Hallo allerseits,

die Situation ist IMHO recht verfahren. Niemand kann Olaf zwingen den
Widerspruch zurückzunehmen (womit das Protokoll nicht in Kraft tritt –
mit unklaren Folgen) und niemand kann das Präsidium/den Vorstand zwingen
den Widerspruch anzuerkennen.

Daher folgender Vorschlag (nicht abgesprochen mit irgendjemandem): Der
Verein verpflichtet sich die kompletten Kosten für ein
Schiedsgerichtsverfahren zu übernehmen. Olaf zieht den Widerspruch
zurück und ruft umgehend das Schiedsgericht nach §15 der Satzung an. Das
Präsidium (oder ein Vertreter der AG Wahlen?) entsendet einen Vertreter,
Olaf entsendet einen Vertreten und dazu kommt noch ein neutraler Jurist.
Damit meine ich wirklich neutral, nicht den Vereinsjuristen – am Besten
ein Richter oder sowas (laut §4 unserer Schiedsgerichtsordnung benennt
der Landgerichtspräsident den Vorsitzenden, wenn die Vertretet sich
nicht einigen können: Das sollten wir so machen). Das Schiedsgericht
entscheidet abschließend, danach wissen wir was Sache ist und können die
nächste MV ordnungsgemäß abhalten

Wäre das ein gangbarer Vorschlag?

Mit freundlichen Grüßen
DaB.



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