Hallo Stepro,
Am 10.02.2014 02:37, schrieb Stepro:

>>
> 
> Hallo DaB.,
> 
> ich halte das nicht für zweckmäßig. Dem Antrag - über den auch ich nicht
> glücklich bin - wurde von einer übergroßen Mehrheit der Mitglieder
> zugestimmt. Die Satzungsänderung an sich dürfte unstrittig und sinnvoll
> sein. Bleibt der "Huckepack" mit beschlossene normale MV-Beschluss. Und
> der ist genau das, was er ist: Ein ganz normaler Beschluss der MV, auch
> wenn er fälschlicherweise per Fernwahl abgestimmt wurde.

das ist er eben nicht. Man hat mich als Mitglied um mein Änderungsrecht
betrogen.

> Die Auswirkungen dieses Beschlusses gefallen mir persönlich zwar nicht,
> sind meines Erachtens aber erst einmal recht unbedeutend, da sie
> ausschließlich den evtl. Modus für Abstimmungen über Satzungsänderungen
> für die nächste MV regeln.

Wie ich bereits angekündigt habe werde ich einen Satzungsänderungantrag
für das Protokoll stellen. Ich werde also betroffen sein.
> 
> Auch die AG Wahlen als Mitbeauftragte zur Auswahl des
> Online-Wahlverfahrens könnte als Antragsteller hier die Initiative
> ergreifen und den Beschluss bis zur nächsten MV einfach dadurch
> aussetzen, dass sie keinen Anbieter auswählt. Für mich wäre dieses
> Vorgehen aufgrund des hohen Konfliktpotentials durch diesen Antrag sehr
> sinnvoll. Aber das müssen die Antragsteller/die AG Wahlen (in
> Personalunion) selbst wissen. Es handelt sich hierbei schließlich
> durchweg um sehr verdiente Vereinsmitglieder, zum größten Teil wohl
> Gründungsmitglieder des Vereins. Daher kann ich auch nicht wirklich
> verstehen, warum sich von ihnen bisher noch niemand in dieser Diskussion
> zu Wort gemeldet hat. Ein entsprechendes Statement der Antragsteller
> könnte den Konflikt mit Sicherheit am einfachsten und reibungsärmsten
> beseitigen.

Nach dem miesen Trick auf der letzten MV soll ich der AG nun glauben das
sie nix anstellen werden? Die suchen den windigste und unsichersten
Anbieter von allen aus und ändern dann wichtige Teile der Satzung (in
einem der letzten Präsidiums-Protokoll wurde ein „modernisieren der
Satzung“ angekündigt, da liegt die Idee nicht weit).

> 
> Davon unabhängig möchte ich generell einfach mal deutlich machen, worum
> es sich bei einem solchen Schiedsgerichtverfahren überhaupt handelt: Es
> dient der Entscheidung über Rechtsstreitigkeiten statt der Anrufung
> ordentlicher Gerichte (siehe Schiedsordnung). Es verfährt im Übrigen
> nach ZPO.
> Im Klartext: Es ist der Ersatz für ein reguläres Gerichtsverfahren. Und
> nun sollte nach meiner Ansicht jeder noch einmal darüber nachdenken, in
> welchen Fällen er eine Klage vor einem ordentlichen Gericht für
> notwendig erachtet und in welchen vielleicht eher nicht.
> Noch kürzer: Kirche ==> Dorf

Pavel schrieb Anfang Februar folgendes:
> Erst wenn das Protokoll gültig
> ist, kannst Du (oder auch andere) gegen die aus Deiner Sicht nicht
> satzungskonforme Beschlußfassung zum Antrag S1 vorgehen.

„vorgehen“ bedeutet hier: Den Verein zu verklagen, denn eine andere
Möglichkeit gegen ein Protokoll vorzugehen gibt es (AFAIK) nicht. Das
heißt Olaf (oder auch mir) soll zugemutet werden auf eigene Kosten einen
Verein mit deutlich höheren finanziellen Mitteln zu verklagen. Nikolas
hat dem auf meine Nachfrage hin auch nicht widersprochen also vermute
ich, dass das Präsidium das genauso sieht.
Wir SIND also schon im Stadium das du für Unsinn hälst (der Anwalt
schreibt ja auch am Schluss, das die Klage bald eingereicht werden
müsste). Nur die Bezahlung ist noch offen.

> 
> Viele Grüße,
> Steffen

Mit freundlichen Grüßen
DaB.

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