> > Nun frage ich mich zunaechst einmal, was das rechtlich bedeutet. Es > ist ja nicht so, dass jede Strasse im Ort ein "Anlieger frei"-Schild > haette. Ich vermute, dass dadurch eine Situation entsteht, in der > ich, wenn ich erstmal (aufgrund eines berechtigten Anliegens) in den > Ort eingefahren bin, ich mich dann darin nach Belieben tagelang mit > dem Kfz bewegen darf, oder?
Leider hat das mit "berechtigtem Anliegen" nichts zu tun, sondern bezieht sich auf "dort wohnen oder jemand besuchen" http://homepage.hamburg.de/menschenrechtsbund/anlieger-erklaerung.html "Anliegen" ist also nur ein Ziel innerhalb des Ortes, alles andere ist verboten. gruß Stefan
_______________________________________________ Talk-de mailing list Talk-de@openstreetmap.org http://lists.openstreetmap.org/cgi-bin/mailman/listinfo/talk-de