Hallo Jörg,

ein letztes Mal zur Sache:

§ 14 Absatz 2 Ziffer 2 des Gesetzes über den Schutz von Marken und
sonstigen Kennzeichen stellt darauf ab, ob "für das Publikum die Gefahr
von Verwechslungen besteht, einschließlich der Gefahr, daß das Zeichen
mit der Marke gedanklich in Verbindung gebracht wird,"

Dass "Leute die Begriffe verwechseln ist", ist demnach sehr erheblich.
s.a. das Beispiel in
http://de.wikipedia.org/wiki/Marke_(Recht)#.C3.84hnlichkeitsrecherchen

Relevant ist nach der genannten Norm auch "Ähnlichkeit der durch die
Marke und das Zeichen erfaßten Waren oder Dienstleistungen".

Wenn man noch dann berücksichtigt, dass Open" in Verbindung mit "Office"
auch der prägende Teil einer Serienmarke

( http://www.markenanmelder.eu/Markenanmelder-box/faq.html#Anchor-Wa-6830 )

ist, wird das Ergebnis noch klarer.

Relevant ist nach der genannten Norm auch die "Ähnlichkeit der durch die
Marke und das Zeichen erfaßten Waren oder Dienstleistungen".

Es kommt daher nicht darauf an, ob die Marke "openoffice" (in welcher
Schreibweise auch immer) auch für Telefonanlagen oder die
"Sicherstellung der Qualität in" der "Elektronikproduktion" (dorthin
leitet "openoffice.ch" um) geschützt ist. Hierbei handelt es sich
nämlich um wesentlich andere Waren bzw. Dienstleistungen.

Denn dass mit dem Spruch für das angesprochene Publikum weder eine
Telefonanlage noch Elektronik-QA gemeint ist, dürfte sich auch Deinem
Verständnix nicht entziehen. Es ist für jedermann klar, welches Produkt
gemeint ist.

Wie geschrieben, es kommt mir nicht darauf an, dass die Verantwortlichen
für den in Rede stehenden Spruch vom Markenrechtsinhaber auf
Unterlassung und/oder Schadensersatz in Anspruch genommen werden.

Ich fand nur die Widersprüche zwischen den früheren Aussagen und dem
nunmehrigen Verhalten der für LibreOffice Verantwortlichen bemerkenswert.

Ich erspare es den Lesern dieser Liste, auf Deine persönlichen Angriffe
einzugehen. Diese werden schon wissen, was sie von Dir und was sie von
mir zu halten haben.

Ich erspare es ihnen auch, darzulegen, dass dieser Spruch unter
Berücksichtigung von anderen möglichen und unverfänglichen
Formulierungen meine früheren Aussagen über die Intentionen der
TDF-Gründer bestätigt. Diese erkenne ich übrigens weiterhin als legitim
an, halte aber den Weg, auf dme sie verfolgt werden, für illegitim.

Gruß
Michael





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