Hallo *,

Marko Moeller schrieb:
> Am 21.01.2011 16:02, schrieb michael:
> 
> >>
> > Wenn zwei gleichrangige Ämter zu besetzen sind, müssen die
> > Wahlberechtigten auch zwei Stimmen haben
> > 
> > "Wie wird gewählt?
> > Die Wahl erfolgt in nicht öffentlicher Abstimmung per E-Mail an die
> > beiden Wahlbetreuer. In dieser Mail sollte ein 
> aussagekräftiger Betreff,
> > z. B. „Wahl Co-Lead“ verwendet werden. Im Text soll der 
> Kandidat genannt
> > werden, dem die Stimme gegeben werden soll."
> > 
> > Dies bei bei der Wahl beider Co-Leads dahingehend 
> auszulegen, dass für
> > beide Ämter jeweils eine Stimme abgegeben werden kann.
> Eben, dass ist eine Auslegung. Diese hättest Du gern 
> rechtzeitig vor der
> Wahl diskutieren können. Ich hatte extra zwischen der Ankündigung der
> Wahl und den Hinweisen (gestern 12.50 Uhr) und dem Start der 
> Wahl (heute
> 15.10 Uhr) über 24 Stunden Zeit gelassen um abzuwarten, ob sich jemand
> meldet, der mit dem angekündigten Procedere nicht einverstanden ist
> (obwohl ich dazu nach der gültigen Wahlordnung nicht verpflichtet war.
> 
> Alle weiteren Diskussionen ob deine Auslegung richtig ist oder die der
> Wahl nun zugrunde liegende erübrigen sich, da die Wahl 
> begonnen hat und
> bereits die ersten Stimmen auf der Grundlage des Wahlaufrufes
> eingegangen sind.

+1

Ich will hier ausdrücklich die Position von Marko bestätigen.

Der Grund dafür ist ganz einfach der das Marko hier seine Funktion als 
Wahlbetreuer ausfüllt indem er Details des Ablaufs bestimmt, nämlich indem er 
dort wo die Möglichkeit der Auslegung besteht verbindlich festlegt welche 
Auslegung für die jetzige Wahl gilt. Diese Wahrnehmung seiner Funktion als 
Wahlbetreuer halte ich für völlig rechtens.

> Wie Andreas bereits sagte, es besteht die Möglichkeit die Wahl
> anzufechten. Ob das sinnvoll ist, kann jeder für sich selbst 
> entscheiden.

Ja, das ist so.

Im Interesse der Sache wäre es außerdem zukünftig ggf. nötig eine Veränderung 
der Wahlregelung vorzunehmen WENN Michael tatsächlich glaubt das 
Auslegungsunsicherheiten bestehen und diese negativ wirken können. Hierin, also 
zukünftig auf eine Änderung der Wahlregelung hinzuwirken, sollte dann Michael 
seine Aufgabe sehen.



Gruß
Jörg



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