Hallo allerseits, die Situation ist IMHO recht verfahren. Niemand kann Olaf zwingen den Widerspruch zurückzunehmen (womit das Protokoll nicht in Kraft tritt – mit unklaren Folgen) und niemand kann das Präsidium/den Vorstand zwingen den Widerspruch anzuerkennen.
Daher folgender Vorschlag (nicht abgesprochen mit irgendjemandem): Der Verein verpflichtet sich die kompletten Kosten für ein Schiedsgerichtsverfahren zu übernehmen. Olaf zieht den Widerspruch zurück und ruft umgehend das Schiedsgericht nach §15 der Satzung an. Das Präsidium (oder ein Vertreter der AG Wahlen?) entsendet einen Vertreter, Olaf entsendet einen Vertreten und dazu kommt noch ein neutraler Jurist. Damit meine ich wirklich neutral, nicht den Vereinsjuristen – am Besten ein Richter oder sowas (laut §4 unserer Schiedsgerichtsordnung benennt der Landgerichtspräsident den Vorsitzenden, wenn die Vertretet sich nicht einigen können: Das sollten wir so machen). Das Schiedsgericht entscheidet abschließend, danach wissen wir was Sache ist und können die nächste MV ordnungsgemäß abhalten Wäre das ein gangbarer Vorschlag? Mit freundlichen Grüßen DaB. -- Benutzerseite: [[:w:de:User:DaB.]] — PGP: 0x2d3ee2d42b255885 Schlüsseltausch auf 0x7CD1E35FD2A3A158 im Gange. Details auf http://dabpunkt.eu/gnupg/keyswitch-0x2D3EE2D42B255885.txt.asc
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