* Thomas Stadler: > Am 13 Jul 2005, um 16:39 hat PILCH Hartmut geschrieben: > >> >> Dort werden nur "nicht-naheliegende und nicht-technische >> Geschaeftsmethoden" als nicht patentierbar bezeichnet. > > Nein. Die Formulierung lautet > "..nicht patentierbare Methoden, wie nahe liegende oder > nichttechnischeTrivial-Vorgänge und Geschäftsmethoden..." > > Bereits aus sprachlichen Gruenden bezieht sich das Adjektiv naheliegend > nicht auf die Geschaeftsmethoden, sondern nur auf die Trivial- > Vorgaenge.
Die französische Fassung bestätigt übrigens diese Auslegung. -- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]