Ich sehe hier kein wirklich ernstzunehmendes Problem oder gar eine
Ungültigkeit der Wahl, aber man kann sowas in Zukunft ja vermeiden.

Vorschlag zur Güte:

rechtzeitig vor der nächsten MV wird eine Änderung der Wahlordnung
erarbeitet, die eine notariell beaufsichtigte Wahl vorsieht (das kann
man ja auch ohne dass es in der Wahlordnung drinsteht, schon bei der
nächsten MV so machen). Der entsprechend beauftragte Notar verschickt
die sämtlichen Briefwahlunterlagen und nimmt sie auch wieder entgegen
(nicht in der Geschäftsstelle, sondern Zieladresse wäre das
entsprechende Notariat) und er überwacht die Auszählung während der
Wahl. Während der MV werden beim Notar (der ja dabei sein muss für die
Aufsicht der Zählkommission) für alle Briefwahl-Abstimmungen Urnen
aufgestellt, für die Leute, die eher gehen. Das ganze kostet sicher
paar Pfennige, aber das sollte doch grad noch drin sein, oder?

LG
Th.

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