Am 21. August 2008 15:21 schrieb Jens Müller <[EMAIL PROTECTED]>: > Stefan Schwan schrieb: > >> ich hatte diesbezüglich aber auch schonmal die Frage aufgeworfen, ob >> so ein Verbot für Fahrrader auf Feldwegen überhaupt verfassungsgemäß >> sein kann: >> >> >> §45 StVO bestimmt das Straßen aus Gründen der Sicherheit, >> Natur/Wasser/Lärmschutz und Forschung gesperrt werden dürfen. >> Im Gegensatz zu "Sicherheit" ist es für die anderen Ziele nicht >> geeignet/erforderlich/verhältnissmäßig Radfahren zu verbieten... > > Verfassungsgemäß? Warum beschränkst Du Dich der Einfachheit halber nicht > erstmal auf §45(9)-gemäß? > >
ggf. koennte der Schildanbringer mit "Sicherheit" kommen. Auf einem Feldweg sind allerlei Hindernisse durch landwirtschaftlichen Verkehr (selbst) und abfallende/getrocknete Matschklumpen, Steine etc. zu erwarten. Die Sperrung waere dann zu Deinem Schutz :). Naja, weit hergeholt, aber ich aergere mich nach Heimaturlaub immer noch ueber den dt. Schilderwald in meiner Heimatstadt, die einem das Fahrradfahren quasi ueberall verbietet, wos Spass macht ("Fahrradfahrer absteigen!"-Schilder), und traue denen daher mittlerweile alles zu. Martin _______________________________________________ Talk-de mailing list Talk-de@openstreetmap.org http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de