Nachtrag am 21.03.2010 19:07 schrieb Norbert Kück: > Hallo, > > am 21.03.2010 15:37 schrieb Stefan Siegel: >> Wie sieht das denn bei der Tiefwasserreede aus, die derzeit noch gar >> nicht in OSM verzeichnet ist? > > Das ist wahrhaft eine spannende Frage. Auf die hatte ich vor einiger > Zeit trotz Suche keine wirklich befriedigende Antwort gefunden. Die > Länder scheinen sich um die Aufgaben im Küstenmeer nicht unbedingt zu > reißen. Und da der Bund der Eigentümer ist, können die Länder auch kein > Geld verdienen. > Aber die Länder, die unmittelbare Anlieger des Küstenmeeres sind (SH, > HH, NI), haben doch ihre Zuständigkeit auch für die Tiefwasserreede > erkannt und sie in ihrem Staatsvertrag über die Gerichtszugehörigkeit > des Küstengewässers [1] berücksichtigt. Danach liegt die Tiefwasserreede > im Bezirk des Amtsgerichts Wilhelmshaven. > > Gruß > nk > [1] http://hh.juris.de/hh/gesamt/KueGewGerZugStVtrG_HA.htm
Nach dem Absenden erinnerte ich mich an das Abkommen über die wasserschutzpolizeiliche Zuständigkeit.[2] Danach liegt die Tiefwasserreede in der Zuständigkeit Niedersachsens. [2] http://hh.juris.de/hh/gesamt/KuestWasSchPolZustAbkG_HA.htm _______________________________________________ Talk-de mailing list Talk-de@openstreetmap.org http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de