Hallo Michael,
Am 21.01.2011 16:02, schrieb michael:

>>
> Wenn zwei gleichrangige Ämter zu besetzen sind, müssen die
> Wahlberechtigten auch zwei Stimmen haben
> 
> "Wie wird gewählt?
> Die Wahl erfolgt in nicht öffentlicher Abstimmung per E-Mail an die
> beiden Wahlbetreuer. In dieser Mail sollte ein aussagekräftiger Betreff,
> z. B. „Wahl Co-Lead“ verwendet werden. Im Text soll der Kandidat genannt
> werden, dem die Stimme gegeben werden soll."
> 
> Dies bei bei der Wahl beider Co-Leads dahingehend auszulegen, dass für
> beide Ämter jeweils eine Stimme abgegeben werden kann.
Eben, dass ist eine Auslegung. Diese hättest Du gern rechtzeitig vor der
Wahl diskutieren können. Ich hatte extra zwischen der Ankündigung der
Wahl und den Hinweisen (gestern 12.50 Uhr) und dem Start der Wahl (heute
15.10 Uhr) über 24 Stunden Zeit gelassen um abzuwarten, ob sich jemand
meldet, der mit dem angekündigten Procedere nicht einverstanden ist
(obwohl ich dazu nach der gültigen Wahlordnung nicht verpflichtet war.

Alle weiteren Diskussionen ob deine Auslegung richtig ist oder die der
Wahl nun zugrunde liegende erübrigen sich, da die Wahl begonnen hat und
bereits die ersten Stimmen auf der Grundlage des Wahlaufrufes
eingegangen sind.

Wie Andreas bereits sagte, es besteht die Möglichkeit die Wahl
anzufechten. Ob das sinnvoll ist, kann jeder für sich selbst entscheiden.

Gruß Marko




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