Hallo,

Am 2014-11-23 um 13:57 schrieb Florian Lohoff:
> Bei Bebauungsplänen und ähnlichem wie z.b. Karten in Amtsblättern bin ich 
> erstmal
> recht entspannt. 

Die zeichnerischen Teile von Bebauungspläne sind Bestandteil der Satzung
(Bebauungspläne sind Satzungen und Satzungen von Gemeinden sind
gemeinfrei). Im zeichnerischen Teil werden geometrische Festlegungen
getroffen, z.B. welcher Bereich eines Baugrundstücks bebaut werden darf
(Baulinien und Baugrenzen). Dazu sind die entsprechenden Inhalte im Plan
eingezeichnet und bemaßt.

Viele Grüße

Michael


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