Am 7. März 2019 00:10:31 MEZ schrieb o...@no-spam.rainerrose.de:

>> Hochbahnsteige. Inzwischen hat man sich wohl entschieden vollkommen
>auf 
>
>Jein. Das ist ?EU? Vorgabe. Gemäß § 8 Abs. 3 Satz 3 PBefG. muss das bis
>
>2022 durch sein.
>https://www.gesetze-im-internet.de/pbefg/__8.html
>Wird meiner Einschätzung nach eng.

Ich frage mich seit Jahren ob man da nicht was grundsätzlich falsch entschieden 
hat und jetzt an jedem Bahnsteig die Strafe dafür zahlt indem man ihn zu einem 
Hochbahnsteig umbauen muss. Die Dinger sind teuer, unschön anzusehen, nur von 
den Seiten zu betreten und man kann runterfallen, außerdem reißen sie ggf. das 
Stadtbild auseinander (Limmerstraße...).

Hätte man stattdessen alles auf Höhe Bordsteinkante abgesenkt, auch im Tunnel, 
hätte man die Barrierefreiheit nicht nur sehr viel billiger, sondern in 
Ausnahmefällen auch mit einer ausfahrbaren Rampe erledigt haben können. Andere 
Städte wie z.B. Leipzig schaffen das doch auch (allerdings ohne Tunnel soweit 
ich weiß).

Grüße, André
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