Hallo!

Am 21. August 2008 13:45 schrieb Thomas Hieber <[EMAIL PROTECTED]>:
> Frank Wein schrieb:
>> Du meinst Zeichen 250 (kreisrundes weißes Schild mit rotem Rand)? Das
>> steht für "Verbot für Fahrzeuge aller Art". Dort dürfen also auch keine
>> Fahrradfahrer fahren.
>
>>  Allerdings gibt es IMHO noch den
>> Spezialfall des Fahrradfahrers, denn der wird eher selten angegeben,
>> aber scheinbar kann man trotzdem als Radfahrer auf solchen Feldwegen
>> fahren...? Zumindest wurde ich noch nie angehalten deswegen ;). Manchmal
>> sehe ich auch so Schilderkombinationen wie, dass auf der einen Seite des
>> Feldwegs Verbot für Kfz und Motorrad steht und auf der anderen Seite
>> Verbot für Fahrzeuge aller Art (und jeweils für landwirtschaftliche
>> Fahrzeuge erlaubt).
>>
> So was ist ein absolutes Hassthema von mir bei uns hier in der Gegend.
> Klar ich könnte sagen Zeichen 250 gilt nicht für Radfahrer - tut es aber
> meines Wissens doch. Es gibt aber bei uns massenhaft Feldwege die - vor
> allem zu den Hauptstraßen hin - mit Z 250 gesperrt sind. Zu den
> Wohngebieten hin ist aber nur das Verbotszeichen für Motorfahrzeuge
> angebracht. Und der absolute Gipfel in meinen Augen ist dann wenn an dem
> Pfosten mit dem Zeichen 250 noch gleichzeitig der Wegweiser für den
> Donauradwanderweg montiert ist, der einen genau diesen (gesperrten) Weg
> hineinlotst. Ich frage mich manchmal wirklich, wer sich diese
> Beschilderung ausgedacht hat.


Der Bußgeldkatalog sieht für Nichtbeachtung 10€ vor:

http://www.fahrtipps.de/verkehrsrecht/bussgeldkatalog.php?s=136


"140 "Fußgängerbereich (Zeichen 239, 242, 243) benutzt oder ein
Verkehrsverbot (Zeichen 250, 251, 253 bis 255, 260) nicht beachtet
StVO § 41 Abs. 2 Nr. 5 Satz 6 Buchstabe a Satz 2, Nr. 5 Satz 7, Nr. 1
Satz 2, Nr. 6; § 49 Abs. 3 Nr. 4"

141.3   als Radfahrer   10 €"


ich hatte diesbezüglich aber auch schonmal die Frage aufgeworfen, ob
so ein Verbot für Fahrrader auf Feldwegen überhaupt verfassungsgemäß
sein kann:


§45 StVO bestimmt das Straßen aus Gründen der Sicherheit,
Natur/Wasser/Lärmschutz und Forschung gesperrt werden dürfen.
Im Gegensatz zu "Sicherheit" ist es für die anderen Ziele nicht
geeignet/erforderlich/verhältnissmäßig Radfahren zu verbieten...

Ich radel in solchen Fällen einfach durch und glaube kaum, dass ich
auf einem Feldweg dafür mal 10€ zahlen soll - wenn doch, werde ich
wohl eine längere "Grundrechtsdiskussion" mit dem Ordnungshütern
führen müssen. ;)


Gruß,
Stefan

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