> Keine Sophismen bitte. In der Praxis hatten IDEA, MP3, RSA, LZW und Co. nie
> Probleme eine technische Wirkung hinzuschreiben. Die Nebenansprüche sind ja
> dann von der technischen Wirkung befreit.

Letzteres sollte eigentlich nicht sein.

Jeder Anspruch muss eine patentfaehige Erfindung beschreiben.

Bei abhaengigen Anspruechen ist das jedoch meistens schon deshalb
kein Problem, weil sie saemtliche Merkmale des uebergeordneten
Anspruchs erben.



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