Bernd Wurst wrote:

>> Die verwendung von öffentlich zugänglichen luftbildern 
>> als quellen für das erstellen von karten ist keine
>> urheberrechtverletzung.
> 
> Das glaube ich nicht. Deiner Folgerung nach wäre es auch kein Problem, 

Ist es trotzdem nicht. Das Abzeichnen ist ggf.(*) eine Nutzung ohne die 
nötigen Nutzungsrechte erworben zu haben, die erhobenen Geodaten 
unterliegen nicht dem Urheberrecht des Fotografen. Also wäre jeder 
einzelne Abzeichner dem Inhaber der Nutzungsrechte ggf. 
schadenersatzpflichtig, die Daten an sich wären aber sicher.

Anders sähe es aus, wenn jemand Details abgezeichnet hätte, auf das der 
Fotograf explizite Rechte hat, also Bildkomposition, Ausschnittwahl, 
Belichtungseinstellung, etc. (also Eigenschaften des Lichtbildes, nicht 
der abgebildeten Gegenstände). Aber genau das versuchen wir ja zu 
vermeiden... ;)

Interssant wird es wieder, wenn auf den Bildern Gegenstände abgebildet 
sind, auf die Dritte Rechte haben. Gerade der Verlauf von Wegen in Parks 
(z.B. Buga-/Laga-Gelände) sollte regelmäßig eine ausreichende 
Schöpfungshöhe erreichen...

> Google-Maps abzuzeichnen. Das ist aber sehr wohl nicht erlaubt. Auch ohne 
> Urteil. In diesem Bereich gibt es vermutlich deutlich mehr Abmahnungen als 
> Urteile.

Nicht wirklich. Die Nutzung fremder Luftbilder ist - im Gegensatz zur 
Nutzung fremder Karten - eine sehr neumodische Sache. Und die quasi 
einzige Möglichkeit sie nachzuweisen ist eine verschobene 
Georeferenzierung - und seit wann gibt es (frei abrufbare) 
georeferenzierte Luftbilder?

cu
Henry

*) keine Rechtsberatung

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