Am 13.09.11 14:55 schrieb DaB.:

>> Die Mitgliederversammlung kann nicht beschließen, daß die Mehrheit der
>> Mitglieder etwas ablehnt.
> 
> die Mitgliederversammlung ist das oberste Organg des Vereins (§8,1), sie 
> spricht daher für den Verein. Also kann sie sehr wohl beschließen, dass der 
> Verein (und seine Mitglieder) etwas ablehnt. Was sie natürlich nicht kann, 
> ist 
> für die Wiki*p*edia sprechen.

Bitte genau lesen: Die Mitgliederversammlung kann nicht (normativ
regelnd) beschließen, daß die Mehrheit der Mitglieder (tatsächlich)
etwas ablehnt. Das geht rechtlich nicht.

Die Mitgliederversammlung kann nur beschließen, daß der Verein etwas
ablehnt. Das ist dann aber ein Beschluß der Mitgliederversammlung, also
der konkret an dieser Versammlung teilnehmenden Vereinsmitglieder, nicht
"der Mitglieder".

Viele Grüße,
Jürgen.


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