Noch eine rechtliche Frage dazu:
wenn ich androhe, mein Amt als Netzwerkberater niederzulegen (wenn meine Beratung eh nicht mehr gefragt wird), kann ich das dann mit sofortiger Wirkung durchführen, muss ich bis zum Schuljahresende warten oder kann womöglich die Schulleitung mich dazu verdonnern, es weiterhin zu machen (was natürlich dann sehr sinnlos wäre ;- ) )?

Gruß
Michael
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