Nachtrag

am 21.03.2010 19:07 schrieb Norbert Kück:
> Hallo,
> 
> am 21.03.2010 15:37 schrieb Stefan Siegel:
>> Wie sieht das denn bei der Tiefwasserreede aus, die derzeit noch gar 
>> nicht in OSM verzeichnet ist?
> 
> Das ist wahrhaft eine spannende Frage. Auf die hatte ich vor einiger 
> Zeit trotz Suche keine wirklich befriedigende Antwort gefunden. Die 
> Länder scheinen sich um die Aufgaben im Küstenmeer nicht unbedingt zu 
> reißen. Und da der Bund der Eigentümer ist, können die Länder auch kein 
> Geld verdienen.
> Aber die Länder, die unmittelbare Anlieger des Küstenmeeres sind (SH, 
> HH, NI), haben doch ihre Zuständigkeit auch für die Tiefwasserreede 
> erkannt und sie in ihrem Staatsvertrag über die Gerichtszugehörigkeit 
> des Küstengewässers [1] berücksichtigt. Danach liegt die Tiefwasserreede 
> im Bezirk des Amtsgerichts Wilhelmshaven.
> 
> Gruß
> nk
> [1] http://hh.juris.de/hh/gesamt/KueGewGerZugStVtrG_HA.htm

Nach dem Absenden erinnerte ich mich an das Abkommen über die 
wasserschutzpolizeiliche Zuständigkeit.[2] Danach liegt die 
Tiefwasserreede in der Zuständigkeit Niedersachsens.

[2] http://hh.juris.de/hh/gesamt/KuestWasSchPolZustAbkG_HA.htm

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