Am 29.12.2010 11:16, schrieb Maria Schiewe:
> Hallo Hubert,
> 
> du schreibst, dass du es für unzulässig hältst, dass sich der Vorstand als 
> Organ zu Anträgen äußert. Ich, als Vorstandsmitglied, halte es nicht nur für 
> zulässig, sondern für verpflichtend dies zu tun.
> 
lb Maria, dann hätte ich gerne eine Frage an Dich: Du bringst hier zwei
Dinge durcheinander, nämlich den Vorstand und das Vorstandsmitglied.

Bist du als Vorstandsmitglied schon Vorstand?

Um deine Antwort vorwegzunehmen: Nein, du bist es nicht. In deiner
Funktion als Vorstandsmitlied alleine bist Du darauf beschränkt, welcher
Geschäftbereich Dir übertragen wurde. Erst die Gesamtheit aller
Vorstandsmitglieder machen diesen zum Vorstand. Aber auch nur dann, wenn
bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Falls dich jemand fragt, was Du im Verein WMDE machst, würdest Du ja
auch niemals sagen: "Ich bin Vorstand!" Deine Antwort würde lauten: ich
bin Mitglied des Vorstands und in dieser Funktion bin ich Schatzmeisterin.

Verstehst Du den kleinen Unterschied?

Der Vorstand kann sich selbstverständlich zu Anträgen äußern, allerdings
ist es unzulässig, hier dem Vorstand ein Primat der Meinungsverbreitung
einzuräumen, indem er formale Ankündigungen wie eben die Einberufung der
Mitgliederversammlung, aus seiner Sicht kommentiert. Das steht ihm
schlichtweg nicht zu.

Einzelne Vorstandsmitglieder haben sich mehrfach und Olafs Anträgen
geäußert. An anderer Stelle. Dagegen kam auch kein Widerspruch auf.

> Wenn wir der Meinung sind, dass ein Antrag gut für die Entwicklung des 
> Vereins ist, dann sollen die Mitglieder darüber informiert sein. Wenn dies 
> nicht der Fall ist, ebenso. Wir sind keine neutralen Statisten, die dabei 
> stehen und die Entscheidungen nur abwarten. Natürlich versuchen wir die 
> Entscheidungen zum Wohle des Vereins zu beeinflussen. Dafür sind wir doch 
> gewählt.
> 
Wer hat das bestritten, dass sich der Vorstand hinsetzen darf und über
bestimmte Themen spricht udn dann zu einem Beschluss kommt (dh. deren
Mitglieder setzen sich zusammen, es gibt eine entsprechende Einladung
dazu (rechtzeitig!) um die formalen Voraussetzungen zu schaffen, dass
aus einer bestimmten Menge an Vorstandsmitgliedern dann auch tatsächlich
ein Vorstand wird und nicht ein loses Treffen von Personen).

Aber, lb Maria, du bist nicht gewählt worden, Anträge von Mitgliedern zu
kommentieren. Keinesfalls. Dieses Recht steht Dir als Mitglied zu, nicht
jedoch ist das eine Teilfunktion eines Vorstandsmitglieds. Und dass alle
Mitglieder zum Wohle des Vereins aktiv sind, davon ist grundsätzlich
auszugehen.

Du darfst nur eines nicht vergessen: Der Vorstand ist in der Frage der
*grundsätzlichen* Gestaltung des Vereins schlichtweg irrelevant. Und mit
Grundsätzlich meine ich, dass die Mitgliederversammlung das höchste
Organ des Vereinslebens darstellt und legislativen Charakter hat. Der
Vorstand ist exekutiv tätig. Demzufolge ist das Organ Vorstand dem Organ
Mitgliederversammlung untergeordnet.

Wenn Du der Meinung bist, eine Stellungnahme zu den Anträgen abzugeben,
dann sei es Dir unbenommen. Das kannst Du persönlich tun, aber auch
durch Vorstandsbeschluss. Nicht jedoch in der formalen Vorbereitung
einer Mitgliederversammlung. Meiner Beobachtung zufolge, kam diese
Mitgliederversammlung gegen den Willen des Vorstands zustande. Der
Vorstand von WMDE ist und war der Meinung, dass so eine
Mitgliederversammlung nicht dem Wohle des Vereins dient. Wäre es
umgekehrt gewesen, dann hätte der Vorstand jederzeit die Möglichkeit
gehabt, eine Mitgliederversammlung selbst einzuberufen. Hat er aber
nicht. Im Gegenteil, er hat sich deutlich dagegen ausgesprochen.

Ab der 65. Unterschrift hatte er nichts mehr in dieser Angelegenheit
selbst zu bestimmen, um es mal brutal auszudrücken.

Die Kernaufgabe des Vorstands in dieser Angelegenheit ist kurz forumuliert:

Die Vorsitzenden - bereiten die a.o. Mitgliederversammlung vor. Was
auch, wie ich sehe, hervorragend und transparent funktioniert hat. Das
muss man anerkennen.

Und damit ist auch schon das Ende der Vorstandstätigkeit, abgesehen von
der Berichtspflicht und im speziellen auch deine Berichtspflicht als
Schatzmeisterin, für die Mitgliederversammlung geklärt. Es ist geklärt,
wer das Protokoll macht, es ist geklärt, wie die Stimmauszählung
zustandekommt, es ist geklärt, wer die Sitzungsführung der MV übernimmt.

Und bitte noch einmal: der Vorstand ist nicht Teil der
Mitgliederversammlung.

Ich wundere mich immer darüber, dass, kaum ist jemand in einer Position
oder Funktion, nicht mehr unterscheiden kann, wo diese von Bedeutung ist
und wann nicht, und wodurch sich die einzelne Bereiche jeweils
voneinander abgrenzen.

Der Kollektivaufschrei von Dir, Stepro und Alexander geht ins Leere. Es
wäre einfacher gewesen, einfach festzustellen, dass Alice einen formalen
Fehler gemacht hat. Ist ja kein großer, aber von grundsätzlicher
Bedeutung. Aber was ist tatsächlich passiert? Im Hintergrund lauft die
übliche stille Post, um möglichst viele Meinungen zustandezubringen, um
den Fehler rechtzufertigen.

Ach Gott, warum gehts nicht einfacher? Man muss doch nicht mit soviel
Krampf seine Beratungsresistenz durch andere Gassi führen lassen.

hubert.





> Von dieser Möglichkeit haben wir letztes Jahr Gebrauch gemacht 
> (http://meta.wikimedia.org/w/index.php?title=Mitgliederversammlung_2010). Und 
> auch die Jahre davor. Ja, nirgendwo steht in der Satzung, dass wir dies tun 
> müssen. Es steht aber ebenso nirgendwo, dass wir es nicht tun dürfen. Ich 
> persönlich halte eine Stellungnahme des Vorstands zu Anträgen eine gute und 
> wichtige Sache.
> 
> Beste Grüße
> Maria
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