Am 8. März 2011 18:25 schrieb Stefan Gollasch <gs...@simsysresearch.com>:
> On 06/03/11 13:52, Kolja Sulimma wrote:
>> Am besten sollte man sich in so einem Fall an den DFV wenden und der
>> sollte dann zur Stadt Kontakt aufnehmen und die möglichen Schäden
>> gehörig aufbauschen.
>
> Das ist eine Art nicht messbarer Schaden. Es ist außerdem schwierig,
> weil *jeder* so argumentiert um sein Event zu promoten.

Aber nicht jeder hat einen Vertrag mit der Stadt.
Es geht ja hier um den Fall, dass die Stadt eine zugesagte Halle
wieder absagt. Und das ist rechtlich schlicht beinahe unmöglich. Und
die Stadt haftet bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit u.u. auch für
positive Interessen, also entgangenen Gewinn.


> (b) Die Stadt wird sich zweimal überlegen, dem Ausrichter eine
> schlechtere Halle zuzuweisen.

Jau. Konventionalstrafen sind schön einfach zu dokumentieren.

Grüße,

Kolja
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