Am 29.12.2010 12:05, schrieb Stepro:
> Am 29.12.2010 09:25, schrieb Hubert:
>> lb Alice,
>>
>> Du hast hier eine Mitteilung über die a.o. Mitgliederversammlung
>> versendet. Das in deiner Funktion als zweite Vorsitzende.
>>
>> Was mich etwas verwundert ist, dass Du hier eine Bewertung der Anträge
>> und eine Bewertung des Vorstands zu anderen Anträgen (Olaf) eingebracht
>> hast. Das halte ich für völlig unzulässig. Die Aufgabe des Vorstands ist
>> es, die MV vorzubereiten. Und das völlig neutral. Eine inhaltliche
>> Bewertung hat in der Vorbereitung gänzlich zu unterbleiben.
> 
> Da gibt es wohl stark differierende Sichtweisen. Ich z. B. kann dieser 
> Behauptung nicht folgen.

lb Stepro, hier geht es nicht um differenzierende Sichtweisen, hier geht
es um die Aufgabe des Vorstands in dieser speziellen Sache: Diese ist,
die MV vorzubereiten. Punkt.
> 
>> Erst recht Wahlwerbung bzw. Antragswerbung - und so muss man Dein
>> Schreiben leider einordnen. Es sei den Mitliedern überlassen (und dafür
>> gibt es auch die Metaseiten) dies selbst zu tun. Das gleiche gilt auch
>> für die Darstellung der Anträge auf der Metaseite, es ist etwas
>> befremdlich, dass bei Anträgen von Renée und Olaf auch ein Absatz steht,
>> dass eine Stellungnahme des Vorstands noch offen ist. Der Vorstand kann
>> aus seiner Funktion heraus gar keine Stellungnahme abgeben, das können
>> nur Mitglieder. Und warum sollte überhaupt ein Vorstand eine
>> Stellungnahme zu Anträgen von Mitgliedern machen? Sind Anträge von
>> Mitgliedern erst komplett, wenn der Vorstand hier seinen Senf
>> dazugegeben hat?
> 
> Der Vorstand wurde gewählt, um den Verein zu vertreten (siehe Satzung). 

gegenüber wem? den Mitgliedern oder nach außen?

> Im übrigen hat er die Aufgabe der strategischen Planung sowie der 
> Mitgliederversammlung über ihre Tätigkeiten Rechenschaft zu leisten 
> (siehe GO 1.2.1). In diesem Zusammenhang erwarte ich als Mitglied vom 
> Vorstand, dass er zu Anträgen zur MV "seinen Senf dazugibt". Ich wäre 
> verärgert, wenn er zu den Anträgen schweigen würde. Im übrigen ist mir 
> unerklärlich, wie man den Vorstand ständig für mangelhafte Kommunikation 
> kritisieren kann (teilweise völlig zurecht), ihn aber gleichzeitig 
> kritisiert, wenn er sich denn  äußert. Das mutet für mich etwas 
> schizzophren an.
> 
ja, und? Aber was haben Anträge an die MV mit einer strategischen
Planung zu tun? Und die Rechenschaftspflicht ist ja gewahrt?
>> Der Vorstand tritt gegenüber der Mitgliederversammlung gar nicht als
>> Organ auf. Denn der Vorstand ist erst dann der Vorstand, wenn er sich
>> als Vorstand trifft. Bis dahin ist er eine Gruppe von Mitglieder, welche
>> durch ein klar definiertes Procedere zum Vorstand wird. Klingt
>> vielleicht etwas formalistisch, ist aber so. Ansonsten ist jedes
>> Vorstandsmitglied in der MV und auch vor der MV als Einzelmitglied wie
>> jedes andere Mitglied zu begreifen.
> Dem widerspricht unsere Satzung. In §7 steht:
> 
> Organe des Vereins sind:
> 
>         * die Mitgliederversammlung
>         * der Vorstand
> 
> Da steht _nicht_: Organ des Vereins ist der Vorstand, wenn er sich als 
> Vorstand trifft.

lb. Stepro, der Vorstand ist in der Tat erst Vorstand, wenn er sich in
seiner Funktion als Vorstand trifft und die formalen Voraussetzungen
dafür geschaffen wurden. Bis dahin sind die Mitglieder des Vorstand
nicht mehr als Mitglieder des Vorstands. Das Wesen des Vorstands ist es,
Entscheidungen zu treffen. Einzelne Mitglieder können das nur bedingt,
und zwar nur im Rahmen dessen, wofür sie ausdrücklich autorisiert wurden.

Ein umfassendes Rechtsverständnis geht etwas tiefer als nur das Lesen
von einzenlnen Paragrafen. Der Gesetzgeber hat schon gewusst, warum er
Personengesellschaften (und ähnlich wie eine GmbH und eine AG ist auch
ein Verein eine Personengesellschaft) bestimmte Vorgaben für ihr
rechtsgültiges Handeln setzt. Dies dient dem Vorstand zu ihrem eigenen
Schutz (Haftungsbeschränkung, die nur dann in Anspruch genommen werden
kann, wenn die formalen Vorgaben erfüllt waren) und dem Schutz der
Mitglieder vor einem möglichen willkürlichen Handeln einzelner Personen.

Wenn sich 4 von 8 Vorstandsmitgliedern zufällig in der Kneipe treffen
und beschliessen, sie machen eine Vorstandssitzung, dann ist diese
nichtig, wenn auch nur ein einzelnes der anderen, nicht anwesenden
Vorstandsmitglieder dagegen Einspruch erhebt, wahrscheinlich auch ohne
einen Einspruch, wenn ein Mitglied des Vereins Einspruch erhebt, soferne
es davon betroffen ist. Auch dann, wenn ein hübsches Protokoll verfasst
wurde und alles scheinbar seine Ordnung hat.

> In der GO ist zudem detailiert beschrieben, dass Vorstandssitzungen auch 
> ohne körperliche Anwesenheit der einzelnen Vorstandsmitglieder 
> stattfinden können (dies ist sogar die Regel). Ich gehe davon aus, dass 
> die Stellungnahmen des Vorstandes auf derartigen Sitzungen ordnungsgemäß 
> beschlossen wurden.
Das bestreite ich nicht, jedoch gibt es klare Vorgaben, wie trotz
nichtkörperlicher Anwesenheit der wesentliche Teil der Vorstandsitzung
abzulaufen hat. Das Wesen der Personengesellschaften (und ein Vorstand
ist so eine wie auch eine Mitgliederversammlung) ist das Zustandekommen
einer Willensbildung. Mit der Betonung auf "Bildung".

Das gilt im Übrigen für jedes Organ eines Vereins, nicht nur für die
Mitgliederversammlung!

Hubertl

> 
> 
> 
> Am 29.12.2010 11:16, schrieb Maria Schiewe:
>> Hallo Hubert,
>>
>> du schreibst, dass du es für unzulässig hältst, dass sich der Vorstand als 
>> Organ zu Anträgen äußert. Ich, als Vorstandsmitglied, halte es nicht nur für 
>> zulässig, sondern für verpflichtend dies zu tun.
>>
>> Wenn wir der Meinung sind, dass ein Antrag gut für die Entwicklung des 
>> Vereins ist, dann sollen die Mitglieder darüber informiert sein. Wenn dies 
>> nicht der Fall ist, ebenso. Wir sind keine neutralen Statisten, die dabei 
>> stehen und die Entscheidungen nur abwarten. Natürlich versuchen wir die 
>> Entscheidungen zum Wohle des Vereins zu beeinflussen. Dafür sind wir doch 
>> gewählt.
>>
>> Von dieser Möglichkeit haben wir letztes Jahr Gebrauch gemacht 
>> (http://meta.wikimedia.org/w/index.php?title=Mitgliederversammlung_2010). 
>> Und auch die Jahre davor. Ja, nirgendwo steht in der Satzung, dass wir dies 
>> tun müssen. Es steht aber ebenso nirgendwo, dass wir es nicht tun dürfen. 
>> Ich persönlich halte eine Stellungnahme des Vorstands zu Anträgen eine gute 
>> und wichtige Sache.
>>
>> Beste Grüße
>> Maria
> Dem schließe ich mich voll und ganz an. Alles andere wäre für mich 
> äußerst befremdlich. Auch von allen Aktiengesellschaften (ich denke, das 
> ist in diesem Zusammenhang vergleichbar), von denen ich Einladungen zu 
> Hauptversammlungen kenne, waren immer auch allen Anträgen von einzelnen 
> Aktionären Stellungnahmen von Vorstand und/oder Aufsichtsrat beigefügt. 
> Alles andere wäre auch weltfremd.
> 
> Beste Grüße,
> Stepro
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