Hallo Heinz,

Heinz Kiesewetter schrieb:
> > =======================================================
> > Diese Frage ist ganz eindeutig zu beantworten:
> 
> > Sobald eine Software OpenSource oder Freie Software
> > ist darf sie von JEDEM (jeder Person, Firma, Verein, ...)
> > uneingeschränkt zu jedem Zweck benutzt werden.
> > =======================================================
> 
> Es gibt aber doch auch duale Lizenzen, z.B. QT auf dem ja KDE 
> oder K-Basic 
> aufgebaut ist. Und bei den Bestimmungen von K-Basic habe ich 
> z.B. gelesen, 
> dass wer diese Programmiersprache gewerblich nutzen will dazu 
> eine QT-Lizenz 
> benötigt. - Wenn das auch auf jeden gewerblichen Betrieb 
> zutrift, der den 
> KDE-Desktop nutzt, dann muß jeder kleine Handwerksmeister erst ein 
> Juradtudium absolvieren, ehe er ein Programm nutzt.

ich hoffe das hat André hinreichend beantwortet

> Ich denke mal, dass auch die Frage des ursprünglichen 
> Fragestellers zeigen, 
> dass es auf diesem Gebiet unglaublich viel Verwirrung und 
> Unsicherheit gibt. 

Ja, das ist wohl so, wobei ich nicht ganz verstehe warum. OpenSource-Lizenzen 
stehen im Fokus der Öffentlichkeit (unsere Diskussion hier ist ein Beispiel 
dafür) sind also sind also tausendfach durchdiskutiert, aus allen 
Betrachtungswinkeln die man sich denken kann. Die objektive Möglichkeit sich 
selbst ein Bild zu machen ist also um ein Vielfaches größer als bei 
properitären Lizenzen.

> Das trägt wahrscheinlich auch dazu bei, dass sich viele an 
> OS-Software nicht 
> so recht rantrauen. 

Ohne Zweifel, nur kann man dagegen nichts tun. Unsere Welt ist doch nun einmal 
so beschaffen das juristische Sachverhalte nach juristischen Formulierungen 
verlangen, das ist bei z.B. MS Office nicht anders als bei OpenOffice.org. 
Ich weiß auch nicht wie man es besser machen soll, außer eben immer wieder zu 
versuchen die Sachverhalte zu erklären. 

> Mehr Transparenz wäre da echt nicht schlecht.

Mehr Transparenz, als es bei den bekannten OpenSource-Lizenzen (wie 
beispielsweise GPL oder LGPL) gibt kanns doch schwerlich geben (s.o.). Richtig 
ist das eine Lizenz ihrer Natur nach ein juristischer Text ist, nur das gilt 
doch für alle Lizenzen. 
Es besteht hinsichtlich dieser Art der Formulierung keinerlei prinzipieller 
Unterschied zwischen einer Eula von Microsoft oder einer OpenSource-Lizenz. 
Greife ich hier willkürlich die Lizenz von OOo (LGPL 3) heraus und vergleiche 
sie mit der Eula von MS Office stelle ich fest, das die LGPL 1313 Wörter 
umfasst (bzw. 1298 in deutscher Übersetzung) und die deutschsprachige Eula von 
MS 1683 Wörter, das ist also alles in etwa gleich umfangreich und auch gleich 
juristisch verklausuliert.




Gruß
Jörg


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