Am 12 Jul 2005, um 22:42 hat PILCH Hartmut geschrieben:

> > >Falsch. Geschaeftsmethoden sind der Ratsfassung zufolge patentfaehige
> > >Erfindungen, wie schon vorher hier im Gespraechsfaden ausgefuehrt
> > >wurde.
> > 
> > Sorry, aber das ist leider wieder mal falsch. In Erwägungsgrund 13a
> > und v.a. in Art. 4a a Abs. 2 der Ratsfassung steht explizit das
> > Gegenteil.
> 
> Da steht explizit, dass Geschaeftsmethoden patentfaehig sind.

Nein. Der Wortlaut von Art. 4a II ist folgender:

"Folglich sind Erfindungen, zu deren Ausführung ein Computerprogramm, 
sei es als Quellcode, als Objektcode oder in anderer Form ausgedrückt,
eingesetzt wird und durch die Geschäftsmethoden, mathematische oder 
andere Methoden angewendet werden, nicht patentfähig, wenn sie über die 
normalen physikalischen Interaktionen zwischen einem Programm und dem 
Computer, Computernetzwerk oder einer sonstigen programmierbaren
Vorrichtung, in der es abgespielt wird, keine technischen Wirkungen 
erzeugen."

Nichts aber auch gar nichts in dieser Formulierung deutet auch nur an, 
dass Geschaeftsmethoden patentierbar sein koennten.

Ich unterstelle zu Deinen Gunsten jetzt einfach mal, dass Du keine 
Ahnung von juristischer Methodik und juristischer Auslegung hast und 
deshalb hier zu einem Verstaendnis kommst, das man schlicht als nicht 
vertretbar bezeichnen muss.

Gruesse

Thomas


Thomas Stadler
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