Hallo,

ich habe am Freitag eine weitere Mail von Frau Gigl erhalten, in der sie 
  darauf hinweist das keine Erlaubnis zum „Abmalen“ erteilt wurde.

Anscheind gibt es da noch etwas an Klärungsbedarf, inbesondere bezüglich 
der Definition des Satzes "Einzeichnen von Details".

Ich bitte deswegen momentan, bis zur Klärung der Situation, von der 
Verwendung der Luftbilder abzusehen.

Mehr Infomationen demnächst.

MfG Andreas Hubel

Achja: und ich wurde darauf hingeweisen das bei der Behörde um das 
Landesamt für Vermessung und Geoinformation handelt.



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