>
> Nun frage ich mich zunaechst einmal, was das rechtlich bedeutet. Es
> ist ja nicht so, dass jede Strasse im Ort ein "Anlieger frei"-Schild
> haette. Ich vermute, dass dadurch eine Situation entsteht, in der
> ich, wenn ich erstmal (aufgrund eines berechtigten Anliegens) in den
> Ort eingefahren bin, ich mich dann darin nach Belieben tagelang mit
> dem Kfz bewegen darf, oder?



Leider hat das mit "berechtigtem Anliegen" nichts zu tun, sondern bezieht
sich auf  "dort wohnen oder jemand besuchen"
http://homepage.hamburg.de/menschenrechtsbund/anlieger-erklaerung.html

"Anliegen" ist also nur ein Ziel innerhalb des Ortes, alles andere ist
verboten.

gruß
Stefan
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