Hallo,

michael schrieb:
> Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung, sagen Juristen.
>
> Les' einmal in § 14 Absatz 2, Ziffer 2 des Gesetzes über den
> Schutz von
> Marken und sonstigen Kennzeichen.
>
> http://www.gesetze-im-internet.de/markeng/__14.html
>
> Bedenke, wie oft bei der Bezeichnung des Produktes das ".org"
> weggelassen wird. Dafür kann man im Netz sicherlich eine große Anzahl
> von Belegen finden. Bedenke ferner, wie das Produkt nun heißt, welches
> unter einer proprietären Lizenz vertrieben wird.
>
> Ich denke, dann kannst Du Dir die Lektüre der Kommentierungen
> zu dieser
> Vorschrift fast sparen.
>
> Les' die weiteren Absätze dieser Norm.

Wenn Du hier anführst das Leute die Begriffe verwechseln ist das das
Problem dieser Leute, ändert aber die Rechtslage nicht. Wer über
"OpenOffice" spricht, spricht im rechtlichen Sinne NICHT über
OpenOffice.org und spricht insbesondere auch über nichts worauf Oracle
Markenrechte hält.

Das wäre wahrscheinlich in 99% aller 'üblichen' Fälle anders, basiert
aber hier auf der Situation das REchtsansprüche DRitter für "OpenOffice"
bestehen - und sowas gäbe es normalerweise nicht, denn jeder der
Markenrechte für "OPenOffice.org" anmeldet würde normalerweise
gleichzeitig Rechte an "OpenOffice" mit einschliessen, nur war genau das
hier nicht mehr möglich weil es für Letztere bereits Ansprüche Dritter
gab (rechtlich ist es eher als ungewöhnlich zu erachten das sich diese
Dritten nicht gegen "OpenOffice.org" ausgesprochen haben)

Du verweist darauf das Oracle inzwischen "Oracle Open Office" vertreibt?
Ich kann da nur noch mit dem Kopf schütteln. Warum wohl glaubst Du das
das Ganze eben NICHT "Oracle OpenOffice" heißt? Ja eben.

Eigentlich ist dieses ganze Gerede überflüssig, denn du kannst rumreden
was du willst, die Markenrechtsansprüche von Oracle sind eindeutig und
sind für jederman nachlesbar, ich hatte Links dafür genannt:

für USA:
http://tess2.uspto.gov/bin/showfield?f=doc&state=4007:6imlni.2.1
http://tess2.uspto.gov/bin/showfield?f=doc&state=4007:6imlni.2.2

Für Deutschland bzw. EU:
bin ich derzeitig zu blöd um den direkten Links anzugeben, deshalb bitte
einfach in die Maske:
http://oami.europa.eu/CTMOnline/RequestManager/de_SearchBasic

unter "Wortlaut der Marke" auswählen/eingeben: "enthält"
"OpenOffice.org" und es werde die 2 richtigen Links gefunden


> >> Manchmal verstehe ich die Welt nicht mehr!
> >
> > Dann solltest Du einfach nichts sagen, statt solch
> peinliche Aussagen zu
> > treffen wie hier.
> >
> > (Nö, ich würde sowas nicht Jedem ankreiden, nur jemand mit Deinen
> > beruflichen Hintergrund sollte schon wissen wie fein die
> Unterschiede
> > von "OpenOffice" und "OPenOffice.org" hier im KOnkreten
> sind und warum
> > das genaue Beachtung verdient.)
>
> Beim Menschen, der sich mit dem Marketing für LibreOffice
> befasst, gehe
> ich von einer mehr als nur oberflächlichen Kenntnis des Markenrechts
> aus. Insoweit erklärt sich auch meine Verwunderung.
>
> Insoweit steht der Spruch, der im Übrigen auch einer
> wettbewrbsrechtlichen Würdigung zugänglich ist, in einem
> bemerkenswerten
> Kontrast zur bisher gezeigten Skrupelhaftigkeit.
>
> Es geht mir nicht um den Spruch, sondern darum, was ich von
> den Menschen
> halten soll, die sich einerseits eigenen Aussagen zufolge
> nicht trauen,
> die Marken zur Werbung des unter diesen Marken vertriebenen Produktes
> ohne ausdrückliche Genehmiging einzusetzen, und anderseits
> einen solchen
> Spruch "'raushauen".
>
> Nunja, jeder hat das Recht, nicht nur mutiger, sondern auch
> tollkühn zu
> werden.

tollkühn bist allenfalls Du, das hast Du in der Vergangenheit, mit
hahnebüchenen Einschätzungen bei verschiedenen Dingen, belegt.

(Ich hätte durchaus die Höflichkeit besessen nicht so deutlich zu
werden, nur nachdem Du Dich aufgeschwungen hat mir auf einer FSFE-Liste
Dinge nachzureden die wahrscheinlich bei juristischer Würdigung als
geschäftsschädigend gelten würden, sehe ich dazu keinerlei Anlass mehr.)



Gruß
Jörg


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