Hallo! Am 21. August 2008 13:45 schrieb Thomas Hieber <[EMAIL PROTECTED]>: > Frank Wein schrieb: >> Du meinst Zeichen 250 (kreisrundes weißes Schild mit rotem Rand)? Das >> steht für "Verbot für Fahrzeuge aller Art". Dort dürfen also auch keine >> Fahrradfahrer fahren. > >> Allerdings gibt es IMHO noch den >> Spezialfall des Fahrradfahrers, denn der wird eher selten angegeben, >> aber scheinbar kann man trotzdem als Radfahrer auf solchen Feldwegen >> fahren...? Zumindest wurde ich noch nie angehalten deswegen ;). Manchmal >> sehe ich auch so Schilderkombinationen wie, dass auf der einen Seite des >> Feldwegs Verbot für Kfz und Motorrad steht und auf der anderen Seite >> Verbot für Fahrzeuge aller Art (und jeweils für landwirtschaftliche >> Fahrzeuge erlaubt). >> > So was ist ein absolutes Hassthema von mir bei uns hier in der Gegend. > Klar ich könnte sagen Zeichen 250 gilt nicht für Radfahrer - tut es aber > meines Wissens doch. Es gibt aber bei uns massenhaft Feldwege die - vor > allem zu den Hauptstraßen hin - mit Z 250 gesperrt sind. Zu den > Wohngebieten hin ist aber nur das Verbotszeichen für Motorfahrzeuge > angebracht. Und der absolute Gipfel in meinen Augen ist dann wenn an dem > Pfosten mit dem Zeichen 250 noch gleichzeitig der Wegweiser für den > Donauradwanderweg montiert ist, der einen genau diesen (gesperrten) Weg > hineinlotst. Ich frage mich manchmal wirklich, wer sich diese > Beschilderung ausgedacht hat.
Der Bußgeldkatalog sieht für Nichtbeachtung 10€ vor: http://www.fahrtipps.de/verkehrsrecht/bussgeldkatalog.php?s=136 "140 "Fußgängerbereich (Zeichen 239, 242, 243) benutzt oder ein Verkehrsverbot (Zeichen 250, 251, 253 bis 255, 260) nicht beachtet StVO § 41 Abs. 2 Nr. 5 Satz 6 Buchstabe a Satz 2, Nr. 5 Satz 7, Nr. 1 Satz 2, Nr. 6; § 49 Abs. 3 Nr. 4" 141.3 als Radfahrer 10 €" ich hatte diesbezüglich aber auch schonmal die Frage aufgeworfen, ob so ein Verbot für Fahrrader auf Feldwegen überhaupt verfassungsgemäß sein kann: §45 StVO bestimmt das Straßen aus Gründen der Sicherheit, Natur/Wasser/Lärmschutz und Forschung gesperrt werden dürfen. Im Gegensatz zu "Sicherheit" ist es für die anderen Ziele nicht geeignet/erforderlich/verhältnissmäßig Radfahren zu verbieten... Ich radel in solchen Fällen einfach durch und glaube kaum, dass ich auf einem Feldweg dafür mal 10€ zahlen soll - wenn doch, werde ich wohl eine längere "Grundrechtsdiskussion" mit dem Ordnungshütern führen müssen. ;) Gruß, Stefan _______________________________________________ Talk-de mailing list Talk-de@openstreetmap.org http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de