Am 17.12.2018 10:35 schrieb Leonhard Lenz:
highway=path/footway hat nichts mit dem Ausbauzustand des Weges zu tun.
Im deutschen Wiki steht das sehr klar:
highway=footway: Fußweg, zur ausschließlichen Benutzung durch Fußgänger
geeignet.
Wobei "geeignet" in dem Fall der grundlegend falsche Begriff ist -
"bestimmt" wäre korrekt.
highway=path: Allgemeiner Weg oder Pfad ohne vorgegebene Nutzungsart
und
ohne Routing für Motorfahrzeuge
Etwas zu allgemein, bzw. undefiniert, das beträfe ja auch den Feldweg an
dem nix steht.
Da auf Wanderwegen grundsätzlich auch Fahrrad gefahren werden darf/kann
bekommen diese path, wenn Radfahren dort verboten ist, müssten sie
highway=footway bekommen.
Wobei ich hier nochmal sehr explizit unterscheiden und eine derartige
Änderung tatsächlich von einer vorhandenen offiziellen Beschilderung
abhängig machen würde. Also ausschließlich Z. 239 ff. StVO. Der Fussweg
ist definitiv an Baunormen gebunden. Weshalb steht denn bspw. ein
Radfahrverbotsschild? Möglicherweise weil eine Passage entlang des Weges
liegt, die für den Radfahrer fahrenderweise nicht zu passieren ist. Das
wäre dann per barriere-mapping darzustellen, oder nicht?
Tagging wie, highway=footway bicycle=yes oder highway=path bicycle=no
sind eigentlich unerwünscht, da sie jeweils genau das beschreiben, was
durch den anderen Wegtyp definiert.
Die englische Wikiseite ist da nicht ganz so klar, sagt aber das
gleiche.
Das dort beschriebene "If bicycles are allowed as well, you can
indicate
this by adding a bicycle=yes tag", würde ich für Fälle wie
"Fahrradfahrer frei" Schilder in De sehen.
Betrifft den footway, ob dieser dadurch zum Mehrzweckweg wird oder
einfach nur bicycle=yes getaggt wird, müßte man sich mal drauf
verständigen, ist aber ein anderes Thema. aber grundsätzlich haste
Recht.
Gruß Sepp
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