttigt sein muß um mir diese 
Kenntnisse anzueignen.  

> Man könnte diese Liste noch fortsetzen, aber ich denke mal, 
> der Sinn meiner 
> Frage ist verstanden - und könnte noch um die Frage erweitert 
> werden ob 
> Vereine, Stiftungen etc. OS-Software nutzen dürfen.

=======================================================
Diese Frage ist ganz eindeutig zu beantworten: 

Sobald eine Software OpenSource oder Freie Software 
ist darf sie von JEDEM (jeder Person, Firma, Verein, ...)
uneingeschränkt zu jedem Zweck benutzt werden.
=======================================================

Ob eine Software OpenSource oder Freie Software ist hängt davon ab ob die 
Lizenz unter der sie veröffentlicht wird (allgemeiner gesagt die 
Nutzungsbedingungen) den allgemeinen (Mindest)Anforderungen für Freie oder 
OpenSource Software entspricht.
Als 'Bestimmer' welche Mindestanforderungen das konkret sind sind von allen 
Beteiligten die FSF [1] bzw. die OSI [2] allgemein anerkannt. Diese 
veröffentlichen allgemeine Regeln für die Mindestanforderungen für Lizenzen. [3]
Es ist nicht Pflicht für eine OpenSource oder Freie Software eine Lizenz zu 
verwenden die von FSF oder OSI explizit anerkannt ist (denn es reicht eine 
Lizenz zu verwenden die inhaltlich den Mindestanfordereungen entspricht die OSI 
bzw. FSF nennen) es ist aber üblich. Somit reduziert sich das gesamte 'Problem' 
darauf nachzuschauen ob die Lizenz unter der eine bestimmte Software steht 
entweder von der OSI oder der FSF explizit anerkannt ist [4].
Unter [4] ist beispielsweise ersichtlich das die LGPL-Lizenz unter der 
OpenOffice.org steht, sowohl von der FSF als auch von der OSI anerkannte Lizenz 
ist.



Gruß
Jörg

[1]
www.fsf.org

[2]
www.opensource.org

[3]
---------------------------------
Anforderungen für freie Software:
---------------------------------
in englisch:
http://www.fsf.org/licensing/essays/free-sw.html
in deutsch:
http://www.gnu.org/philosophy/free-sw.de.html


--------------------------------------
Anforderungen für OpenSource-Software:
--------------------------------------
in englisch:
http://www.opensource.org/docs/osd
in deutsch:
http://debiananwenderhandbuch.de/freiesoftware.html#osid


[4]
anerkannte Lizenzen siehe:
http://www.fsf.org/licensing/licenses/
http://www.opensource.org/licenses/alphabetical





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