Am 20. April 2009 14:22 schrieb Tobias Wendorff
<tobias.wendo...@uni-dortmund.de>:
> Hallo,
>
> Frederik Ramm schrieb:
>> Was ich verstanden habe, ist: OSM kriegt Luftbilder und darf daraus
>> unter OSM-Lizenz abdigitalisieren, zugleich kriegt der, der die
>> Luftbilder rausrueckt, das abdigitalisierte Material fuer eine beliebige
>> Verwendung unter einer von ihm ausgesuchten Lizenz.
>
> Teilweise korrekt: Zunächst möglich ich darauf hinweisen, dass der
> Weg nicht *von mir*, sondern von einem Mitarbeiter anvisiert wurde.
> Das Ganze könnte so ablaufen: OSM bekommt Zugriff auf die Luftbilder
> (z.B. über WMS) und könnten diese dann abdigitalisieren. Wenn neue
> Wege abgezeichnet werden, müssten diese dual-lizenziert werden:
> Eine Nutzungsgenehmigung für OSM, ein Nutzungsgenehmigung für die
> Behörde - die Verwendung von Seiten des Kreises würde jedoch vorher
> definiert werden - vermutlich verbleiben die Daten jedoch zum
> internen Abgleich, da eine Aufbereitung zu personalintensiv wäre.
>

verstehe ich nicht. Wo sollte der Vorteil einer anderen Lizenz liegen?
Ihre Daten zur internen "Qualitätssicherung" abgleichen können sie
doch genauso mit den allgemein zugänglichen, unter OSM-Lizenz
stehenden Daten, oder nicht?

Gruß Martin

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