Hallo, Am 2014-11-23 um 13:57 schrieb Florian Lohoff: > Bei Bebauungsplänen und ähnlichem wie z.b. Karten in Amtsblättern bin ich > erstmal > recht entspannt.
Die zeichnerischen Teile von Bebauungspläne sind Bestandteil der Satzung (Bebauungspläne sind Satzungen und Satzungen von Gemeinden sind gemeinfrei). Im zeichnerischen Teil werden geometrische Festlegungen getroffen, z.B. welcher Bereich eines Baugrundstücks bebaut werden darf (Baulinien und Baugrenzen). Dazu sind die entsprechenden Inhalte im Plan eingezeichnet und bemaßt. Viele Grüße Michael -- Per E-Mail kommuniziere ich bevorzugt GPG-verschlüsselt.
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