Hallo,

am 21.03.2010 15:37 schrieb Stefan Siegel:
> Wie sieht das denn bei der Tiefwasserreede aus, die derzeit noch gar 
> nicht in OSM verzeichnet ist?

Das ist wahrhaft eine spannende Frage. Auf die hatte ich vor einiger 
Zeit trotz Suche keine wirklich befriedigende Antwort gefunden. Die 
Länder scheinen sich um die Aufgaben im Küstenmeer nicht unbedingt zu 
reißen. Und da der Bund der Eigentümer ist, können die Länder auch kein 
Geld verdienen.
Aber die Länder, die unmittelbare Anlieger des Küstenmeeres sind (SH, 
HH, NI), haben doch ihre Zuständigkeit auch für die Tiefwasserreede 
erkannt und sie in ihrem Staatsvertrag über die Gerichtszugehörigkeit 
des Küstengewässers [1] berücksichtigt. Danach liegt die Tiefwasserreede 
im Bezirk des Amtsgerichts Wilhelmshaven.

Gruß
nk
[1] http://hh.juris.de/hh/gesamt/KueGewGerZugStVtrG_HA.htm

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