Am 10.02.2014 01:30, schrieb DaB.:
> Hallo allerseits,
>
> die Situation ist IMHO recht verfahren. Niemand kann Olaf zwingen den
> Widerspruch zurückzunehmen (womit das Protokoll nicht in Kraft tritt --
> mit unklaren Folgen) und niemand kann das Präsidium/den Vorstand zwingen
> den Widerspruch anzuerkennen.
>
> Daher folgender Vorschlag (nicht abgesprochen mit irgendjemandem): Der
> Verein verpflichtet sich die kompletten Kosten für ein
> Schiedsgerichtsverfahren zu übernehmen. Olaf zieht den Widerspruch
> zurück und ruft umgehend das Schiedsgericht nach §15 der Satzung an. Das
> Präsidium (oder ein Vertreter der AG Wahlen?) entsendet einen Vertreter,
> Olaf entsendet einen Vertreten und dazu kommt noch ein neutraler Jurist.
> Damit meine ich wirklich neutral, nicht den Vereinsjuristen -- am Besten
> ein Richter oder sowas (laut §4 unserer Schiedsgerichtsordnung benennt
> der Landgerichtspräsident den Vorsitzenden, wenn die Vertretet sich
> nicht einigen können: Das sollten wir so machen). Das Schiedsgericht
> entscheidet abschließend, danach wissen wir was Sache ist und können die
> nächste MV ordnungsgemäß abhalten
>
> Wäre das ein gangbarer Vorschlag?
>
> Mit freundlichen Grüßen
> DaB.
>

Hallo DaB.,

ich halte das nicht für zweckmäßig. Dem Antrag - über den auch ich nicht
glücklich bin - wurde von einer übergroßen Mehrheit der Mitglieder
zugestimmt. Die Satzungsänderung an sich dürfte unstrittig und sinnvoll
sein. Bleibt der "Huckepack" mit beschlossene normale MV-Beschluss. Und
der ist genau das, was er ist: Ein ganz normaler Beschluss der MV, auch
wenn er fälschlicherweise per Fernwahl abgestimmt wurde.

Die Auswirkungen dieses Beschlusses gefallen mir persönlich zwar nicht,
sind meines Erachtens aber erst einmal recht unbedeutend, da sie
ausschließlich den evtl. Modus für Abstimmungen über Satzungsänderungen
für die nächste MV regeln. Das weitere Vorgehen kann auf dieser nächsten
MV problemlos neu diskutiert und auch abgestimmt werden. Normale
MV-Beschlüsse, die nicht die Satzung ändern (also hier die strittigen
Punkte 1-4) können jederzeit durch erneuten Beschluss auf der MV
korrigiert oder zurückgenommen werden. Es steht also jedem Mitglied
frei, einen entsprechenden Antrag einzubringen.

Auch die AG Wahlen als Mitbeauftragte zur Auswahl des
Online-Wahlverfahrens könnte als Antragsteller hier die Initiative
ergreifen und den Beschluss bis zur nächsten MV einfach dadurch
aussetzen, dass sie keinen Anbieter auswählt. Für mich wäre dieses
Vorgehen aufgrund des hohen Konfliktpotentials durch diesen Antrag sehr
sinnvoll. Aber das müssen die Antragsteller/die AG Wahlen (in
Personalunion) selbst wissen. Es handelt sich hierbei schließlich
durchweg um sehr verdiente Vereinsmitglieder, zum größten Teil wohl
Gründungsmitglieder des Vereins. Daher kann ich auch nicht wirklich
verstehen, warum sich von ihnen bisher noch niemand in dieser Diskussion
zu Wort gemeldet hat. Ein entsprechendes Statement der Antragsteller
könnte den Konflikt mit Sicherheit am einfachsten und reibungsärmsten
beseitigen.

Davon unabhängig möchte ich generell einfach mal deutlich machen, worum
es sich bei einem solchen Schiedsgerichtverfahren überhaupt handelt: Es
dient der Entscheidung über Rechtsstreitigkeiten statt der Anrufung
ordentlicher Gerichte (siehe Schiedsordnung). Es verfährt im Übrigen
nach ZPO.
Im Klartext: Es ist der Ersatz für ein reguläres Gerichtsverfahren. Und
nun sollte nach meiner Ansicht jeder noch einmal darüber nachdenken, in
welchen Fällen er eine Klage vor einem ordentlichen Gericht für
notwendig erachtet und in welchen vielleicht eher nicht.
Noch kürzer: Kirche ==> Dorf

Disclaimer: Das ist meine private Meinung, und nicht zwangsläufig die
des Präsidiums.

Viele Grüße,
Steffen

_______________________________________________
VereinDE-l mailing list
VereinDE-l@lists.wikimedia.org
https://lists.wikimedia.org/mailman/listinfo/vereinde-l

Antwort per Email an