> >> Dort werden nur "nicht-naheliegende und nicht-technische
> >> Geschaeftsmethoden" als nicht patentierbar bezeichnet.  
> >
> > Nein. Die Formulierung lautet 
> > "..nicht patentierbare Methoden, wie nahe liegende oder 
> > nichttechnischeTrivial-Vorgänge und Geschäftsmethoden..." 
> >
> > Bereits aus sprachlichen Gruenden bezieht sich das Adjektiv naheliegend 
> > nicht auf die Geschaeftsmethoden, sondern nur auf die Trivial-
> > Vorgaenge.
> 
> Die französische Fassung bestätigt übrigens diese Auslegung.

Die spanische laesst einfach die Adjektive weg:

  ... metodos non patentables, como los procedimientos y los 
  metodos comerciales.

In einigen Varianten wird das "trivial" in "Trivial-Vorgaenge" mit
dem vorigen "nicht naheliegend" zusammen gezogen und eines von beiden
elidiert.

Fuer welche beider Varianten man sich auch immer entscheidet, es aendert
nichts daran, dass hier wie anderswo in dem Text die Doktrinen von
"Controlling Pension Befits System" wiedergegeben werden, denen zufolge
nichgt nackte Geschaeftsmethoden, wohl aber computer-implementierte 
Geschaeftsmethoden patentfaehige Erfindungen sind, und dass es in
EG 14 darum geht, dass man diese "aktuelle Rechtslage" festschreiben und
nicht etwa weitere Lockerungen (im Sinne von Patentierbarkeit nackter
Geschaeftsmethoden gemaess State Street 1998) zulassen will.

Verhandlungssprache war hier am ehesten Englisch, durch Wuermeling kam
Deutsch hinein, und es ging ziemlich chaotisch zu.  Die Uebersetzungen
sind auch oft nicht gut, z.B. wurde bei einigen Rocard-Aenderungsantraegen
"numerique" (digital) zu numeric/numerisch uebersetzt, und aus die
"beherrschbaren Naturkraefte" des BGH kamen aus dem Englischen ins
 Deutsche als "kontrollierbare Kraefte der Natur" zurueck.

--
Hartmut Pilch, FFII.org, Büro München +498918979927, Brüssel +3227396262
Innovation statt Monopolschutz!  http://www.wirtschaftliche-mehrheit.de/






 

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