Stefan Weigel schrieb:
Hallo Marino,
Am 30.10.2010 09:20, schrieb Salvalaggio Marino:
Demokratie setzt Mitgliederbefragung voraus!
Demokratie setzt Wahlen der Funktionäre voraus!
Demokratie setzt getrennte Gewalten voraus!
Demokratie setzt die Möglichkeit der Appellation voraus!
Demokratie brauch eine Verfassung, die durch die Mehrheit in Kraft
gesetzt sein will!
Die Mehrheit ist dabei nicht der grössere Teil gerade zufällig
Informierten bez. im Forum z.Zeit Anwesenden, sondern aller
Stimmberechtigen. Um das zu Handhaben muss gewährleistet sein, dass:
1. die Zahl Stimmberechtigten bekannt ist
2. keine Doppelstimmen vorkommen (Identifikation der Stimmenden)
3. Die Stimmenzähler vertrauenswürdig sind (Kontrolle)
u.s.w.
Demokratie braut sehr viel...
Es geht meines Wissens weder bei OOo noch bei TDF/LibO um
Demokratie, wenngleich in Fragmenten demokratische Elemente
angewendet werden.
OpenOffice.org ist war nie demokratisch. Soweit ich es empfangen
habe, war das auch nie ein Anspruch.
Aha - wie den sonst.
Soviel mir bekannt ist, ist jede eingetragene Gesellschaft oder Stiftung
gehalten die Gesetzte des jeweiligen Landes anzuwenden. Im
deutschsprachigen Raum (Deutschland, Österreich, Schweiz) sind das
durchwegs Demokratien bez. Republiken. So unterliegen diese, im
jeweiligen Land eingetragenen Gesellschaften (GmbH, Comp. Aktien-),
Vereine, Verbände, Stiftungen auch diesen Strukturen.
Hier liegt ja auch die Krux.
Eine Juristische Person, die Rechte oder Besitz verwaltet (Quellcode),
muss dem jeweiligen Landes-Gesetzte genügen. Wenn der Quellcode und
deren Ableitungen einer Stiftung übertragen wird, muss diese, um
juristische Handhabe gegen Missbrauch, Raub oder anderes erwirken zu
können, eingetragen sein. Sonst ist es eine Rechtslose Gesellschaft -
die durchaus auch jederzeit durch die jeweilige Regierung bez. Klage von
Bürgern verboten werden kann.
Die TDF bekommt erklärtermaßen eine meritokratische Verfassung, also
ausdrücklich keine Demokratie.
Hier denkst Du wahrscheinlich an das Beispiel "Ubuntu". Diese stützt
sich nach deren Aussage zur Entscheidungsfindung auf das Prinzip der
Leistung des Einzelnen. Das hat aber nichts mit einer Stiftung, einem
Verein oder was auch immer zu tun. Die Entscheidungsfindung kann jede
Gesellschft handhaben wie es ihr gefällt. Die Leitung (Stiftungsrat,
Verwaltungsrat, Vorstand, Präsidium) jedoch muss dem Gesetz Folge leisten.
Oracle z.B. als heutige Besitzerin ist selber auch diesen Grundsätzen
unterworfen. Wenn diese nun die Rechte an die Stiftung übertragen
sollte, so muss dazu klar sein, wie dort die Rechtslage ist.
Gruss Marino
---------------------------------------------------------------------
To unsubscribe, e-mail: dev-unsubscr...@de.openoffice.org
For additional commands, e-mail: dev-h...@de.openoffice.org